Wenn Du schreiben kannst, sollte das funktionieren. Ob dabei etwas heraus kommt, steht auf einem anderen Blatt. Für den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr braucht es aber etwas mehr, als das was Du beschrieben hast. Das wird wahrscheinlich nichts. Schon gar nicht, wenn nachher Aussage gegen Aussage steht.

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Selbst ich als Inhaber einer Waffenbesitzkarte dürfte diese Waffe nicht an mich nehmen, weil ich für diese Waffe keine Erwerbserlaubnis besitze. Deshalb dürfte auch ich die Waffe, so wie ihr ganz bestimmt nicht, einpacken und zur Polizei bringen. Die Polizei muß zum Fundort gerufen werden. Ansonsten macht ihr euch des illegalen Waffenbesitzes und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe strafbar.

Wenn man sich mit sochen Geräten nicht auskennt, das meiste habt ihr wahrscheinlich von Youtube oder Kinofilmen, und nicht weiß was für Sicherungssysteme die Waffe hat, und, ob eine Patrone sich im Patronenlager im Lauf befindet, laßt die Finger davon. Das Entnehmen des Magazins entlädt die Waffe NICHT automatisch, es kann sich immer nóch eine Patrone im Patronenlager befinden.

Also Polizei rufen, dabei stehen bleiben und warten bis die da sind.

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mir egal

Es handelt sich nicht um die neueste Ausbaustufe. Damit hat man gerechnet und deshalb nicht die modernste Variante in die Ukraine geliefert. Deshalb, den alten Schrott können sie gerne haben. Das ist auch der Grund, warum Russland nicht mit seinen modernen Waffen angreift, damit der Westen keine erbeuten kann.

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Nein, wenn er den Schein verlangt, soll er den auch bezahlen.

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Aufgrund der verschiedenen Materialien (Metall, Kunststoff) benötigt man auch verschiedene Lacke sowie Grundierungen, Elastifizierer, Lackierpistolen, Düsen, usw. Laß es lieber bleiben.

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Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, Das eine ist ein Strafprozess und das andere zivilrechtliche Forderungen der krankenkasse. Ob es sich um notwehr handelt, das entscheidet der Richter. In der Regel ist schlagen von personen keine Notwehr, die zur Abwehr eines einfachen Angriffes erforderlich ist. Das ist meist zurückschlagen und damit Körperverletzung.

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Die sind beide ausgelutscht, kauf dir bessser was anständiges. In gutem Zustand können die schon lange nicht mehr sein. Überlege mal was mit den ganzen Gummischläuchen im Motorraum passiert? Die haben lange ihre Weichmacher verloren, ebenso die Isolierungen der Kabel. Rost überall, völlig egal was da mal drübergespchtelt und geduscht wurde.

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476 Meilen (766 Kilometer), von Washington, D.C, USA nach Toronto, Ontario Kanada, mit Pausen 11 Stunden, bei maximal 55 mph in den 1980er Jahren mit einem Chevy Impala Station BJ 1973. Das kann man zwar kaum mit heute vergleichen, aber ich denke so 2.000 Kilometer mit einem modernen Fahrzeug auf modernen Autobahnen würde dem etwa entsprechen.

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Nein

Völlig in Ordnung, denn so ab und zu benötigt jeder Verkehrsteilnehmer mal einen Hinweis, das er sich ausserhalb der Normen bewegt, und er eben nicht alleine im öffentlichen Straßenverkehr ist. Ich schließe mich da nicht aus. Routine macht sorglos und unaufmerksam.

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würde es wegen des golfschlägers schon zur schweren körperverletzung zählen?

Nein, es zählt erst einmal zur gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB.

Wenn Du allerdings deinem Gegenüber z.B. den Schädel einschlägst, und er als sabberndes Etwas im Rollstuhl landet, dann ist das eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB.

kann man mir was anhaben obwohl es keine beweise gibt das ich es war?

Die Forensik kann das sehr gut. Die blauen Flecken und die Spuren des Schlägers lassen einen wissenschaftlichen Beweis zu. DNA-Spuren und Fingerabdrücke von dir am Schläger und auf dem Opfer geben dann ihr Übriges dazu.

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Eine saftige, bis zu 10.000 Euro Bussgeld. Nur weil man das bei Amazon bestellen kann heißt das nicht, das man es auch überall mit hinnehmen darf. Amazon verkauft auch in andere Länder, die ein anderes Waffengesetz haben.

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Mitnehmen in einem verschlossenen behältnis zum Transport ja

Mitnehmen um es griffbereit zu haben, NEIN!

Zur Sicherheit: DOPELT UND DREIFACH NEIN!

Ein messer eignet sich besonders gut dazu sich selber in den Knast zu befördern. Ein Messer zur Selbstverteidigung nützt ur etwas, wenn man sich im Messerkampf auskennt und sich die menschliche Anatomie zu nutze machen kann. Vergeßt diesen Kinomüll, wo ein Mensch nach einem Stich, bildgewaltig umgesetzt, tot umfällt. Das ist Utopie. Das gibt es beim Einsatz einer Schusswaffe auch nicht.
Unter Umständen habt ihr euer gegenüber schon mehrfach angestochen und tödlich verletzt, ohne das der das bisher gemerkt hat, und die Verteidigung Wirkung zeigt. Und dann erkläre Du mal dem Richter, warum Du einen Menschen vom Leben zum Tode befördert hast, der dir u.U. nur die Brieftasche und das Handy klauen wollte. Ich drücke dir ganz fest die Daumen und viel Erfolg bei der Verteidigung vor Gericht.

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Das Gleiche, als wenn ein anderes Land und angreift. Der Vergteidigungsfall tritt ein, und Du bekommst den Einberufungsbescheid. Gleichzeitig wird der Bündnisfall aktiv, und die anderen Lander der NATO kommen uns zur Hilfe.

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