Dazu müßte man im Zweifel eine Einsicht in den regionalen Bauflächen-Nutzungsplan nehmen .

Selbst ein Eigentümer / Vermieter kann da je nach Region auf seinem eigenen Grund und Boden je nach Region nicht immer ganz so frei agieren und definieren , wie er will .

In Deiner Frage geht es konkret um Stellplätze für Kraftfahrzeuge , und damit können manche Probleme je nach Region schon beginnen . Manche Ortssatzungen klingen da ggf. echt "gestört" im Bundes-Mittel .

Warum fragst Du nicht einfach im ersten Schritt mal Deinen Vermieter , weswegen er Dir für Abstellzonen von Kraftfahrzeugen auf Deinem angemieteten Areal so derartige Zonenvorschriften abseits von einer geschlossenen Garage nennt ?

In irgend einer Weise muss er sich da ja schon selbst für die Nutzung seiner Liegenschaft ( "Wo" ) mit regionalen Behörden und seinen Versicherungen auseinander gesetzt haben . 🤔

Lassen wir das "Wo" hier der ersten Ideengebung halber allerdings auch mal weg zu Deiner allgemeinen Frage .