Klage aufgrund ausbleibender Mängelbeseitigung - Mietwohnung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kannst das Geld auch einbehalten und selbst den Mangel beseitigen

Immooo 
Fragesteller
 24.06.2021, 10:01

Wie meinst Geld einbehalten ? … die Mietminderungen ? …

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Immooo 
Fragesteller
 24.06.2021, 10:05
@nanfxD

So meinst Du das - verstehe - aber mit 1000€ ist es leider nicht getan … sind alle Fenster und bestimmt mindestens 6000 € kosten …

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Dafür gibts wohl Anwälte

Immooo 
Fragesteller
 24.06.2021, 10:00

Auch klar, ist aber nicht die Frage gewesen …

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Sofern es sich um eine WEG handelt, ist bei Mängeln an den Fenstern gar nicht der Vermieter zuständig, sondern die WEG respektive deren Hausverwaltung. Die Fenster stellen zwingend Gemeinschaftseigentum dar, und sofern es sich um Fragen der Instandhaltung handelt, ist ausschließlich die WEG zuständig.

Immooo 
Fragesteller
 24.06.2021, 10:12

Genau … es geht auch um die HV, hab nur Vermieter rein geschrieben, damit man hier nicht durcheinander kommt … und bei einer Klage, muss dann denke ich sowieso der Vermieter angeklagt werden …

hättest Du sonst Infos meiner Frage entsprechend für mich?

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Wenn du klagen willst, besorge dir einen Anwalt.

Immooo 
Fragesteller
 24.06.2021, 09:59

Ist klar, war aber nicht die Frage …

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Lord2k14  24.06.2021, 10:27
@Immooo

Du möchtest also eine kostenlose Klageschrift haben? Nein! Dafür musst du schon einen Anwalt beauftragen. Da die Mengel ja offensichtlich hoch zu sein scheinen kommt man im Übrigen schnell auf Ü 5.000 EUR Streitwert. Spätestens dann brauchst du sowieso einen Anwalt.

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