Klage aufgrund ausbleibender Mängelbeseitigung - Mietwohnung?
In einer Mietwohnung und der Wohnanlage sind mehrere Mängel vorhanden (insbesondere kaputte/undichte Fenster - geminderte Miete wird gemäß einem Hinweisschreiben nur noch bezahlt), allerdings meldet sich trotzdem und trotz mehreren Anschreiben der Vermieter nicht und lässt die Mängel nicht beseitigen …
Wie kann man hier Klagen bzw. hat jemand Erfahrung, wie so ein Klage-Muster-Schreiben aussehen bzw. Begründet werden sollte?
Bitte um Info …
4 Antworten
Kannst das Geld auch einbehalten und selbst den Mangel beseitigen
Du kannst den Mangel beheben lassen, kostet kp 1000€. Dann kannst du die Miete bis zu 1000€ einbehalten.
https://www.mietminderung.org/mieter-beseitigt-schaden-selbst/
Dafür gibts wohl Anwälte
Sofern es sich um eine WEG handelt, ist bei Mängeln an den Fenstern gar nicht der Vermieter zuständig, sondern die WEG respektive deren Hausverwaltung. Die Fenster stellen zwingend Gemeinschaftseigentum dar, und sofern es sich um Fragen der Instandhaltung handelt, ist ausschließlich die WEG zuständig.
Genau … es geht auch um die HV, hab nur Vermieter rein geschrieben, damit man hier nicht durcheinander kommt … und bei einer Klage, muss dann denke ich sowieso der Vermieter angeklagt werden …
hättest Du sonst Infos meiner Frage entsprechend für mich?
Wenn du klagen willst, besorge dir einen Anwalt.
Du möchtest also eine kostenlose Klageschrift haben? Nein! Dafür musst du schon einen Anwalt beauftragen. Da die Mengel ja offensichtlich hoch zu sein scheinen kommt man im Übrigen schnell auf Ü 5.000 EUR Streitwert. Spätestens dann brauchst du sowieso einen Anwalt.
Wie meinst Geld einbehalten ? … die Mietminderungen ? …