Ordnungsamt verhängt fehlerhaft verwarngeld auf?

Mungukun  05.09.2023, 15:01
für etwas was ich nicht verstehe?

Was steht denn als begangene Ordnungswidrigkeit auf dem Schreiben und welche §§ der StVO?

Gensis98 
Fragesteller
 05.09.2023, 15:04

Denn Zettel hab ich jetzt nicht hier aber den Text kann ich dir sagen da stand: " Sie packten auf dem Gehweg." Ja und 20 meter hinten ist ein Blaues gebots schild.

Mungukun  05.09.2023, 15:13

Und das gilt jeden Tag ohne Einschränkungen? Nicht dass es an dem Tag gerade in der Zeit verboten war beispielsweise für die Straßenreinigung oder Müllabfuhr.

Gensis98 
Fragesteller
 05.09.2023, 15:34

Ich wohne da seit Jahren da war sons kein Schild drunter kann es ja mal Fotografieren und dann könnt ihr mir ja sagen ob ihr es versteht ja gut die Müllabfuhr passt nicht rein

8 Antworten

Persönlich hinfahren, das geht. Habe ich damals auch mal gemacht

Gensis98 
Fragesteller
 05.09.2023, 15:36

Ok müsste ich mal machen

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Leg Widerspruch ein

Gensis98 
Fragesteller
 05.09.2023, 15:02

Den Brief bekomme ich erst nicht wied dauern und wahrscheinlich teurer werden.

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Mungukun  05.09.2023, 15:03

Dann kann aber aus dem Verwarngeld stattdessen ein deutlich teureres Bußgeld werden, wenn das Amt in Recht ist.

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Gensis98 
Fragesteller
 05.09.2023, 15:05
@Mungukun

Ja aber das kann doch nicht sein das man das einfach so hinnehmen muss die können auch mal was falsch machen.... vorallem da parken täglich Autos auf der Straße genau so wie ich.

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Wenn Du meinst, dass das OA was falsch gemacht und Du alles richtig gemacht hast, dann lege doch gegen das Verwarngeld Widerspruch ein. Wo siehst Du denn da ein Problem?

Gensis98 
Fragesteller
 05.09.2023, 15:13

Weil man das nicht kann Google mal man kann nicht gegen verwarn geld Wiederspruch einlegen man muss abwarten bis es teurer wird. Wer sich diesen schwachsinn ausgedacht hat und welche Bürger das zugelassen haben....

Aber interessant wie viele das nicht wissen das man bei so nem Zettel auf der Windschutzscheibe kein Wiederspruch einlegen kann das dass so viele nicht wussten... ich meine Googelt mal ich war selbst geschockt.

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AngiedieSchlaue  05.09.2023, 15:15
@Gensis98

Dann lasse die Zahlungsfrist verstreichen und warte das dann eingeleitete Bußgeldverfahren ab.

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Gensis98 
Fragesteller
 05.09.2023, 15:20
@AngiedieSchlaue

Ja wird nur teurer das ist deren Masche kann ja sein das es irgendeingrund gibt aber ich bi. 3x hin und her gelaufen und nicht verstanden was jetzt falsch sein soll. Was soll ich bitte mit einem kurzen Text " SIe Parkten auf dem Gehweg" anfangen ja ich parkte auf dem geh weg weil hinter mir ein Schild ist das sagt ich darf das. O_o

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Pauli1965  05.09.2023, 15:35
@Gensis98

Vielleicht hast Du einfach zu weit auf dem Gehweg gestanden.

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Also ich kann dir gerne helfen. Dafür müsstest du ein Bild der Situation posten.

du wurdest gemäß §55 OWiG angehört und ein Verwarnungsgeld i.H.v. 55€ wurde dir angeboten. Die Beträge sind übrigens bundesweit einheitlich. Die Behörde kann den Betrag also nicht aussuchen.

Du hast die Möglichkeit dich zum Vorwurf zu äußern. Wenn du dich entlasten kannst, wird es gem. 47 OWiG eingestellt.

Wenn nicht, wird daraus ein Bußgeld und Gebühren iHv 28,50€ kommen drauf. Hier musst du ebenfalls mit Begründung widersprechen.

Wenn du dich entlasten kannst, wird es eingestellt , wenn nicht geht es vor das Amtsgericht .

Für die Einschätzung benötige ich ein Bild

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

was machen? Fristgemäss Einspruch erheben!