Vermieter beseitigt trotz mehrmaliger Aufforderung Mängel nicht - kann ich bei neuer Wohnung fristlos kündigen?

4 Antworten

Ich würde Dir auch zur Mietminderung raten. Kündige fristgemäß, wenn Du die neue Wohnung sicher hast. Wenn Du schon jetzt anfängst die Miete zu mindern, sparst Du bis zum Ende des Mietverhältnisses so viel Geld, dass die Überlappung der Mietverhältnisse finanziell nicht mehr so weh tut.

Nein, so einfach geht das nicht. Du kannst eine Mietminderung machen.

Butterfly36 
Fragesteller
 17.04.2022, 18:25

ja aber ich schrieb das sich das nicht mehr lohnt, weil ich die neue Wohnung so gut wie sicher habe....

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Hallo Butterfly,

du hat Mängel in der Wohnung und hast diese dem Vermieter angezeigt. Jetzt musst du ihm die Möglichkeit einräumen die Mängel zu beseitigen.

Jetzt kommt schon das erste Problem. Natürlich musst du nicht bis zum St.Nimmerleinstag vertrösten lassen, aber es kann zur Zeit schon schwierig sein einen Handwerker für KleinKlein zeitnah zu finden. Und wenn man nicht jeden nehmen möchte und vielleicht auch nicht ganz so eifrig sucht .....

Dann das nächste Problem: Meist bewerten Mieter und Vermieter die Schwere des Mangels sehr unterschiedlich. Je nach Bewertung ist die Beseitigung dringender oder eben weniger.

Der nächste Schritt wäre die Androhung einer Mietminderung oder sofort die Mietminderung. Sowas sollte man aber nicht ohne sachkundigen Beistand machen. Falls da was schief läuft, kann das schnell als Mietaußenstände zählen und man handelt sich eine fristlose Kündigung ein. Wobei das für dich ja nicht schlimm wäre? Allerdings ist der Termin für dich nicht sicher planbar.

Eine Fristlose Kündigung würde ich auch nicht ohne Beistand machen. Denn falls diese nicht zieht und du nicht rechtzeitig fristgerecht gekündigt hast, kann es passieren, dass du die Wohnung länger an der Backe hast, als du es eigentlich möchtest.

Dass dir einer den Umzug bezahlt, das kannst du vergessen ;-)

Frohe Ostern!

Karliemeinname

Eine fristlose Kündigung wäre gerechtfertigt, wenn eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist

das ist bei den bei Dir aufgezählten Punkten nicht der Fall

Du solltest einen Rechtsanwalt kontaktieren

hast Du überhaupt schon eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt?