Bußgeldbescheid wegen Falsch parken bekommen, obwohl unter die Scheibenwischer kein Zettel war!

16 Antworten

Ein Knöllchen ist keineswegs notwendig.

Wenn du diese Ordnungswidrigkeit also zweifelsfrei begangen hast, wird es dazu eine Dokumentation (Schriftstück und Foto) geben, sowie eine Zeugenaussage.

Du hast das Recht, einen Widerspruch vorzubringen.
Dieses würde ich aber nur, wenn ich entlastende Argumente vorbringen kann.

Ansonsten mußt Du - also nach Ablehnung des Ordnungswidrigkeiten-angebots - damit rechnen müssen, die 35,- Euro zzgl. 23,50 Euro Gebühren und 3,50 Euro Zustellgebühr zu bezahlen.

oooooh, wirklich? Kein Hinweis am Scheibenwischer...? Das geht ja gar nicht... lol

Du hast nun alle Möglichkeiten, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens drinstehen - lesen hilft.

Am Scheibenwischer war nähmlich kein Knöllchen !!!

Das ist unerheblich.

Wie kann ich mich dagegen etwas unternehmen?

Du kannst dem Ordnungsamt schreiben, dass nicht du, sondern jemand anderes das Fahrzeg dort hingestellt hat und dass dafür mehrere Personen in Frage kommen. Das Ordnungsamt wird den Täter eines Parkverstoßes in der Regel nicht ermitteln können. Nach Ablauf der Verjährungsfrist wird man dem Fahrzeughalter gemäß § 25a StVG die Kosten des Verfahrens auferlegen (15 Euro) sowie Auslagenersatz für die Zustellung des Kostenbescheids fordern (3,50 Euro). Somit müsstest du dann also nur 18,50 Euro statt 35 Euro zahlen.

Es besteht allerdings auch ein (geringes) Risiko, dass man dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt. Dann wird's wieder teurer ...

Vllt. ist ja das zuständige Ordnungsamt im Zeitalter der elektronischen Gadgets angekommen, so das die keine Knöllchen mehr hinterlassen, sondern ein Knöllchenprogramm auf´m Smartphone oder Tablet haben, wo sie die Fahrzeugdaten eingeben können und mit ihrem PC synchronisieren können. Wer weiß....

Wenn du das Knöllchen als ungerechtfertigt ansiehst, dann kannst du immer noch Einspruch einlegen, mit einer Frist (von üblicherweise 14 Tagen ab Eingang), die auf dem Schreiben aufgedruckt sein müsste.

So viel von mir dazu....

lg, jakkily

Wie so oft stellt sich zunächst die Frage ob du die dir vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit begangen hast, wenn ja ist immer zu überlegen zu zahlen. Es ist egal ob du einen Zettel unter dem Scheibenwischer hast oder nicht, es genügt definitiv das Schreiben vom Ordnungsamt. In dem Schreiben wird bestimmt auch ein Zeuge genannt, meist ein Mitarbeiter des Ordnungsamts. letztendlich kannst du das machen was JotEs schreibt in wie weit das in deinem Fall aber Sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.