Wie kommt es bei Mietinteressenten an wenn aktueller Mieter und Vermieter bei der Besichtigung streiten und die Fetzen fliegen?

2 Antworten

Ganz schlecht.

Ich war auch mal bei einer solchen Besichtigung. Als die Dame von der Vermieterfirma mit uns durchs Treppenhaus zur Wohnung ging, kamen Nachbarn:

"Frau XYZ, gut, dass ich Sie sehe! Was ist mit dem Aufzug, der seit drei Jahren kaputt ist? Wann wird der endlich repariert? Und mit dem Schimmel im Bad? Seit drei Monaten antworten Sie nicht auf unsere Nachrichten".

Der Vermieterdame war es sichtlich unangenehm und sie wollte schnell weiter. Darauf rief die Nachbarin:

"Ein guter Rat: Ziehen Sie bloß nicht hier ein! Das sind unhaltbare Zustände, das Gebäude verfällt, aktive Entmietung!"

Woraufhin ein lautstarker Streit zwischen Nachbarin und Vermieterfrau losbrach ("Was fällt Ihnen ein, hier die Interessenten zu vergraulen!" - "Was fällt IHNEN ein, uns hier drei Jahre ohne Aufzug im Schimmel sitzen zu lassen")

Beste Comedy 😂 Die Besichtigung fiel dann kurz und wortkarg aus.

Meine Frau und ich haben dankend abgelehnt. Wenn schon langjährige Mieter so behandelt werden, wussten wir, was auf uns zukommt. Darauf hatten wir keinen Bock.

Es kommt denkbar schlecht an und zeugt von der Unfähigkeit des Organisators des Besichtigungstermins, solche Termine gut vorzubereiten.


Denkschulen 
Fragesteller
 29.04.2024, 18:16

Ich wurde vom aktuellen Mieter als "Drecks schwein" bezeichnet.

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schelm1  29.04.2024, 18:31
@Denkschulen

Da Seri ja mit dem Miettintere4ssenten über ein Zeugen verfügen, zeigen Sei den Mieter an und kündigen Sie ihm fristlos.

Dazu gibt es folgendes Urteil:

Landgericht Köln, 15.04.2016, Az.: 10 S 139/15

Beleidigt der Mieter den Vermieter oder andere Mitmieter kann dies zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch das Verhalten vor und nach der Beleidigung eine Rolle bei der Beurteilung spielt, ob eine Beleidigung eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Hat der Mieter zum Beispiel bereits des Öfteren beleidigt oder bedroht und erfolgt dann noch eine Beleidigung, ist es fristlose Kündigung in den meisten Fällen gerechtfertigt.

Entschuldigt sich der Mieter allerdings für seine Entgleisung und handelt es sich lediglich um einen einmaligen Vorfall, kann eine fristlose Kündigung sogar unwirksam sein. Dasselbe gilt, wenn der beleidigende Mieter vorher gereizt oder selbst beleidigt oder bedroht worden ist.

Ebenso relevant ist die Dauer des Mietverhältnisses und inwieweit das Mietverhältnis durch andere Streitigkeiten bereits vorbelastet ist.

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Denkschulen 
Fragesteller
 29.04.2024, 18:44
@schelm1

Er zieht ja ohnehin aus,also des bringt wenig....

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schelm1  29.04.2024, 18:53
@Denkschulen

Weshalb stellen Sie denn überhaupt eine solche Frage ein, wenn es dann doch nichts bringt?

Waten Sie doch den Auszug des unverschämten Mieters ab, bringen Sie Ihr Eigentum wieder auf Vordermann, so dass es für einen neuen Mieter vorzeigbar wird, Sie eine einigermaßen vernünftige, dem Zustand und der Lage der Wohnung angemessene Miete verlangen können und führen Sie dann auch erst Besichtigungen Ihres "Mietpalastes" zu aktuellen Konditionen durch.

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