Wie lange hat ein Vermieter Zeit Mängel zu beheben?

6 Antworten

Du schreibst einen sachlichen Brief an deinen Vermieter. Inhalt: Aufzählung der Mängel, Auswirkungen, Sachstand von heute und setzt ihm eine Frist von höchstens zwei Wochen- Termin benennen!- damit er in die Puschen kommt.Schicke diesen Brief per Übergabe Einschreiben. Fertige eine Kopie für deine Unterlagen an.

reagiert er nicht, bleibt dir der Mieterschutzbund, dessen Anwälte einen Brief schreiben werden, den dein Vermieter ernster nimmt als den deinen. Aber versuche es erst privat.

ChristianLE  17.11.2015, 12:28

Als Ergänzung, bzw. kleine Korrektur:

Schicke diesen Brief per Übergabe Einschreiben.

Immer nur per Einwurfeinschreiben. Wenn der Vermieter nämlich clever ist, nimmt er ein Übergabeeinschreiben nicht an, wodurch es gar nicht zugestellt wird.

reagiert er nicht, bleibt dir der Mieterschutzbund, dessen Anwälte einen Brief schreiben werden, den dein Vermieter ernster nimmt als den deinen.

Nicht Mieterschutzbund, sondern gleich Fachanwalt. Briefe des Mieterschutzbundes werden in der Regel nicht ernster genommen, als die des Mieters. Die Tatsache, dass der Mieterschutzbund einen großen Einfluss auf den Vermieter nehmen kann, ist eher eine Wunschvorstellung des Mieters.

Was will man von einer Mitgliedsgebühr von vielleicht 50 €/Jahr auch erwarten?

Schriftlich eine Frist von 14 Tagen setzen, sollte der Mängel bis dahin nicht behoben worden sein, angemessene Mietminderung ankündigen (ebenfalls schriftlich!).
Du solltest sicher sein, dass der Brief 100%ig ankommt, also am besten per Einschreiben mit Rückschein.

anitari  17.11.2015, 08:13

Du solltest sicher sein, dass der Brief 100%ig ankommt,

Dann bloß nicht per Einschreiben + Rückschein.

Wie lange dauert denn so etwas in der Regel? Muss das so lange dauern?

Meine pauschale Antwort: Mängel müssen so schnell wie möglich behoben werden. Eine klare Angabe zu einem Zeitraum lässt sich jedoch nie machen.

Ein Wechsel eines Dichtgummis dürfte beispielsweise schneller erledigt sein, als der Wechsel eines ganzen Fensters.

Ansonsten würde ich - wie schon erwähnt - die Mängel nochmals schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) dem Vermieter anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.

Inwiefern nach Ablauf dieser Frist eine Mietminderung oder Ersatzvornahme vorgenommen werden kann, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Auf jeden Fall wäre dies in dem Schreiben anzugeben.

Schriftlich (!) dem Vermieter mitteilen und eine Frist von zwei bis drei Wochen setzen. Meistens geht es dann recht schnell.

PicaPica  17.11.2015, 07:55

Richtig, sonst mit Mietminderung drohen.

Um was für Mängel geht es denn?

Mängel sollte man dem Vermieter besser nachweisbar schriftlich mitteilen.