Vermieter beseitigt trotz mehrmaliger Aufforderung Mängel nicht - kann ich bei neuer Wohnung fristlos kündigen?

Ich habe immer noch das Problem, das ich hinter meinen nicht gemachten Mängeln in der Wohnung hinterher laufe. Das ist gleich eine ganze Reihe von Mängeln und die Wohnung kann ich so nicht mehr richtig nutzen. Ich habe selbst mit den zuständigen Mitarbeiter gesprochen am Telefon und er hat mir dauernd gesagt, das wir uns drum kümmern.

Lediglich kam einmal unangemeldet der Klempner wegen mein Clo vorbei, und hat nur gemeint, das es erneuert werden muss, weil das auch nicht mehr richtig abfließt. Ich muss schon daneben stehen, damit es zu keiner Überschwemmung kommt. Der Ofen vom Einbauherd ist auch nicht richtig in Ordnung und ich kann ihn auch nicht richtig nutzen und die Therme sollte auch ausgetauscht werden, es wurde im Winter auch nicht richtig warm (wohne zudem noch EG) und selbst meinen Gästen war die ganze Zeit kalt, obwohl die Heizkörper hoch gestellt waren. (Heizkostenverbrauch wird hier wohl enorm sein...)

Nun hab ich aber eine neue Wohnung in Aussicht und würde aber wissen, wenn mein Vermieter trotz schriftlicher und mehrmaliger Aufforderung mit Fristsetzung nicht seinen Pflichten nachkommt, die Mängel zeitnah zu beseitigen, ob ich dann das Recht auf eine fristlose Kündigung habe. Denn ich sehe dann auch nicht ein, das ich mich noch an die 3 Monatige Kündigungsfrist halten werde. Kann ich irgendwelche Ansprüche stellen, da ich diese Wohnung ja nicht mehr richtig nutzen kann und ja mir auch neue Kosten durch den neuen Umzug entstehen werden. Ein Anwalt könnte ich hinzuziehen, aber ich kenn mich selbst ein wenig beruflich in der Branche aus und wollte daher auch erstmal ohne Anwalt versuchen ,aber auf die Mängelbeseitigung wird null reagiert. Ich habe sogar eine Mietminderung angekündigt, macht nur wenig Sinn, wenn ich eh jetzt demnächst ausziehen werde...

Miete, Recht, Mängelbeseitigung
Keine Wohnungstür seit Wochen?

Hallo,

ich habe grade mit dem Mieterschutzbund gesprochen, aber hatte das Gefühl die Frau am Telefon hatte nicht so Bock ,sich so richtig drum zu kümmern. Deswegen würde ich gerne hier fragen, vielleicht kennt sich jemand aus . Wir haben seit 5 Wochen keine Wohnungstür, weil sie vom Schlüsseldienst aufgebrochen werden musste. Eines Abends brach der schnapper ab und keiner konnte mehr von draußen nach drinnen oder andersrum.. wir riefen am nächsten Morgen (Freitag) gleich die Hausverwaltung an in der Hoffnung man könnte sie noch vor dem Wochenende ersetzen... Fehlanzeige .. 2,5 Wochen später kam ein Mann von einer Firma machte Bilder und schaute sich die Tür an. Das war’s dann seit dem kam nie wieder was. Wir riefen die Firma an und die meinten die hätten ein Angebot vor zwei Wochen abgeben aber unsere Hausverwaltung meldet sich nicht...da ich leider nichts schriftlich gemacht habe kann ich noch keine mietminderung in Anspruch nehmen (so der Mieterschutzbund) . Nun meine Frage ist die Vermietung jetzt echt fein raus ? Darf die einfach so Angebote für Reparaturen ignorieren und sich nicht weiter drum kümmern ? Könnte man das nicht nachweisen mithilfe der Firma die beweisen kann das die Hausverwaltung sich nicht meldet ? Ich werde nun eine Mängelanzeige schreiben, aber für die 5 Wochen ohne Tür steht uns nichts zu ?
Und wie sieht es eigentlich mit den Kosten für den Schlüsseldienst aus ? Auf der Rechnung steht „kein Mieterverschulden“ , können wir uns das Geld von der Hausverwaltung zurück holen ?

danke schon mal

LG Cynthia

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Wohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Hausverwaltung, Mängelbeseitigung

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