Wer ist im Recht? Vermieter oder wir?

6 Antworten

Der erste Fehler ist vermutlich schon beim Einzug passiert:

Normalerweise ist auf den Schlüsseln eine Nummer eingeprägt und meist auch der Hersteller. Diese Daten kommen ins Übergabeprotokoll. Dann kann man das später nachlesen.

Der zweite Fehler: Ein Briefkastenschlüssel ist verloren gegangen. Wo ist der zweite?

Sind also beide Schlüssel verloren gegangen, kann man anhand der Nummer einen neuen Schlüssel kaufen. Entweder beim Schlüsseldienst oder im Internet.

Sollte man die Nummer nicht mehr haben, ist es einem geschickten Menschen möglich, das Schloss aufzubohren, den Briefkasten zu öffnen und für ein paar Euro ein neues Schloss einzusetzen.

Stattdessen habt Ihr die Vermieterin veranlasst, einen neuen Briefkasten zu kaufen. Sie hat dann gleich zwei neue angeschafft, damit es am Haus wieder gleich aussieht, was ich durchaus nachvollziehen kann, wenn sie ansonsten auch sehr auf Ordnung und Sauberkeit bedacht ist. Da werdet Ihr jetzt nicht drum herum kommen.

Solltet Ihr nicht zahlen, hat sie immer folgende Möglichkeiten:

  1. Sich die Differenz merken, bis Ihr mal auszieht und dann von der Kaution einbehalten.
  2. Um das zu beschleunigen und endlich wieder Frieden im Haus zu haben, Euch zu kündigen. (3 Monate längere Kündigungsfrist und Ihr seid raus, ohne was dagegen machen zu können.) Schade um die neue Küche.
  3. Auf gerichtlichem Weg den Schadensersatz einfordern und da bekommt sie dann vermutlich recht.

Eure Situation ist in dieser Sache also ziemlich schlecht und wie ich Deiner ersten Frage von vor 2 Monaten entnehmen konnte, käme ein Auszug sehr ungelegen. Ergo: Seid lieb zu Eurer Vermieterin, denn Euer Wohnglück und vermutlich auch finanzielles "Glück", hängt bis auf Weiteres von Eurer Vermieterin ab.

Die Vermieterin kann noch nicht mal die vollen Kosten für einen der Briefkästen verlangen. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man nicht allein nur das Schloss austauschen kann. Das geht bei den meisten. Und selbst wenn ein neuer Briefkasten nötig wäre, dann kann die Vermieterin nur einen Zeitwert dafür bekommen, nicht den vollen Wert.

wartet aber noch was „ihr“ Anwalt dazu gesagt hat

Dann wartet ihr auf einen Brief von diesem Anwalt und gebt der Vermieterin inzwischen den Betrag, den ihr für angemessen erachtet. Wahrscheinlich blufft sie nämlich nur.

Anwalt oder jemand der es wirklich zu 100 % weiß aufgrund der Tätigkeit

Auch ein Anwalt kann sich irren. Im Streitfall entscheidet ein Richter.

da wir uns leider keinen Anwalt leisten können

Dann kann man zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein holen. So kostet der Anwalt nichts.

Mangelnde Kommunikation beiderseits.

Bevor ihr einen Briefkasten kauft hättet ihr Euch vielleicht absprechen müssen, was für einen Briefkasten ihr kauft. Dann hätte sie bestimmt auch erwähnt, dass es der gleiche sein sollte. In diesem Fall hätte man gleich zwei gekauft.

Wegen der Kosten von ein paar hundert Euro Rechtsbeistand zu holen ist völlig übertrieben und zeigt auf warum unsrere Gerichte hoffnungslos überlastet sind und warum Rechtsanwälte so gut verdienen. Das Geld setzt ihr nämlich nochmal doppelt in den Sand, bei einem Vergleich. Den so ein Gericht aus Arbeitsüberlastung meist ausspricht.

Also einfach zahlen und froh sein, dass es nur ein Briefkasten ist, den übrigens eine Haftpflichtversicherung genauso ersetzt hätte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zahlen Sie nicht, kann die Vermieterin Sie rauschmeißen, indem Sie vom erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch macht.

Also in dem Haus gibt’s nur 2 Parteien, sie und uns. 
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Wenn die Briefkästen nicht irgendwie zusammenhängend sind, also wie etwa in einem mehrgeschossigen Miethaus, dann sehe ich die besseren Chancen auf der Mieterseite.

Übrigens lohnt es sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

Technogirl118 
Fragesteller
 30.04.2024, 09:08

Also in dem Haus gibt’s nur 2 Parteien, sie und uns. Die Dame ist schon älter und macht das aus rein ästhetischen Gründen… Die hängen halt einfach nebeneinander

jaa denke ich schließe so etwas mal ab.. kann anscheinend echt nicht schaden

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Renick  30.04.2024, 09:24
@Technogirl118
denke ich schließe so etwas mal ab.. kann anscheinend echt nicht schaden

Eine Rechtsschutzversicherung ist vielleicht hilfreich, aber der Beitrag ist viel zu teuer. Dafür kann man eine Einzelberatung bei einem Anwalt leicht selber bezahlen und dann weiß man die Chancen bei einem Rechtsstreit.

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xxHistoryxx  30.04.2024, 09:26
@Renick

Das kostet vielleicht maximal 10 € im Monat.

Eine Einzelberatung geht dagegen schon in die Hunderte bis Tausende von Euros.

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