Darf Vermieter Anfahrt berechnen?

3 Antworten

Diese Aufwendungen sind ja zweifelsohne entstanden.

Stellt sich nur die Frage, ob sie auch notwendig waren. Bei Mangelbeseitigung durch Handwerker sicher nicht. Beseitigt der Mieter selbst die festgestellten Mängel dann sicherlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

soll er es einklagen, ist ja wohl ein Witz

Halbammi  13.08.2019, 17:08

Das wird der Vermierter wohl von der Kaution einhalten und klagen darf dann der FS

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Ich sehe hier keinen berechtigten Anspruch. Der Aufwand fällt unter Geschäftskosten.