Mieterhöhung anfechten?

7 Antworten

Der Vermieter hat korrekt und rechtssicher geantwortet. Die Instandetzung von Mängeln hat mit der Mieterhöhung nichts zu tun. Daher Mängel mit Fristsetzung der Instandsetzung an denVermieter (nicht Hausmeister !) nachweisbar melden. Kommt der Vermieter in Verzug, kannst du nach §536a BGB in die Ersatzvornahme gehen und die Kosten mit der Miete nach § 556b BGB aufrechnen.

Ausziehen aus der Bruchbude und für 300€ mehr was halb so großes und dafür nur 5 Jahre altes mieten

  1. Wichtig ist, dass Reklamationen zur Mietsache immer an Deinen Vermieter/Vertragsparter geschickt werden.
  2. Reklamationen zur Mietsache haben erst einmal nichts mit der Mieterhöhung zu tun.
  3. Wenn der Vermieter die Mieterhöhung mit dem Frankfurter Mietspiegel begründet hat, kannst Du den Wert leicht über das Online-Tool prüfen.

Mieterhöhungsverlangen haben viele formale Hürden. Ob die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, läßt Du am besten vom lokalen Mieterverein oder dem Verbraucherschutzverein prüfen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Wegen 60 Euro machst du son Aufriss? Lächerlich!

Wenn die Mieterhöhung innerhalb des gesetzlichen Rahmens ist, musst du dieser auch zustimmen, um einer Kündigung aus dem Weg zu gehen.

Danach kannst du jedoch nach einer scheiftlichen Mahnung aufgrund der Mängel die Miete wieder kürzen. In wie weit das geht, solltest du dir von einem Mieterverein oder ähnlichem sagen lassen.