Bezug neuer Wohnung? Widerrufsrecht?

2 Antworten

Nein, so etwas gibt es nicht.

Nein! Das Mietrecht kennt kein Widerrufsrecht, sofern kein Fernabsatzgeschäft zu dem keine Belehrung stattgefunden hätte, vorläge.

Dem Mieter bleibt das Recht zu Kündigung mit gesetzlicher Frist von 3 Monaten, soweit vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.