Miete Rückwirkend mindern?
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Monaten sind wir mit erheblichen Mängeln in unserer Mietwohnung konfrontiert. Bereits im Februar haben wir unseren Vermieter schriftlich auf diese Mängel hingewiesen und eine Mietminderung um 15 % angekündigt. In seiner Antwort bat uns der Vermieter darum, von der Kürzung abzusehen, da er sich in einer finanziell schwierigen Lage befand. Zugleich versicherte er uns, die Mängel schnellstmöglich zu beheben. Früher war der Vermieter sogar ein enger Freund von uns, weshalb wir beschlossen haben, die volle Miete weiterhin zu zahlen.
Nun sind mehrere Monate vergangen, und wir haben seitdem nichts mehr vom Vermieter gehört. Daher erwägen wir, die Miete zu kürzen und die 15% Miet kürzung für die vergangenen Monate von der nächsten Mietzahlung abzuziehen. Allerdings stellen wir uns die Frage, ob wir dies rechtlich bedenkenlos tun können. Einerseits haben wir den Vermieter bereits vor Monaten auf die Mängel hingewiesen und wären berechtigt gewesen, ab Februar die Miete zu mindern. Andererseits haben wir aus gutem Glauben gehandelt und aufgrund unserer früheren Freundschaft darauf verzichtet.
Ich würde gerne eure Einschätzung dazu hören, ob wir die Miete nun kürzen dürfen und ob eine rückwirkende Mietminderung möglich ist.
4 Antworten
Erkundige dich im Mietereverein, was in deinem Fall angemessen ist. Lasse dich auch zum Aufsetzen der Schreiben und Fristen beraten, nicht jeder Schaden läßt sich sofort beheben.
Zur Rückwirkung befrage bitte auch den Berater.
Eine rückwirkende Minderung halte ich mMn für rechtlich ausgeschlossen, auch wenn die gesetzte Frist verstrichen ist.
ich lese nicht das ihr dem VM eine Frist gesetzt habt
im Februar haben wir unseren Vermieter schriftlich auf diese Mängel hingewiesen und eine Mietminderung um 15 % angekündigt
ihr müßt ihm eine Frist setzen die Mängel abzustellen, z.B. 4 Wochen, wenn diese verstreicht könnt ihr dann die Miete angemessen kürzen.
ich weiß ja nicht um welche Mängel es sich handelt und wie diese 15 % zustande kommen, aber Rückwirkend geht das nicht, dann solltest du nun bei der nächsten Mietzahlung diese kürzen, aber nur in einer höhe die gesetzlich zugelassen ist, sonst geht der Schuß nach hinten los und es könnte eine Kündigung geben weil zu wenig Miete gezahlt wurde.
ihr müßt ihm eine Frist setzen die Mängel abzustellen, z.B. 4 Wochen, wenn diese verstreicht könnt ihr dann die Miete angemessen kürzen.
Quatsch.
Na gut extra für dich. Man kann ohne jede Fristsetzung die Miete mindern, wenn Mängel vorliegen.
man muß den Vermieter davon unterrichten da er kein Hellseher ist wenn Mängel vorhanden sind, und dann eine Frist setzen diese abzustellen du Schlaumeier, oder denkst du das der VM zaubern kann?
und da du es bestimmt wieder widersprichst werde ich die Unterhaltung hier beenden.
Du musst dich nicht äußern, wenn du keine Ahnung hast.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html
Du darfst dich entschuldigen.
Rückwirkend läuft da gar nichts!
Ohne Geld aufgrund zusätzlicher Mietkürzung geschieht dann ebenfalls nichts.
Bieten Sie ihm doch ein Darlehen für Reparaturleistungen gegen Baufortschritt an, welches Sie dann mit den folgenden Mieten verrechnen.
Je nach Höhe der Mittel können Sie sich zusätzlich dinglich über eine Grundschuld im Grundbuch absichern, falls die Wohnung nicht bereits "bis über den Schornstein hinaus" belastet wäre.
Auch so könnte man mal zu Eigentum gelangen, falls was schief läuft.
oh, das habe ich vergessen zu erwähnen. Wir haben ihm eine Frist von 4 Wochen gegeben. Die Frist war bin Mitte März.