Zu Komplex und nicht in letzter Konsequenz immer durchführbar.
Ein typisches EU-Monster, wie noch andere:
ÖLKÄNNCHEN: Die EU-Kommission wollte 2013 offene Ölkännchen in
Restaurants verbieten. Auf den Tischen sollten nur noch
Einweg-Ölflaschen stehen, damit Gäste an der Flasche das Öl erkennen
konnten. Nach öffentlichem Spott begrub Brüssel die Pläne.
DUSCHKÖPFE: Die Ökodesign-Richtlinie der EU schreibt vor, wieviel
Strom oder Wasser bestimmte Produkte verbrauchen dürfen, um die
Umwelt zu schonen. Dabei geht es seit 2009 auch um wassersparende
Duschköpfe und Kaffeemaschinen.
FAHRTENSCHREIBER: Seit Frühjahr 2015 gelten neue Regeln, wann
Handwerker einen digitalen Fahrtenschreiber nutzen müssen. Die
Kontrolle der Fahrtzeiten soll für weniger Unfälle sorgen. Zunächst
sollte die Pflicht auch für kurze Fahrten zum Kunden bis zu 50
Kilometer und schon für 2,8-Tonner gelten. Das Handwerk lief Sturm,
die Pläne wurden abgemildert.
MADE IN: Die EU-Kommission will die Bedingungen für die
Herkunfts-Kennzeichnung «Made in ...» verschärfen. Bislang legt jeder
EU-Staat selbst fest, welche Kriterien Produkte dafür erfüllen
müssen. Die deutsche Industrie bemängelt die Bürokratiekosten und
befürchtet, dass das Label «Made in Germany» bei vielen Produkten
wegfallen könnte, die hauptsächlich im Ausland hergestellt werden.
KRÜMMUNG: Manches stimmt auch nicht. So ist die angebliche
EU-Verordnung über die Krümmung der Banane eine Legende. Allerdings
gab es eine Verordnung über die Krümmung der Gurke. Die führte die
Kommission ein, weil der Handel für die Handelsklassen-Einordnung
darum gebeten hatte. Später wurde sie wieder abgeschafft.