Vermieter beseitigt trotz mehrmaliger Aufforderung Mängel nicht - kann ich bei neuer Wohnung fristlos kündigen?
Ich habe immer noch das Problem, das ich hinter meinen nicht gemachten Mängeln in der Wohnung hinterher laufe. Das ist gleich eine ganze Reihe von Mängeln und die Wohnung kann ich so nicht mehr richtig nutzen. Ich habe selbst mit den zuständigen Mitarbeiter gesprochen am Telefon und er hat mir dauernd gesagt, das wir uns drum kümmern.
Lediglich kam einmal unangemeldet der Klempner wegen mein Clo vorbei, und hat nur gemeint, das es erneuert werden muss, weil das auch nicht mehr richtig abfließt. Ich muss schon daneben stehen, damit es zu keiner Überschwemmung kommt. Der Ofen vom Einbauherd ist auch nicht richtig in Ordnung und ich kann ihn auch nicht richtig nutzen und die Therme sollte auch ausgetauscht werden, es wurde im Winter auch nicht richtig warm (wohne zudem noch EG) und selbst meinen Gästen war die ganze Zeit kalt, obwohl die Heizkörper hoch gestellt waren. (Heizkostenverbrauch wird hier wohl enorm sein...)
Nun hab ich aber eine neue Wohnung in Aussicht und würde aber wissen, wenn mein Vermieter trotz schriftlicher und mehrmaliger Aufforderung mit Fristsetzung nicht seinen Pflichten nachkommt, die Mängel zeitnah zu beseitigen, ob ich dann das Recht auf eine fristlose Kündigung habe. Denn ich sehe dann auch nicht ein, das ich mich noch an die 3 Monatige Kündigungsfrist halten werde. Kann ich irgendwelche Ansprüche stellen, da ich diese Wohnung ja nicht mehr richtig nutzen kann und ja mir auch neue Kosten durch den neuen Umzug entstehen werden. Ein Anwalt könnte ich hinzuziehen, aber ich kenn mich selbst ein wenig beruflich in der Branche aus und wollte daher auch erstmal ohne Anwalt versuchen ,aber auf die Mängelbeseitigung wird null reagiert. Ich habe sogar eine Mietminderung angekündigt, macht nur wenig Sinn, wenn ich eh jetzt demnächst ausziehen werde...
4 Antworten
Ich würde Dir auch zur Mietminderung raten. Kündige fristgemäß, wenn Du die neue Wohnung sicher hast. Wenn Du schon jetzt anfängst die Miete zu mindern, sparst Du bis zum Ende des Mietverhältnisses so viel Geld, dass die Überlappung der Mietverhältnisse finanziell nicht mehr so weh tut.
Nein, so einfach geht das nicht. Du kannst eine Mietminderung machen.
Hallo Butterfly,
du hat Mängel in der Wohnung und hast diese dem Vermieter angezeigt. Jetzt musst du ihm die Möglichkeit einräumen die Mängel zu beseitigen.
Jetzt kommt schon das erste Problem. Natürlich musst du nicht bis zum St.Nimmerleinstag vertrösten lassen, aber es kann zur Zeit schon schwierig sein einen Handwerker für KleinKlein zeitnah zu finden. Und wenn man nicht jeden nehmen möchte und vielleicht auch nicht ganz so eifrig sucht .....
Dann das nächste Problem: Meist bewerten Mieter und Vermieter die Schwere des Mangels sehr unterschiedlich. Je nach Bewertung ist die Beseitigung dringender oder eben weniger.
Der nächste Schritt wäre die Androhung einer Mietminderung oder sofort die Mietminderung. Sowas sollte man aber nicht ohne sachkundigen Beistand machen. Falls da was schief läuft, kann das schnell als Mietaußenstände zählen und man handelt sich eine fristlose Kündigung ein. Wobei das für dich ja nicht schlimm wäre? Allerdings ist der Termin für dich nicht sicher planbar.
Eine Fristlose Kündigung würde ich auch nicht ohne Beistand machen. Denn falls diese nicht zieht und du nicht rechtzeitig fristgerecht gekündigt hast, kann es passieren, dass du die Wohnung länger an der Backe hast, als du es eigentlich möchtest.
Dass dir einer den Umzug bezahlt, das kannst du vergessen ;-)
Frohe Ostern!
Karliemeinname
Eine fristlose Kündigung wäre gerechtfertigt, wenn eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist
das ist bei den bei Dir aufgezählten Punkten nicht der Fall
Du solltest einen Rechtsanwalt kontaktieren
hast Du überhaupt schon eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt?
ja aber ich schrieb das sich das nicht mehr lohnt, weil ich die neue Wohnung so gut wie sicher habe....