Welche Frist ist angemessen, damit der Vermieter ein Auto beseitigt?
Vor unserem Wohnhaus steht seit 2 Jahren ein herrenloses nicht zugelassenes Auto. Das gehört niemandem in unserem Wohnhaus, drinnen vergammelt alles und das Auto verrostet, jetzt langsam gehen die Parkplätze aus, da neue Mieter einziehen und der Parkplatz wird benötigt. Da das kein öffentlicher Grund ist, ist das Sache des Vermieters. Ich rufe ihn morgen nochmal an. Da würde ich ihm schon eine Frist setzen wollen das Auto zu beseitigen. Ansonsten wenn nach dieser Frist nichts passiert würden wir ein Schreiben mit Einschreiben verfassen, wo wir nochmal eine Frist setzen. Nach dieser Frist wollen wir einen Abschleppwagen holen und dies dem Vermieter in Rechnung stellen. Welche Frist ist angemessen?
11 Antworten
Die Polizei dachte auch mal das wäre öffentlicher Grund und da ist ein Zettel dran wann es abgeschleppt wird.
Wie konnte dieser Zettel angebracht werden? Das Ordnungsamt wird wohl kaum über einen Zaun geklettert sein.
Ein Verkehrsraum ist auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird.
Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird (hier: Schließung einer Parkplatzschranke)
BGH Beschluss vom 30.01.2013 - 4 StR 527/12
Gut erkannt, und deshalb sind die ja aus dem Rathaus auch zuständig.
Ja die meinten sie sind es nicht und fühlen sich nicht verantwortlich. Was jetzt? Rechtlich dagegen vorgehen?
Anzeigen, sagen, zwei Tropfen Öl sind unter dem Auto oder die Umweltpolizei anrufen.
Die vom Rathaus sind in zwei Minuten auf dem Hof, so auch meine Erlebnisse.
Aber das ist ja echt komisch. Das sollte man mal anführen und darauf hinweisen. Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Gerne.
Gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt auch eure Gemeinde nicht an.
Du solltest eher beim Ordnungsamt nachfrage, bzw. denen das sagen. Der Vermieter kann da auch nicht so einfach etwas machen, weil es sicher nicht sein Auto ist.
Wenn ihr das Auto einfach abschleppen lasst, dann könnte das unter Umständen richtig Probleme geben, was dann auch mit Kosten verbunden ist, die der Vermieter nicht zahlen muss. (Denke ich.)
Das einfach der Stadt oder Gemeinde melden die lösen das Problem,erst kommt ein Aufkleber und wenn die Zeit abgelaufen ist wird er abgeschleppt.
Nein da haben wir schon angerufen. Die meinten sie sind für diesen Bereich nicht zuständig und das ist Sache das Vermieters. Die Polizei dachte auch mal das wäre öffentlicher Grund und da ist ein Zettel dran wann es abgeschleppt wird. Aber es wurde nicht abgeschleppt, weil angeblich Privatgrund.
Auf Privatgrund kann man nichts dagegen machen ausser er würde Öl verlieren und so damit der Umwelt schaden.
Nein. Nicht auf Privatgrundstück. Solange keine Umweltverschmutzung zu befürchten ist unternehmen die Behörden nichts.
Hast Du auf des Vermieters Grundeigentum einen speziellen, gekennzeichneten Parkplatz mit Mietvertrag gemietet und darauf steht der Schrott ?
Nein ?
Dann darf der Vermieter mit seinem Grund und Boden tun und lassen was er will, es geht Dich gar nichts an. Du kannst den Schrott gern entfernen lassen, das geht auf Deine Rechnung. Dazu ist der Schrott nicht Dein Eigentum, auch dafür kannst Du zur Rechenschaft gezogen werden. Sei nicht so anmaßend, über fremdes Eigentum und fremden Grundbesitz hast Du nicht zu entscheiden.
Warum meckerst du so? Es geht ja nur darum, dass die Parkplätze ausgehen. Das ist das Problem. Dann muss man woanders parken, als auf den Parkplätzen, die eigentlich für die Anwohner zur Verfügung stehen sollten. Deswegen wirf du mir nicht vor anmaßend zu sein. Das kann ich ja nicht wissen. Ich dachte ein Vermieter muss sowas beseitigen. Nicht immer so unfreundlich sein.
Woher nimmst du eigentlich die Selbstverständnis das es dich etwas angeht, was der Vermieter dort tut?
Das Auto gehört nicht mal dem Vermieter. Man kann auf unsere Parkplätze einfach so einfahren.
Joa. Ändert nichts an meiner Aussage: was geht dich das an?
Hast du den explizit diese Parkplatz, die einzelne Stellfläche auf dem das Auto steht persönlich mitgemietet?
Weil man in unseren Parkplatz von einer öffentlichen Straße aus einfahren kann. Laut Gemeinde und Ordnungsamt ist das trotzdem Privatgrund, der aber eben öffentlich zugänglich oder befahrbar ist.