Miete Rückwirkend mindern?

4 Antworten

Erkundige dich im Mietereverein, was in deinem Fall angemessen ist. Lasse dich auch zum Aufsetzen der Schreiben und Fristen beraten, nicht jeder Schaden läßt sich sofort beheben.

Zur Rückwirkung befrage bitte auch den Berater.

Eine rückwirkende Minderung halte ich mMn für rechtlich ausgeschlossen, auch wenn die gesetzte Frist verstrichen ist.

ich lese nicht das ihr dem VM eine Frist gesetzt habt

im Februar haben wir unseren Vermieter schriftlich auf diese Mängel hingewiesen und eine Mietminderung um 15 % angekündigt

ihr müßt ihm eine Frist setzen die Mängel abzustellen, z.B. 4 Wochen, wenn diese verstreicht könnt ihr dann die Miete angemessen kürzen.


Anzug757 
Fragesteller
 29.04.2024, 14:28

oh, das habe ich vergessen zu erwähnen. Wir haben ihm eine Frist von 4 Wochen gegeben. Die Frist war bin Mitte März.

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Schubert610  29.04.2024, 14:31
@Anzug757

ich weiß ja nicht um welche Mängel es sich handelt und wie diese 15 % zustande kommen, aber Rückwirkend geht das nicht, dann solltest du nun bei der nächsten Mietzahlung diese kürzen, aber nur in einer höhe die gesetzlich zugelassen ist, sonst geht der Schuß nach hinten los und es könnte eine Kündigung geben weil zu wenig Miete gezahlt wurde.

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Oponn  29.04.2024, 15:01
ihr müßt ihm eine Frist setzen die Mängel abzustellen, z.B. 4 Wochen, wenn diese verstreicht könnt ihr dann die Miete angemessen kürzen.

Quatsch.

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Schubert610  29.04.2024, 17:38
@Oponn

Aha, mehr hast du nicht zu sagen?

Ist ja sehr hilfreich

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Oponn  29.04.2024, 18:07
@Schubert610

Na gut extra für dich. Man kann ohne jede Fristsetzung die Miete mindern, wenn Mängel vorliegen.

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Schubert610  29.04.2024, 19:16
@Oponn

man muß den Vermieter davon unterrichten da er kein Hellseher ist wenn Mängel vorhanden sind, und dann eine Frist setzen diese abzustellen du Schlaumeier, oder denkst du das der VM zaubern kann?
und da du es bestimmt wieder widersprichst werde ich die Unterhaltung hier beenden.

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Rückwirkend läuft da gar nichts!

Ohne Geld aufgrund zusätzlicher Mietkürzung geschieht dann ebenfalls nichts.

Bieten Sie ihm doch ein Darlehen für Reparaturleistungen gegen Baufortschritt an, welches Sie dann mit den folgenden Mieten verrechnen.

Je nach Höhe der Mittel können Sie sich zusätzlich dinglich über eine Grundschuld im Grundbuch absichern, falls die Wohnung nicht bereits "bis über den Schornstein hinaus" belastet wäre.

Auch so könnte man mal zu Eigentum gelangen, falls was schief läuft.