Welches (gratis) Tool kann ich da benutzen?

Diverse (auch kostenlose) Screenshot-Programme können so etwas als direkt eingebaute Funktion, da man es da öfter benötigt.

Jetzt müsstest Du in der Frage nur noch dazu schreiben für welche Plattform bzw. welches Betriebssystem es sein soll… 😉

Unter Windows wären das z.B. GreenShot (Open Source) , PicPick (frei für private Benutzung), …

Aber auch jede bessere Bildbearbeitung kann so etwas, einfach den Bereich markieren und den dann (sehr stark) weichzeichnen oder einen Verpixelungsfilter (falls vorhanden) drüber laufen lassen.

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Kann ich diese Person wegen Körperverletzung anzeigen?

Nein. Sie hat ja keine Straftat begangen. Du hast Sport gemacht und Dich dabei selber verletzt (weil Du Deine Finger so gehalten hast). Persönliches Pech, dafür kommt niemand Anderes auf.

Ich meine Schadensersatz und auch wenn es nicht mit Absicht war… weiß ja keiner..

Doch, die betreffende Person die Du auf das Geld verklagen willst. Und die Anderen die dabei waren können sicher aus bestätigen, dass da kein Vorsatz vorlag.

Warum sollte sie Dir also Schadenersatz zahlen sollen / wollen?

Würdest Du so von Anderen vor den Richter gezerrt werden wollen? – Eben. Dann mache es auch nicht mit ihnen.

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Weil man mit vielen, in sehr kurzer Zeit abgefeuerten Kugeln eher mit wenigstens einer trifft bzw. damit in kurzer Zeit über einen ganzen Bereich „drüber ziehen“ kann und somit viele Feinde schnell auf einmal niederhalten (in die Deckung zwingen) oder kampfunfähig machen kann.

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Darf ich dieses messer als Sicherheit in meiner Tasche haben in meiner Jacke und immer mitnehmen?

Nein.

Das Messer…

  • ist einhändig zu öffnen mit Daumenpin bzw. Flipper.
  • rastet im offenen Zustand ein mit einem so genannten Framelock.

Siehe hier:

Bild zum Beitrag

  

Es ist somit ein "einhändig zu öffnendes und im offenen Zustand arretierendes Messer", das unterliegt der Führungsbeschränkung in §42a Waffengesetz.

  

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Wiesel haben in der Regel einen weissen Bereich im Fell, der sich von der Kehle unter dem Körper entlang und bis zu den Pfoten zieht. Die haben (soweit mir bekannt) helle Pfoten, siehe z.B. hier:

Bild zum Beitrag

(Quelle: Wiesel Foto & Bild | tiere, wildlife, säugetiere Bilder auf fotocommunity)

  

Und Frettchen sind keine "wilde Art", das ist die domestizierte (also von Menschen gehaltene) Form des Iltis(?).

Den europäischen Iltis (also die wilde Form) schliesse ich aber wegen des fehlenden Kehlflecks aus.

  

Ich denke, dass es sich um Marder handelt.

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Andere Antwort
Sollte China mit allem was es hat, für den von ihm verschuldeten Corona Ausbruch haften?

Nein.

Seit wann ist ein Land daran Schuld, das eine Krankheit da zufällig zuerst aufgetreten ist?

Meinst Du irgend ein Land hat darüber die Kontrolle welche Erreger sich zufällig auf ihrem Hoheitsgebiet durch natürliche Mutation bilden?

Da kannst Du genauso gut die Viren selber verklagen. Oder die Fledermäuse, die es auf den Menschen übertragen haben. 🤦‍♂️

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Es ist ja verboten im Wald zu übernachten

Nein, es ist verboten wild zu campen. Die Tageszeit spielt dabei keine Rolle.

Ein Nickerchen auf einer Bank an einem offiziell angelegten Weg ist da sicher nicht das Problem.

Hier mal ein paar generelle Punkte dazu.

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Weil das Flugzeug

  • so viel schneller als das Landfahrzeug ist, dass es diesen größeren Radius mehr als ausgleicht.
  • annähernd (mehr oder weniger grosse Teile der Strecke) direkt Liftlinie zum Ziel fliegen kann und nicht den gewundenen Strassen folgen muss.
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Ich habe eine Frage unswar brauch ich dringend geld ich bin noch in der ausbildung und habe keine ahnung wie ich an geld komme dann bin ich auf „Auxmoney“ zugestoßen.

Auch da musst Du das Geld natürlich zurückzahlen. Wenn Du kein Geld hast um den Kauf direkt in Raten zu zahlen, wie willst Du es dann da mit der Abzahlung machen? – Kredite setzen immer eine Kreditwürdigkeit voraus, das wird auch bei auxmoney nicht anders sein.

  

Bite um Schnelle Antwort

Nein, so nicht.

Siehe Richtlinien von GuteFrage, die Du mit Beitritt selber anerkannt hast:

Bild zum Beitrag

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Sie hat recht.

Entweder heisst es „Kannst Du mir ein Blatt geben?“
Oder umgangssprachlich „Hast Du mal ein Blatt (für mich)?“

„Hast Du mir ein Blatt?“ ist definitiv falsch.

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Das ist ein Verstoß gegen §42a Waffengesetz.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit und das Bussgeld kann bis zu 10‘000,- € betragen.

Was die betreffende Behörde da fordert (bzw. im Falle das man dagegen vor Gericht angeht der Richter festlegt), das wissen wir nicht.

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Was haltet ihr davon, wenn Muslime die Sharia hier in Deutschland wollen?

Das ist verfassungswidrig, da das die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung beinhaltet.

Damit ist jemand der zu so etwas aufruft aus meiner Sicht einen Fall für den Verfassungsschutz.

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Die oberste Regel der Lost-Places-Community lautet:

Es werden keine Standorte von Lost Places öffentlich im Internet genannt.

An Deiner Stelle würde ich schauen, das ich irgendwo Kontakt zu den Lost-Places- und Urbex-Leuten bekomme (es gibt auch entsprechende Foren etc. im Netz). Wenn man da Kontakt hat kann man ja mal fragen, ob man mitkommen kann. Und dann in Privatgesprächen (offline) ergibt sich dann etwas.

Oder einfach selber suchen und forschen, Karten und alte Stadtpläne studieren etc. bis man selber etwas findet. Das ist ja ein Teil des Reizes an der Sache, das man es selber "entdeckt".

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Insgesamt verfolgt das alles nur den Zweck dass man missbräuchliches in Krankenstand gehen verhindert.

Das hast Du gut erkannt.

Und offensichtlich ist es nötig, weil sonst zu viele Menschen hin und wieder auf die Idee kämen einfach mal ein paar Tage "krank zu sein", wenn sie es nicht nachweisen müssten.

Sonst hätte man dieses System ja nicht eingeführt an dem Du zu Recht einige Punkte kritisierst.

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