MPU nach 17 Jahren?

So, ich muss nochmal meine Frage und mein Anliegen ausführlicher stellen:

Vor über 17Jahren wurde ich nach Jugendschutzgesetz wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Ich bekam eine Geldstraf, Sozialstunden und den Führerschein entzogen.

Meine Strafe habe ich Abbezahlt, Abgearbeitet und Abgesessen.

Da für mich die MPU zu kostspielig war hab ich von Vorhinein die 15Jahre Verjährung bevorzugt.

In der Zwischenzeit habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen.

Vor drei Jahren habe ich den Fehler gemacht und den Antrag zu früh gestellt.

Es gibt ein Fragebogen mit Gesundheitsfragen. Darunter, ob ein Entzug stattgefunden hat. Dies war der Fall und ich wäre nie auf die Idee, dass dieser negativ ausgelegt wird. Habe ich alos Ja angekreuzt. Telefonisch wurde ich nach dem Arztbericht gefragt. Habe ich eingereicht. Um den Entzug 10 Tage zu gewähren wurde "Alkoholkrank" eingetragen, damit dies die Krankenkasse bewilligt. Ich habe seit dem Entzug nicht mehr getrunken!

Desweiteren sind diese Angaben freiwillig gewesen! Da mir daraufhin eine MPU angeordnet wurde, habe ich den Antrag zurück gezogen. Vor sechs Wochen habe ich diesen erneut gestellt und Freitag eine Antworten bekommen (diesmal habe ich den Gesundheitsbogen nicht ausgefüllt)

Die Sachbearbeiterin hat daraufhin die Unterlagen aus dem zurückgezogen Antrag hinzugezogen und mir dennoch eine MPU auferlegt, weil die Diagnose den Anschein erwirkt, dass ich nicht geeignet sein könnte!

Das war vor 15Jahren. Für das Vergehen habe ich gebüßt, die Strafe basierte auf Trunkenheit am Steuer. Seit dem Entzug bin ich trocken, habe zwei Kinder und erwarte kommendes Jahr das Dritte.

Wie kann es sein, dass mir aus der freiwilligen Angaben ein Strick gedreht wird obwohl ich seitdem nicht trinke? Ich stehe schlechter dar als jemand, der keinen Entzug gemacht hat.

Noch dazu habe ich die Angaben beim Neuantrag nicht eingereicht und die werden dennoch hinzugezogen?!

Das kann doch so nicht richtig sein?

Also bekommt jemand, der unter Alkohol gefahren ist und keinen Entzug gemacht hat, seinen Führerschein ohne MPU wieder und bei mir wird davon ausgegangen, dass ich Alkoholkrank für immer bin, aufgrund des Entzugs?

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MPU, Verkehrsrecht, Fahrerlaubnis, neuerteilung, fahrerlaubnisbehörde, Auto und Motorrad

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