darf mein Vermieter mir vorschreiben, wo ich auf dem von mir alleinig gemieteten, eingezäunten Grundstück meinen PKW abstelle?


18.01.2021, 19:09

Das Auto steht ca. 25 m vom Haus entfernt auf einer nicht anderweitig genutzten, gepflasterten Fläche.


18.01.2021, 19:26

gemietet ist von mir das ganze Grundstück, ohne Extrakosten eines Stellplatzes

6 Antworten

Wenn es dort verschiedene Parkplätze gibt, für die Miete gezahlt wird, bestimmt trotzdem der Vermieter welcher Parkplatz, zu welcher Wohnung gehört.

Wenn der Stellplatz im Mietvertrag gar nicht vermerkt ist, kann er dir das Befahren des Grundstücks sogar untersagen.

Rede mit deinem Vermieter. Eine Feuerwehreinfahrt zuzustellen ist niemals eine Lösung, aber vielleicht hat er ja seine Gründe.

Die Frage ist ja, was du gemietet hast. Hast du, wie du schreibst, das Grundstück gemietet, dann darfst du dein Auto hinstellen, wo du willst. Hast du allerdings nur eine Wohnung gemietet, so hat der Vermieter die Vollmacht über das Grundstück-er darf die sogar die komplette Nutzung des Grundstücks untersagen, mit Ausnahme eines Zugangsweges.

Dazu müßte man im Zweifel eine Einsicht in den regionalen Bauflächen-Nutzungsplan nehmen .

Selbst ein Eigentümer / Vermieter kann da je nach Region auf seinem eigenen Grund und Boden je nach Region nicht immer ganz so frei agieren und definieren , wie er will .

In Deiner Frage geht es konkret um Stellplätze für Kraftfahrzeuge , und damit können manche Probleme je nach Region schon beginnen . Manche Ortssatzungen klingen da ggf. echt "gestört" im Bundes-Mittel .

Warum fragst Du nicht einfach im ersten Schritt mal Deinen Vermieter , weswegen er Dir für Abstellzonen von Kraftfahrzeugen auf Deinem angemieteten Areal so derartige Zonenvorschriften abseits von einer geschlossenen Garage nennt ?

In irgend einer Weise muss er sich da ja schon selbst für die Nutzung seiner Liegenschaft ( "Wo" ) mit regionalen Behörden und seinen Versicherungen auseinander gesetzt haben . 🤔

Lassen wir das "Wo" hier der ersten Ideengebung halber allerdings auch mal weg zu Deiner allgemeinen Frage .

Ja klar, es ist sein Grundstück, er darf natürlich bestimmen, wer wo parkt oder nicht parkt.

Er kann das auch jederzeit ändern, Hauptsache Du bekommst einen Platz, wenn Du dafür zahlst.

Zahlst Du nichts, kanne r Dir gar ganz das Parken untersagen.

Jaein

Es ist völlig legitim das er nicht will das du es z.b. über ein Kleinkläranlage parkst oder so. Bevor du ein Kleinkrieg anfängst, solltest du erstmal nach dem warum fragen

SirAndiusNr2  18.01.2021, 19:11

Glaube ich habe das falsch verstanden. Du darfst nur auf der Fläche parken, die Du gemietet hast. Egal ob die andere Fläche genutzt wird oder nicht

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