Braucht ein E scooter mit 6km ein Kennzeichen?

1 Antwort

Für Kraftfahrzeuge bis einschließlich 6 km/h besteht keine Versicherungspflicht.

§2 PflVG:

§ 1 gilt nicht für
6. Halter von
a) Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,

Wenn dein Privatvermögen zur Deckung von eventuellen Schäden ausreicht, kannst du ein solches Fahrzeug unversichert fahren.