Wohnungsübergabe & Schlüsselübergabe?
Hallo Miteinander, Vor gut 2 Monaten wurde das Mietverhältnis bzgl. meiner alten Wohnung fristgerecht meinerseits gekündigt. Der Aufforderung mit mir einen Termin zur Wohnungsübergabe & Schlüsselübergabe zu machen, kam der Vermieter nicht nach. Ich habe diese Bitte sowohl in der Kündigung via Einschreiben, als auch telefonisch versucht zu regeln, wobei der Vermieter telefonisch nie erreichbar war. Aus diesem Grund habe ich den Schlüssel zusammen mit einem Zeugen im Briefkasten deponiert, allerdings in dem, den ich zuvor mit meinem ehemaligen Nachbarn besessen habe. Zum Ende meiner Vertragslaufzeit hat mein Vermieter die Kaution überwiesen, weitere Meldungen blieben von ihm aus. Jetzt 2 Monate später hat er versucht mich zu erreichen (war zu dem Zeitpunkt arbeiten und konnte nicht rangehen, weshalb er auf den Anrufbeantworter gesprochen hat) und möchte jetzt eine Wohnungsübergabe und eine Schlüsselübergabe machen. Den Schlüssel habe ich ja nicht mehr. Meine Fragen sind: Kann ich für den Verlust des Schlüssels haften? Und bin ich zur Wohnungsübergabe verpflichtet, wenn der Vermieter sich solange nicht gemeldet hat und kann ich noch für eventuelle Mängel in der Wohnung haften (Hab eigentlich alles ordentlich hinterlassen, aber man weiß ja nie), wenn der Vermieter schon die Kaution zurückgezahlt hat? Hoffe mir kann da jemand helfen.
6 Antworten
Hallo,
wenn der Vermieter die Kaution zurückgezahlt hat, dann dürfte alles ok sein...
Und was ist mit dem Nachbar, war er vertrauenswürdig ? Warum hast du denn den Schlüssel nicht zum Vermieter persönlich gebracht, oder bei einem Anwalt hinterlegt ?
Da hätte jeder in die Wohnung rein können, vielleicht hat der Nachbar ein Mitglied seiner Familie in die Wohnung untergebracht...
Da wüßte ich nicht, was zu tun wäre. Entweder gibst du keinen Muck mehr von dir, oder du kontaktierst den Vermieter, um zu erfahren, was los ist...
Ich würde für "toten Käfer" spielen plädieren, schließlich hat sich der Vermieter vorher auch nicht gerührt...
Emmy
Dann ruf mal deinen Vermieter an, jetzt wo du weißt, was zu tun ist...
Die Wohnungsübergabe findet zum Ende der Vertagslaufzeit statt. Dabei wird ein Protokoll erstellt, das den Wohnungszustand beschreibt, evtl. Mängel und die Verantwortlichkeit für deren Beseitigung aufzeigt, die Zählerstände festhält und die ordnbungsgemäße Rückgabe aller erhaltenen Schlüssel dokumentiert.
Viel Glück!
Vor gut 2 Monaten wurde das Mietverhältnis bzgl. meiner alten Wohnung fristgerecht meinerseits gekündigt.
Das glaube ich nicht: "Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Meint: Vor Ablauf der derart ordentlich fristwahrend beendeten Mietzeit muss dein VM überhaupt kein Übergabetermin vereinbaren noch auf eine frsitunwirksame Kündigung oder irgendwelche Anrufe reagieren :-O.
Und er kann selbstverständlich Kosten für Rückbauten, ggf. Renovierung, Schadensbehebung, nicht zurückerhaltene, aber übergebene oder nachgefertigte Schlüssel usw. ersetzt verlangen, auch wenn eine Kaution erstattet wurde, aber keine Mängelfreiheitsbescheigung vorliegt. Denn ohne eine derartiges Übergabeprotokoll hat er ein nach Übergabe, nicht Auszug, sechsmonatiges Prüf- und Mängelbeseitigungsrecht :-O
G imager761
Geschickter wäre gewesen, dem Vermieter den Schlüssel in seinen Briefkasten zu werfen....aber du hast ja einen zeugen. Wenn der Vermieter Dir schon die Kaution zurück überwiesen hat, ist eine Wohnungsübergabe eigentlich überflüssig.
Sicher will er nur die Schlüssel haben...teil ihm mit, wo Du sie eingeworfen hast. Außerdem werden Strom-, Gas- udn evtl. Wasserzähler, Heizungszähler abgelesen, wegen der Nebenkostenabrechnung, die ja noch aussteht.
Das Komische ist, dass ich die Nebenkostenabrechnung bereits im November erhalten habe, ohne Übergabe etc. Das war angeblich alles im Lot.
Aber danke für deine Antwort, sie beruhigt ein wenig.
Das kann ja nur die des vergangenen Jahres, also bis ca. Oktober gewesen sein. Für die nachfolgenden Monate sid ja auch welche angefallen.
ja, du bist für alles haftbar, wenn sich was findet
auch den schlüssel, hättest du dem vermieter schicken sollen
aber ich würde mir nicht so starke sorgen machen
dein vermieter wird eher ein fairer mensch sein, wenn er dich hätte so richtig f1cken wollen, hättest du natürlich die kaution nicht bekommen
Der Nachbar ist Vertrauenswürdig. Und zum Vermieter persönlich nicht gebracht, weil er mal eben über 400km oder so entfernt wohnt. Und einen Anwalt habe ich nicht und wusste auch nicht, dass man dies tun kann.
Keinen Mucks von mir zu geben ist, meiner Meinung nach keine gute Lösung.