Mietminderung?

2 Antworten

Hier ist keine Mietminderung angezeigt! Du hast die Wohnung mit den Mängeln ab Mietbeginn übernommen und keine Frist zur Abhilfe gesetzt. Daher kannst du nichts mindern ! Lass dich nicht von den rechtsirrigen Kommentaren anderer dazu verleiten.

Die weitere Verfahrensweise: Mängel nachweislich munter Fristsetzung an den Vermieter melden und bei Überschreiten der Frist eine Instandsetzungklage androhen. Die Anwendung des § 536a BGB kann hier nicht empfohlen werden, weil du nicht auf eigene Veranlassung in die Elektrik des Hauses eingreifen kannst. Leider ...