Gibt es eine Frist für die Rechnungslegung durch den Pflegedienst?
Die Pflegedienstleitung und Buchhaltung wurden aus dem Dienst entlassen. Sie haben die Computerdateien gelöscht, weil dubiose Sachen gelaufen sind. Jetzt versucht die neue Buchhaltung die ausstehenden Rechnungen zu erstellen. Für den April gibt es offensichtlich keine Dateien mehr. Gibt es eine Frist, bis zu der die Rechnung noch gestellt werden kann? Denn aus der Kombileistung bestehen auch Ansprüche auf anteiliges Pflegegeld, das nicht gezahlt wird, ehe die Rechnung nicht bei der Pflegekasse eingereicht wird.
1 Antwort
Fristen gibt es da keine. Jedoch sollten die Rechnungen zeitnah ausgestellt werden.
In euerem fall bleibt nur: die Kunden über den Zwischenfall zu informieren und um verständnis zu bitten.
Übrigens msolltet ihr doch noch die Leistungsnachweise in papierform vorliegen haben. danach müsst ihr dann alle daten neu eingeben.
versucht auch einmal bei euerem PC programmanbieter, ob er die verlorenen Daten wieder herstellen kann.
deshalb für die zukunft: regelmäßig externe datensicherungen durchführen.