Das Gute ist, dass in Deutschland immer das Auto versichert ist, ein Fahrer kann sich nicht versichern. So auch meine Fahrschule in der dritten Stunde. Weder der Schrauber noch der von TÜV können sich.

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Kann doch nicht sein: Kosten (Eigenanteil) für zahnärztliche Behandlung von zwei verschiedenen Zusatzversicherungen begleichen lassen ist verboten?

Hallo,

aktuell steht bei mir eine zahnärztliche Behandlung an.

Diese soll gemäß Heil- und Kostenplan 1822.- Euro kosten.

Der von mir zu zahlende Eigenanteil beträgt 881.- Euro.

Nun habe ich zwei verschiedene private Zahnbehandlungs-Zusatzversicherungen. Jede Versicherung übernimmt gemäß Vertrag 50 Prozent, zusammen also 100 Prozent meines Eigenanteils.

Also kontaktierte ich beide Versicherungen telefonisch, um diesen vorab den Heil - und Kostenplan zu schicken.

Da ich sicher stellen wollte dass alle Informationen transparent und korrekt sind, informierte ich bei dieser Gelegenheit jeweils beide Versicherungen, dass ich noch eine anderweitige Versicherung in Anspruch nehmen werde, die ebenfalls 50 Prozent meiner verauslagten Kosten erstatten muss.

Was bekam ich von beiden Versicherungen zu hören ?

"Nein nein, das geht nicht, das ist verboten !

Das wäre Betrug und verstößt gegen das gesetzliche Bereicherungsverbot und gegen das VVG !"

Ich erklärte dass zweimal 50 Prozent von verschiedenen Versicherungen in Summe 100 Prozent Erstattung ergeben, die Gesamterstattung mehrerer Erstattungsverpflichteter meine Gesamtaufwendungen also nicht übersteigt, eine Bereicherung deshalb nicht ersichtlich ist.

"Nein, das geht trotzdem nicht" war von beiden der Kommentar.

Frage :

  • Ist es nicht so, dass es mir völlig frei steht, mehrere Versicherungen in Anspruch zu nehmen weil ich nicht einen Teil sondern alles, also 881.- Euro ausbezahlt haben will?
  • Inwiefern sehen die Versicherungen da eine Bereicherung ?
  • Seit wann und weshalb ist es verboten, sich die Kosten für Zahnbehandlung zu 100 Prozent ersetzen zu lassen ? ?

Ich glaube denen nicht ...

Danke schon mal für eure Meinung ....

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Da kann etwas nicht stimmen.

Es gibt nur einen Heil-Plan, somit kann auch nur eine Versicherung diesen bekommen.

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Ich täte da gar nicht mitmachen, so ganz ohne betriebliche Absicherung/ Versicherung/Rente.

Passieren kann immer mal was, man muss ja nicht mal selber etwas lostreten.

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Weil Du es so vereinbvart hast, denn doppelt abrechnen ist nunmal nicht.

Und wenn immer noch kaputt, geht ja kaputter nicht, also gibt es auch kein zweites Geld.

Ist der Schaden an anderer Stelle, ist das Fz. ja vielleicht eher im Bereich wertlos/Totalschaden, als mit Reparatur.

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Nein, für solche Fahrten gibt es kein KZK und eine Versicherung auch nicht, zumindest nicht offiziell. Komme in keine Kontrolle; baue keinen Unfall!

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Was bitte ist das denn für eine Versicherung, bei meiner kann sich kein Fahrer versichern, wird auch bei der Zulassungsstelle nicht eingetragen.

Wer so viel Geld übrig hat für die, sollte die dann auch nach Lösungen fragen.

Diese Mitgliedschaft kommt bestimmt nicht von Deinem Makler, denn eine KH-Vers. benötigt zur Absicherung aller Fahrer rd. 10 EUR/Jahr, so jedenfalls der Marktführer aus Coburg.

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Bestimmt, denn es gilt für die K. ja das Schild vor der K, ist leider nicht auf dem Foto zu sehen.

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Nein, natürlich nicht, auch ich kenne keine Lehrkraft, die etwas dürfen darf. Sie hat zu müssen, wenn sie an der Schule bleiben möchte.

Wer will schon die lieben Elztern am Tisch der Schulleitung sehen.

Und wer sich noch nicht benehmen kann, sollte die Schule wechseln in eine, die seinem Verhalten entspricht.

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Der Gesetzgeber schlägt die Verteilung der Kosten und Lasten nach Wohnfläche vor (außer in Hamburg), Abweichungen davon sind möglich.

Schaue also bitte in Deine Vereinbarungen, was Du damals zu diesem Thema in der Urkunde stehen hast.

Rege an, dass der Vermieter zukünftig Benachteiligungen unterlässt, denn die muss kein Mieter hinnehmen.

Nach Personen ist auch schwierig, denn dazu muss der Vermieter regelmäßig durch die Mietgegentände gehen und feststellen, wer da so wohnt. Die Gerichte in München z.B. erwarten einen monatlichen Durchgang.

Viel Glück.

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Bei Dir nicht, aber bei den Eltern, denn die bekommen ja für Dich.

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Was hat denn Deine Versicherung mit dem Täter zu tun, oder willste doppelt kassieren.

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Das wird nichts, was steht steht, da wird nichts gestrichen.

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Das wird nicht passieren, denn dafür gibt es Ersatzanlagen, wenn es sein muss in den Mietgegenständen.

Und so lange der Strom so günstig bleibt, spart der liebe Bewohner bestimmt auch noch.

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