Wie war das nochnal mit anhänger ohne BE?

2 Antworten

Siehe §6 FEV (Fahrerlaubnisverordnung)

Klasse B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Einen Anhänge mit zuässigem Gesamtgewicht von 750kg darfst Du mit Klasse B immer fahren, bei Anhängern, deren zul Gesamtmasse 750kg überschreitet, darfst Du 3500kg zulässige Gesamtzugmasse nicht überschreiten.

Schau bei anhängern über 750kg in beide Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugscheine) jeweils in Feld F2 steht die zulässige Gesamtmasse. Addiere beide Werte, wenn es max 3500kg ergibt, darfst Du es fahren, darüber nicht.

WICHTIG!

Beim Fahrerlaubnisrecht zählen GRUNDÄTZLICH die ZULÄSSIGEN Gesamtgewichte, nie die tatsächlichen.

der Hänger darf doch nur 1 Achse und ungebremst sein richtig?

Auch wenn das ständig behauptet wird, bleibt es natürlich eine Falschaussage. Weder die Anzahl der Achsen, noch die Art oder das Vorhandensein der Bremse ist ausschlaggebend, sondern nur das zulässige Gesamtgewicht.