Darf mein Vermieter durch Deko meinen Parkplatz beeinträchtigen?
Hallo, seit ca 1 1/2 Jahren wohnen wir jetzt schon in unserer aktuellen Wohnung und hatten immer wieder kleinere Schwierigkeiten mit unserem Vermieter. Diesen Sommer wurde der Parkplatz gepflastert und hinter meinem Auto (ich parken immer rückwärts ein, weil der Parkplatz nicht eben ist sonder hängt) ein Grünstreifen, mit ca 35 cm, angelegt. Um mein Kofferraum zu öffen musste ich immer in Grünstreifen treten. Jetzt wurde 3x eine 1,40 m hohe Deko eingesteckt, dadurch ist ein Öffnen meines Kofferraumes nicht mehr möglich. Darf er das? Darf ich die Deko wieder entfernen?
7 Antworten
Hast du mietvertraglich genau diesen Parkplatz mitgemietet und zahlst du Miete dafür?
Ansonsten ist dir die Nutzung des Parkplatzes ja nicht unmöglich gemacht. Dass du aus eigenen Gründen nur rückwärts einparkst, ist deine eigene Entscheidung und so musst du auch die möglichen Konsequenzen tragen.
Wenn diese Deko natürlich AUF deinem gemieteten Parkplatz steht, dann kannst du den Vermieter auffordern, diese zu beseitigen - zur Selbsthilfe darfst du erst greifen, wenn du ihn (schriftlich) unter Nennung eines ausreichenden Zeitraumes zur Beseitigung aufgefordert hast und nichts geschieht.
Machst du es dann selbst und der Deko passiert etwas, bist du zu Schadenersatz verpflichtet.
Ist denn der Parkplatz durch das Pflastern kleiner geworden?
Und dein Auto ist doch gerade, ist doch dann egal in welche Richtung es hängt oder?
Ja klar. Die Größe des Parkplatzes scheint unverändert zu sein oder? Du kannst ja auch vorwärts reinfahren. Die Deko behindert ja deinen Parkplatz nicht.
Du hast den Parkplatz gemietet, nicht den Grünstreifen dazu.
Anfahren, ausladen, dann einparken.
Es kann so einfach sein.
Mensch, das sind ja richtige Probleme. Immer muss man auf den Grünstreifen treten. UNZUMUTBAR.