Fremdverschuldeter Autoschaden wie melden ?

8 Antworten

Bei der Vollkaskoversicherung verschlechtert sich Dein Schadensfreiheitsrabatt, wenn die das regulieren.

Weiß man denn nun, wer der Täter konkret ist? Dann beauftrage einfach einen Anwalt, der den Schaden eintreibt.

Keine Sorge, dessen Kosten muss der Täter auch zahlen.

schleudermaxe  02.08.2022, 18:48

Erstmal der Anspruchsteller, und ob der sie dann wiederbekommt, darf abgewartet werden.

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DerHans  03.08.2022, 14:42

Wenn beim Täter dann "nichts zu holen ist" kostet der Anwalt schnell noch mal zusätzlich 500 €

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Hallo

Du meldest den Schaden beim Schädiger und verlangst Reparatur.

Was hat Deine Versicherung damit zu tun, nix.

Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ausgebildeter Mechaniker / Spezialisierung Instandhaltung
Gernd123 
Fragesteller
 02.08.2022, 17:50

Ist ja auch passier, Anzeige ist raus.

Aber muss ich da nicht trozdem meiner Versicherung bescheid geben ?.

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schleudermaxe  02.08.2022, 18:50
@Gernd123

Wenn Du das so vereinbart hast ja, wenn nicht, dann nicht. Ich kenne keinen, der so etwas vereinbart.

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Vollkasko. Das ist ein Vandalismusschaden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Verursacher ist bekannt, Du hast Anzeige erstattet gut ist

Dessen Haftpflicht wird das dann für Dich regeln

Erledigt für Dich

schleudermaxe  02.08.2022, 18:48

Nö, Straftaten können nicht über eine H. geordnet werden.

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MichaelSAL74  02.08.2022, 18:55
@schleudermaxe

Die Versicherung des Verursachers springt ein, damit der Geschädigte entschädigt wird und dann holt diese sich das Geld vom Schädiger wieder zurück.

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wattdennnu2  02.08.2022, 19:32
@MichaelSAL74

Quatsch. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung ist jeder Versicherer raus aus der Verantwortung.

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DerHans  03.08.2022, 14:43
@MichaelSAL74

Das glaubst du aber auch nur selbst. Da muss der Geschädigte selbst klagen.

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DerHans  03.08.2022, 14:43

Welche Haftpflichtversicherung zahlt denn bei vorsätzlichem Vandalismus?

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Das ist ein "Vandalismus-Schaden" der ist in der Vollkasko gedeckt (minus der vereinbarten Selbstbeteiligung) Der Verursacher ist natürlich haftbar. In der Praxis ist bei solchen Leuten, aber fast nie etwas zu holen. Da wirfst du gutes Geld dem schlechten hinterher. Wenn du damit einen Anwalt beauftragst, bist du schnell bei 500 Euro,, die du erst einmal auslegen musst.