Vermiter die Miete nicht bezahlen weil er die Mängel nicht beseitigt?

7 Antworten

Ein gänzlicher Einbehalt der Miete geht in die Hose und führt zur fristlosen Kündigung. Dein Recht ist, dass du bei erheblichen Mängeln die Bruttomiete angemessen minderst und das ab Inkenntnissetzung des Vermieters. Dabei sollte diesem eine Frist zur Beseitigung gestellt werden. Dabei ist anzukündigen, dass bei Verfristung du selbst die Beseitigung der Mängel beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

So wird ein Schuh draus und du bist rechtlich abgesichert.

Da du die Mängel nicht hier benennst, kann ich zur Minderungsquote keine Angeben machen.

So einfach geht das nicht und das kommt immer drauf, woran das für Mängell sind bei der Heizung, die aus ist oder derzeit wen man nur kaltes Wasser hat, wären der erhebliche Mangel und da sollte man zum Mieterschutz oder zum Anwalt gehen und die das regeln lassen!


Die Miete kannst du nicht so einfach kürzen wenn du nicht raus geklagt werden willst. Auch eine mündliche Zusicherung des Vermieters kannst du vergessen. Du musst die Beseitigung der Mängel schriftlich ein fordern, und ihn eine 4 wochen Frist gewähren. Auch kommt es auf die schwere der Mängel an. Wenn bei Minusgraden die Heizung eine Woche ausfällt und einer kaputten fußleiste ist ein finanzieller Unterschied. Schalte vor allen dringend vorher einen Mieter Verein ein, die können dir am besten sagen, was du machen musst.

Miete zahlen musst du. 100% Mietminderung ist eigentlich nie möglich. Ob du die Miete um paar Euro mindern kannst, kommt auf die Mängel an.

Du kannst schriftlich ankündigen, die Miete zu kürzen. Er kann das dann akzeptieren oder sich gerichtlich zur Wehr setzen. Am Ende muss dann ein Richter entscheiden, ob die Mietkürzung angemessen war, Prozesskostenrisiko inklusive.