Ist dieses Knöllchen zulässig?

10 Antworten

Hätte Sie mich nicht vor Ort drauf hinweisen müssen?

Nein, muss sie nicht, für die Einhaltung der StVO bist Du alleine verantwortlich.

Ohne zu wissen welche Beschilderung vor dem Ende des eingeschränkten Halteverbots gültig war, ist der Rest Spekulation. Möglicherweise ist ein Halten und Parken nur auf ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.

20alex01 
Fragesteller
 08.08.2022, 10:16

Ich habe extra nach dem Schild geparkt. Ansonsten war dort kein weiteres Schild angebracht. Auf den Schildern unter dem Halteverbotsschild steht nur "Auf dem Seitenstreifen" und das es 24h am Tag gilt. Das gilt ja aber nicht für mich, da ich vor dem Schild geparkt habe.

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ZuumZuum  08.08.2022, 10:26
@20alex01

Wenn ich das richtig gelesen habe ist das Nichtauslegen der Parkscheibe der Verstoss? Was hat das denn mit dem eingeschränkten Halteverbot zu tun, über das Du dich so aufregst?

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Ich habe letztens ein Knöllchen bekommen obwohl ich mich meiner Meinung nach richtig verhalten habe.

Dann reiche einen Widerspruch ein und begründe, warum Du meinst dass Du nichts Falsches gemacht hast.

Ohne die genaue Begründung für das Knöllchen (sollte ja draufstehen) und die örtlichen Gegebenheiten zu kennen ist es schwer, das nur anhand des Fotos und Deines Textes oben in der Frage zu beurteilen.

Auf dem Foto kann ich nur erkennen, dass Du außerhalb des Parkverbots gestanden hast, denn das beginnt laut dem im Foto sichtbaren Schild erst rechts vom Schild (hinter dem blauen Auto).

Aber ich weiss ja nicht, was da sonst noch für Schilder sind / Regeln gelten.

Zudem stand die Dame vom Ordnungsamt unmittelbar neben meinem Fahrzeug als ich eingeparkt habe, gegeben hat sie mir das Knöllchen während ich 15 Minuten abwesend war. Hätte Sie mich nicht vor Ort drauf hinweisen müssen?

Nein, du bist alleine für Deine Handlungen verantwortlich.

Ob das „nett“ von ihr war ist eine andere Sache. Aber ein „Anrecht“ darauf hast Du nicht.

20alex01 
Fragesteller
 08.08.2022, 09:41

Die Begründung war, dass ich ohne Parkscheibe im Halteverbot stand.

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Waldmensch70  08.08.2022, 09:43
@20alex01

Halteverbot aufgrund von was?

Ein entsprechendes Schild sehe ich da nicht. Aber ich kenne nur den Ausschnitt auf dem Foto…

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Waldmensch70  08.08.2022, 09:49
@20alex01

Gibt es in der Strasse / dem Wohngebiet denn ein Schild, dass das eine Parkverbotszone ist bzw. das dort nur parken mit Parkscheibe für eine bestimmte Zeit erlaubt ist?

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germanils  08.08.2022, 09:49
@20alex01

Man darf weder mit noch ohne Parkscheibe im Haltverbot stehen, das klingt seltsam. War da evtl. ein weiteres Schild, was die Verwendung einer Parkscheibe vorschreibt? Weiter links?

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20alex01 
Fragesteller
 08.08.2022, 10:18
@Waldmensch70

Das prüfe ich bei Gelegenheit mal, wäre mir aber neu

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Also parken tust Du vor dem Halteverbot ( kann leider die Zusätze nicht lesen.

Das Auto scheint auch etwas in die Einfahrt zu ragen, wobei das ja nicht relevat für das Nichtverwenden der Parkscheibe wäre, eventuell nur relevant ( nicht für PS) wenn es z.B. noch dazu als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen wäre.

Was für ein Schild gibt es denn vor der Einfahrt?

Hätte Sie mich nicht vor Ort drauf hinweisen müssen?

Sollte sie tun, aber ob hier bereits der Paragr 254 BGB zum tragen käme, müsste wieder als Einzelfall bezrachtet werden.

Da kein anderer Schaden entstand , bezweifle ich dass "wir" dies je aufklären, es sei denn Du gehst in den Widerspruch ect..Aber könntest Du überhaupt beweisen, dass sie daneben stand?

20alex01 
Fragesteller
 08.08.2022, 09:59

Ich verstehe nicht wieso 254BGB beim Abschleppen zum tragen kommt aber dann nicht bei anderen, ähnlichen Ordnungswidrigkeiten. Sie stand quasi neben meinem Auto und hat beim einparken zugesehen, aber naja. Ja das könnte ich beweisen.

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Bertha2701  08.08.2022, 10:08
@20alex01

Wie gesagt, ich sage auch nur dass eine Einzelfallbetrachtung in Frage käme, schließe es nicht grundsätzlich aus.

Du kannst ja auf jeden Fall erst mal Widerspruch mit der Begründung und dem Verweis einlegen, dass kostet ja noch nichts weiter, außer paar cent eventuell.

Den juristischen Weg würde ich aber nur gehen , wenn Du beweisen könntest (zB. Zeugen) , dass Dich diese Dame sozusagen "vorsätzlich" hat diesen Verstoß begehen lassen.

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Sirius66  08.08.2022, 12:40
@20alex01

Das ist ja nicht verboten. Und du hättest ja 3 Minuten Zeit gehabt.

Sie hat alles richtig gemacht. Du kennst dich gar nicht gut aus, bist aber frech genug, ihre Arbeit anzuzweifeln

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Soviel Gerede und Geschreibsel ....

Alle Schilder, die auf dem Foto zu sehen sind, betreffen den Pickup nicht, denn der Pfeil geht nach rechts. Auch die Zusatzschilder gelten somit rechts.

Du müsstest die Schilder fotografieren, die für den Bereich gelten.

Zumal ich auch denke, dass eine Einfahrt jede Regelung unterbricht, aber das müsste ich nachlesen. Aber dann wäre ggf ein Schild VOR dem Pickup maßgeblich.

Und sagen muss sie nichts. Es hätte ja sein können, dass du innerhalb von 3 Minuten zurück bist.

Gruß S.

Hätte Sie mich nicht vor Ort drauf hinweisen müssen?

Nein, denn du kennst die Schilder. Und dass du da parkst, machst du mit Vorsatz.

gegeben hat sie mir das Knöllchen während ich 15 Minuten abwesend war.

Toll, da hat sie dir erst nach 15 Minuten ein Knöllchen gegeben. Solange hat sie gewartet, was sie nicht musste. Ich hätte dir nach exakt 3 Minuten eines verpasst.

Und dann vielleicht noch eines wegen Behinderung, weil da eine Ausfahrt ist.