Ist das Rechtsgültig was unser Vermieter da macht?

nanfxD  03.09.2020, 11:40

Es hat sich ein Nachmieter gefunden welcher von unserem Vermieter schon eine mündliche Zusage mit Handschlag bekam.

-> haben die da gesagt du kannst dann einziehen bzw mieten ?

MrsKitsune 
Fragesteller
 03.09.2020, 11:48

Um es genau zu formulieren wurde von unserem Vermieter gesagt

“Wenn das Amt die Wohnung genehmigt kannst du zum 15.09 einziehen und ich setze den Vertrag auf”

16 Antworten

Meines Wissens hat der Vermieter das Recht einen potentiellen Nachmieter abzulehnen solange kein Mietvertrag abgeschlossen wurde.

alarm67  03.09.2020, 11:30

Wurde ja, mündlich, was zulässig ist!!!!

1
alarm67  03.09.2020, 11:34
@AlexausBue

Dann passt Deine Antwort NICHT!!

"solange kein Mietvertrag abgeschlossen wurde."

1
AlexausBue  03.09.2020, 11:38
@alarm67

Wieso, ich treffe eine richtige allgemeingültige Aussage.

Da jeder normale Mensch in der Lage ist das zu Ende zu denken, habe ich mir den Zusatz "wenn ein mündlicher Vertrag vorliegt, dann ... " wegen Redundanz gespart.

Der FS weiß selbst, ob ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde oder nicht, er war ja dabei. Und dann kann er die Antwort auch korrekt einordnen.

0

Schlicht und ergreifend - Euer Vertrag läuft bis zum Letzten Tag Eurer Kündigungsfrist.

Und eurer derzeitiger Vermieter muss keinen von Euch vorgeschlagenen potentiellen Nachmieter akzeptieren

Zu den zwei Fragen zwei klare Antworten:

Ja und

Ja

Es gibt Vertragsfreiheit und der Vermieter hat die Freiheit, auch in diesem Stadium noch einen Interessenten abzulehnen. Vorher ging es um die Absicht, einen Mietvertrag zu schließen, aber wenn dieser Absicht nun plötzlich was dagegen steht, kann der Vermieter einen Rückzieher machen, bevor der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
nanfxD  03.09.2020, 11:39

Er hat doch schon einen Vertrag geschlossen

0
bwhoch2  03.09.2020, 11:44
@nanfxD

Entscheidend ist die Frage, ob beabsichtigt war, einen schriftlichen Mietvertrag zu schließen oder ob es bei einem mündlichen bleiben sollte. Man hatte sich zum Zeitpunkt des Handschlags auf gewisse Bedingungen geeinigt, aber ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter von vornherein vor hatte, einen schriftlichen Mietvertrag zu schließen. Hatte z. B. die FS mit dem gleichen Vermieter einen schriftlichen Mietvertrag? Dann ist das doch ein eindeutiges Indiz dafür, dass auch in dem neuem Mietverhältnis ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden sollte.

Aber selbst wenn man sich wegen Zeugen etc. darauf versteifen wollte, dass bereits ein Vertrag geschlossen wurde, wer würde in diesem Fall klagen?

Der neue Mieter, der nun wieder eine neue Wohnung suchen muss?

Oder die alten Mieter (FS), die sich nun benachteiligt fühlt?

Der neue Mieter wird sagen, was solls, dann such ich eben weiter. Mit einem solchen Vermieter will ich sowieso nichts zu tun haben.

FS könnte auf Schadensersatz klagen, aber wenn der vorgesehene neue Mieter nicht mitmacht, sondern sagt, nein, das war noch kein Vertrag, dann hat FS auch das Nachsehen.

0
nanfxD  03.09.2020, 11:50
@bwhoch2
Entscheidend ist die Frage, ob beabsichtigt war, einen schriftlichen Mietvertrag zu schließen oder ob es bei einem mündlichen bleiben sollte. Man hatte sich zum Zeitpunkt des Handschlags auf gewisse Bedingungen geeinigt, aber ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter von vornherein vor hatte, einen schriftlichen Mietvertrag zu schließen. Hatte z. B. die FS mit dem gleichen Vermieter einen schriftlichen Mietvertrag? Dann ist das doch ein eindeutiges Indiz dafür, dass auch in dem neuem Mietverhältnis ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden sollte.

Sicherlich, aber wenn Zeugen da sind kann es natürlich reichen. Ich verstehe die Situation hier so das der Vertrag schon geschlossen ist. Ggfs kann es aber auch anders sein, genau war keiner von uns beiden dabei.

Aber selbst wenn man sich wegen Zeugen etc. darauf versteifen wollte, dass bereits ein Vertrag geschlossen wurde, wer würde in diesem Fall klagen?

Ja FS könnte natürlich darauf klagen das Sie aus dem Vertrag am 15.9 rauskommt alternativ auf SE in Höhe von den restlichen Mietkosten. Theoretisch könnte der FS auch einfach kein Geld zahlen und sehen was passiert(wenn man das Prozessrsiko nicht scheut)

Die "neuen" Mieter auf Einzug in die Wohnung aber gerade nen super start ist das nicht

0
nanfxD  03.09.2020, 11:53
@bwhoch2

“Wenn das Amt die Wohnung genehmigt kannst du zum 15.09 einziehen und ich setze den Vertrag auf” -> oben vom FS

klingt für mich wie ein Vertragsschluss unter Bedingung, ich sehe hier alle essentialia negotii erfüllt und das hängt nur noch vom eintritt der Bedingung ab.

Siehst du das anders?

0
bwhoch2  03.09.2020, 12:08
@nanfxD

Ja, ich sehe das anders.

"Ich setze den Vertrag auf", bedeutet nichts anderes, als dass der Vertrag erst dann perfekt ist, wenn er schriftlich vorgelegt wurde und beiderseits unterschrieben ist.

Das ist in der Situation eben noch kein Vertragsschluss.

Stell Dir einfach mal vor, da wird ein Vertrag aufgesetzt, der plötzlich Dinge enthält, über die zuvor nicht gesprochen wurde, aber für den Mieter unannehmbar sind.

Denkbar wäre zum Beispiel ein beiderseitiger Kündigungsverzicht auf 1 Jahr oder so. In dem Fall wäre trotz aller Beteuerungen zuvor der Vertrag auch Essig.

0
bwhoch2  03.09.2020, 12:09
@nanfxD
Theoretisch könnte der FS auch einfach kein Geld zahlen und sehen was passiert(wenn man das Prozessrsiko nicht scheut)

Da ist noch die Kaution, aus der sich der jetzige Vermieter bedienen könnte, wenn FS nicht bereit wäre, noch weiter Miete zu zahlen. Auch dafür ist die Kaution da und FS müsste dann auf Rückzahlung der Kaution klagen.

Die neuen Mieter werden wohl nicht klagen, da alles für sie viel zu unsicher wäre.

0
schelm1  03.09.2020, 13:45
@nanfxD

Keinen rechtswirksamen Mietvertrag, sondern eine konditionierte Vereinbarung:

 ein Schriftstück von allen Parteien (Vermieter, Uns den Vormietern und dem Nachmieter) unterschrieben auf dem steht, dass die Wohnungsübergabe zum 15.09.2020 erfolgt mit der Voraussetzung dass das Amt (Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit) die Wohnung genehmigt.
1

Nicht ganz eindeutig.

Denke aber man muss die Aussage des Vermieters so auslegen, dass Schriftform vereinbart wurde.

Entsprechend ist der mündliche Vertrag dann ohne Wirkung und der Vermieter ist im Recht.

Solange kein Mietvertrag unterschrieben wurde, nur eine mündliche Zusage, besteht noch kein vertragliches Verhältnis.

Erfährt der Vermieter negative Dinge über den Nachmieter, so hat der Vermieter das Recht, den vorgeschlagenen Nachmieter abzulehnen.