Darf der Mieter seinen Stellplatz "schützen"?

Hallo, leider wusste ich nicht wie ich die Frage besser formulieren sollte.

Folgendes (echtes) Szenario:

Wie auf dem Bild zu sehen führt hinter dem Parkplatz ein Weg, entlang zum Eingang von einem Hochhaus, der oft genutzt wird, da somit die Parkplätze direkt erreichbar sind.

Die Mieter, Eigentümer vom schwarzen Auto und entsprechende Mieter vom Stellplatz, haben sich beschwert, dass andere Bewohner diesen Weg, der von links nach rechts führt, abkürzen. Sprich bei Ihrem Wagen hört das Geländer auf und die Bewohner laufen zwischen den Autos zu ihren Autos um Weg zu sparen. Die Mieter beschweren sich, dass dadurch Ihr Neuwagen bereits Kratzspuren bekommen hat weil viele diese "Abkürzung" nehmen.

Deswegen haben die Mieter die Absperrung errichtet, die bis jetzt von allen geduldet wurde.
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde entschieden, dass diese Absperrung "visuell" störend ist und entfernt werden soll. Dies habe ich dann so den Mietern weitergeleitet und gebeten diese Absperrung zu entfernen.

Diese beschweren sich jetzt verständlich und sagen "das Sie das Geländer solange stehen lassen bis wir eine Lösung gefunden haben wie Ihr Eigentum (Auto) geschützt bleibt, da der Stellplatz Teil der Mietsache ist" und das im Grunde genommen "dort eigentlich keiner durchlaufen dürfte".

Jetzt die Frage. Sind diese Behauptungen rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da nur der Stellplatz Teil der Mietsache ist, nicht aber irgendwelche eigenen Absperrungen die dort aufgestellt werden.

Ich verstehe ja das bedauern der Mieter, da es schon ärgerlich ist und will ja mit Ihnen keinen Rechtsstreit anfangen, aber die Eigentümerversammlung hat das so entschieden und dann muss das jetzt weg.

Leider kann ich keinen Lösungsvorschlag unterbreiten, da das Gelände zu verlängern eh von der Versammlung abgelehnt wird weil "unnötige Kosten" und den Parkplatz tauschen wird eh keiner mit Ihnen.

Ist die harte Wahrheit einfach, dass wenn die jemand sehen der Ihr Auto beschädigt, dann sollen die die Polizei rufen und wenn ihnen die Situation nicht passt, müssen diese eben ausziehen? Aber es ist nicht in meiner Pflicht als Vermieter jetzt dafür zu sorgen, das niemand Ihr Auto mehr verkratzt.

Vielen Dank für eure Antworten.

MfG

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In diesem Fall wäre zunächst etwas Überzeugungsarbeit bei den Eigentümern gefragt. Man sollte mit denen ins Gespräch gehen um heraus zu finden, welcher Lösung sie zustimmen würden. Dass die aktuelle Absperrung visuell nicht schön aussieht, lässt sich ja nicht abstreiten. Das ist ein Argument. Die Sorgen des Parkplatznutzers sollten aber auh nicht unter den Tisch gekehrt werden. Wenn man eine ordentliche Lösung fidet, z.b. die Verlängerung des bestehenden Geländers, lässt sich sicherlich ein Komprimiss finden.

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In Ihrer Lage müsste man doch bereits alles Ready haben...?

Nein. Es besteht keine Pflicht, schon 1 Jahr vorher alles fertig zu haben. Wozu auch. Es ist Sache des Mieters, wann er die Dinge plant. Die Genehmigung kann innerhalb weniger Tage da sein.

Oder kann man einfach das Geschäft umbauen auch ohne Einwilligung der Verwaltung?

Es ist nicht bekannt, ob das die Mieterin vor hat. Können tut sie es natürlich, nur mit welchen Konsequenzen ist offen.

Was ist der Hintergrund der Frage? Was würde es für Sie ändern, wenn die Mieterin den Umbau schon vor einem Jahr angekündigt hätte?

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Wichtig ist zunächst nur, sich im Übergabeprotokoll zu nichts zu verpflichten. Ein Protokoll ist nur dafür da, den Zustand der Wohnung sachlich zu dokumentieren, also eventuelle Beschädigungen zu beschreiben, mehr nicht. Sollte der Vermieter darüber hinaus hinein schreiben, dass man als Mieter etwas reparieren oder bezahlen soll, dann das Protokoll keinesfalls unterschreiben.

Erst wenn der Vermieter dann mit Forderungen kommt oder von der Kaution etwas abzieht, kann man sich damit auseinander setzen und prüfen, ob das berechtigt ist. Vorher kann auch ein Anwalt nichts machen.

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um möglichst viel Profit für die, unabhängig von meiner Anmietung, Sanierung herauszuschlagen

Wenn diese Vermutung stimmen sollte, dann hat er keine andere Wahl als das Protokoll heraus zu geben. Denn es gilt das Prinzip, dass immer derjenige, der etwas fordert, imstande sein muss, seinen Anspruch zu begründen. Und falls Sie sich im Protokoll zu etwas verpflichtet haben sollten (was man niemals tun muss), dann muss er das als Nachweis vorlegen.

Man kann also erstmal entspannt sein und warten, was vom Vermieter kommt. Verlangt er etwas oder will er was von der Kaution abziehen, dann kann man fragen, was seine Rechtsgrundlage dafür ist.

Unterschrieben hat er, genauso wie ich.

Die meisten haben heutzutage ein Smartphone, ihr vermutlich auch. Und damit kann man auch ein Foto von dem Protokoll machen um etwas in Händen zu haben.

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unser Vermieter hat sich jedoch jetzt hinterm Rücken des Mieter, der rechtliche diese Wohnung nicht mehr weiterhin beziehen darf, Zutritt zu der Wohnung verschaffen

Das ist ein unzulässiges Vorgehen des Vermieters, welches sich mit keinem Gesetz rechtfertigen lässt. Man spricht von unerlaubter Eigenmacht und Hausfriedensbruch. Der Mieter kann den Vermieter deswegen auch anzeigen.

Der Mieter hat kein Recht mehr, in der Wohnung zu bleiben, da die Mietzeit abgelaufen ist, soweit klar. Aber deswegen darf man ihn nicht eigenmächtig raus werfen. Das muss gerichtlich eingeleitet werden. Die Polizei kann hierbei nichts tun.

Sind denn Gründe bekannt, warum der Mieter die Wohnung nicht zurück gibt, obwohl er ja selbst gekündigt hat?

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Bei einem gemeinsamen Mietvertrag von 3 Mietern können nur alle 3 zusammen den Mietvertrag kündigen. Diese Kündigung ist also unwirksam. Sie können sich darauf berufen, einen gültigen Mietvetrag zu haben und der Vermieter hat keinen Anspruch auf Räumung.

Nebenbei bemerkt ist der Vermieter gar nicht verpflichtet, Teilzahlungen anzunehmen. Er könnte darauf bestehen, die Miete in einer Summe überwiesen zu bekommen.

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Kann diese bestehende Adresse und die hausnummer fuer ein Gartenhaus von den Behoerden geloescht werden.

In diesem Fall wurde nichts gelöscht, sondern es gab nie eine Hausnummer bzw. Adresse für das Grundstück. Der vorherige Eigentümer hatte dies auch nicht bekommen. Der Verkäufer hat euch in dem Punkt angelogen und vielleicht wollt ihr entweder den Kauf wegen arglistger Täuschung anfechten oder eine Preisreduzierung wegen der zugesicherten Eigenschaft erwirken.

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Für diese Arbeiten sind Fachkenntnisse nötig. Das geht nicht einfach so zu machen. Außerdem wird die Entkalkung bei der jährlichen Wartung mit gemacht, die man ohnehin machen lassen muss.

Der Vermieter kann allerdings nicht verlangen, dass man die Wartung beauftragt (obwohl es so im Vertrag steht). Das ist Sache des Vermieters. Nur die Kosten kann der Vermieter dann in der Nebenkostenabrechnung geltend machen.

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Wie gut stehen die Chancen?Betriebskosten, Widerspruch, Anwalt?

Habe ende letztes Jahres die BkA 22 im Briefkasten gehabt mit einer Forderung zur Nachzahlung im 3 stelligen Bereich. Ich bin sofort im Widerspruch gegangen und habe den Posten der Versicherung und den Heizkosten bemängelt, da die Versicherung fast um das dreifache gestiegen ist und die Heizkosten im Vergleich zum letzten Jahr bei gleichen Verbrauch signifikant gestiegen sind.

Mein Vermieter hatte kurz vor Ende Januar nicht auf meinem Widerspruch mit Einschreiben reagiert. Da die Forderung bis Ende Januar fällig war, habe ich mit meinen Vermieter, eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung ausgehandelt, die ich seit letzten Monat vollständig abgezahlt habe mit den hinweis auf Vorbehalt. Das Problem ist mit meiner Unterschrift der Ratenzahlungsvereinbarung, willige ich auch die BkA ein. Mein Anwalt für Mietrecht sagt, dass das Gerichtlich schwierig wird durch meine Unterschrift.

Leider hat es ewig gedauert bis das Amtsgericht mir ein Beratungsschein ausgestellt hat und ich ein Termin bei ein fachkundigen Anwalt bekam. Zudem wollte ich nicht, dass mein Vermieter mir eine Mahnung raus schickt, wenn ich nicht die Forderung zahle. Ich wollte euch rechtlich auf der sicheren Seite sein. Nun wusste ich es nicht besser, wie es anstellen sollte, aber das bringt mich und wirklich im Gericht auch nicht weiter.

Ich würde möglicherweise gerichtskostenbeihilfe bewilligt bekommen, aber sag der Richter oder nein sie haben mir ihren Willi drunter gesetzt dann ist es vorbei, es sei denn ich möchte die Sache weiter an, aber das ist eine Sache, wo man sich fragen muss, wenn man das wirklich durchziehen? Ich kann natürlich Glück haben und der Richter entscheidet zu meinen Gunsten andernfalls muss ich auch die Kosten des Anwalts der gegenseite bezahlen.

Jedenfalls sind formelle Fehler drinne sowie auch fragwürdiger und nicht transparente Kostenerhöhungen. Es wurde erst zwei Monate nach der Betriebskostenabrechnung 22, das erste mal bei mir abgelesen nach vier Jahren Bezug der Wohnung.

Was meint ihr habt ihr schon mal so ähnliche Erfahrung gemacht oder durchlaufen. Was ist eure Meinung.

Der stand der Dinge ist, dass mein Vermieter jetzt hat sich den Schreiben meines Anwalts zu rechtfertigen. Dann steht noch aus mein Vermieter Akteneinsicht gewährt oder es da auch noch schwer macht und auf Zeit und Nerven spielt.

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Als Mieter hat man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Einwände dagegen geltend zu machen. Daran ändert sich auch durch die Zahlung nichts.

Die Einwände gegen die Abrechnung müssen aber sachlich begründet werden. Und dabei ist es nicht sachlich, wenn man sagt, die Kosten sind gestiegen. Einen solchen Widerspruch muss der Vermieter nicht bearbeiten und er kann diesen in den Müll werfen um es deutlich auszudrücken.

Man muss zuerst sein Recht auf Belegeinsicht in Anspruch nehmen. Hierbei vergleicht man, ob die Kosten auf der Abrechnung den Rechnungen des Vermieters entspricht. Wenn der Vermieter die Kosten tatsächlich hatte, kann man dagegen nichts sagen. Man prüft dann nur noch, ob alle Positionen umlagefähig sind und der Betrag für die Wohnung richtig berechnet ist.

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Diese Abrechnung ist formell unwirksam, weil man nicht nachrechnen kann, wie der Vermieter auf die Beträge für die einzelne Wohnung kommt, und weil der Abrechnungszeitraum offenbar nicht 12 Monate umfasst, was erforderlich wäre.

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Ist da der Vermieter oder der Mieter zuständig für seine Gartengeräte?

Man kann Gartengeräte mitvermieten, muss man aber nicht. Der Vermieter hat keine Pflicht, Geräte zur Verfügung zu stellen, außer das ist vertraglich vereinbart.

Aktuell hat er kein gartenhaus und möchte jetz eins haben

Gegen ein kleines Gartenhäuschen für Geräte ist wahrscheinlich nichts einzuwenden. Aber das müsste sich der Mieter selbst aufstellen. Dazu ist ein Vermieter nicht verpflichtet, es anzuschaffen. Ob man es dem Mieter erlauben muss, ist rechtlich umstritten, da ist sich die Rechtsprechung nicht einig.

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Wir haben seit Jahren Wasserschäden am Dach

Das kann durchaus ein Problem sein. Zumindest dann, wenn die Feuchtigkeit durch die Wände nach unten zieht. Das muss nicht so sein, aber kann. Man sollte die Feuchtigkeit der Wände messen. Dafür gibt es Geräte im Baumarkt, oder der Vermieter beauftragt eine Fachfirma für so etwas. Mit dem Feuchtigkeitswert kann man das Risiko von Schimmel dann einschätzen.

hinter einer Wand in einer geschlossenen Wohnung oder Wohnraum wächst

Solange noch kein Schimmel auf der Wand zu sehen ist durch grüne oder schwarze Ablagerungen, ist in der Regel entweder kein Schimmel vorhanden oder er ist so gering, dass er nicht gesundheitsschädlich ist. Aber mit der Messung wie oben gesagt weiß man mehr.

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Ein generelles Verbot der Hundehaltung ohne einen sachbezogenen Grund ist unwirksam. Gemäß der Rechtsprechung hat ein Vermieter eine Interessensabwägung vorzunehmen. Das bedeutet, er muss sich die Situation im Detail anschauen.

Sachbezogen ist ein Grund also dann, wenn er sich auf das Tier oder die Haltung im Speziellen bezieht. Der Vermieter sagt, der Grund sei, weil es Kinder im Haus gibt. Das ist zu allgemein. Sachbezogen wäre der Grund beispielsweise dann, wenn genau dieser Hund, den ihr euch holen wollt, bekanntermaßen tatsächlich schon Kinder gebissen hätte. Aber ohne eine konkrete Sache könnte man die Erlaubnis auch gerichtlich erzwingen.

Als Beleg für meine Information siehe das BGH Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12.

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Ein Grund für eine Kündigung ist das nicht. Davor muss man keine Sorge haben.

Es ist aber nicht zwingend so, dass man als Mieter die volle Summe zahlen muss. Eventuell geht ein Teil auf den Vermieter. Das wäre zu prüfen. Zum Einen kommt es darauf an, wie genau es zu dem Schaden kam und ob es fahrlässig verursacht wurde. Und dann kann es sein, dass nur der Zeitwert der Tür berechnet werden kann. Mit dem Austausch hat der Vermieter eine neuwertige Tür, und ist so besser gestellt als ohne dem Schaden, wo die Tür schon Jahre gebraucht war, und das darf nicht sein.

Deshalb sollten Rechnungen eines Dienstleisters immer über den Vermieter gehen, der dann seinen Schadenersatz geltend macht, und dann kann man den Anspruch prüfen.

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Wir haben erstmal kein Problem damit die Wand abzuschleifen und neu drüberzutapezieren

Na dann ran an die Arbeit! Niemand kann verlangen, dass die Tapeten zum Auszug entfernt werden müssen, solange es neutrale Tapeten sind. Bei gemusterten Tapeten ist es was anderes. Aber wenn man eine Grundierung darunter macht, ist das dann auch kein Problem.

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Was tun, wenn Vermieter droht mit Kündigung?

Diese Äußerung ignorieren. Es ist kein zulässiger Kündigungsgrund, wenn man freundlich seine Meinung sagt.

Im Übrigen kann man die Videoüberwachung im Treppenhaus meistens (bis auf wenige Ausnahmesituationen) untersagen, wenn nötig auch gerichtlich.

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Nach aktueller Gesetzeslage dürfen die Verdunsterröhrchen seit Dezember 2021 nicht mehr installiert werden und es müssen elektronische fernablesbare Geräte genutzt werden. Die gelegentlich genannte Frist bis 2026 gilt nur für bereits vorhandene Messgeräte, welche eine entsprechende Laufzeit haben (6 oder 10 Jahre). Verdunsterröhrchen werden aber jährlich ausgetauscht.

§5 Heizkostenverordnung:

(2) Ausstattungen zur Verbrauchserfassung nach Absatz 1 Satz 1 und nach § 9 Absatz 2 Satz 1, die nach dem 1. Dezember 2021 installiert werden, müssen fernablesbar sein und dabei den Datenschutz und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Fernablesbar ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung, wenn sie ohne Zugang zu einzelnen Nutzeinheiten abgelesen werden kann. Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernablesbaren Ausstattungen installiert werden, die sicher an ein Smart-Meter-Gateway nach § 2 Satz 1 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, unter Beachtung des in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik niedergelegten Stands der Technik nach dem Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden können. Die Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn ein einzelner Zähler oder Heizkostenverteiler ersetzt oder ergänzt wird, der Teil eines Gesamtsystems ist und die anderen Zähler oder Heizkostenverteiler dieses Gesamtsystems zum Zeitpunkt des Ersatzes oder der Ergänzung nicht fernablesbar sind.
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Darf ich mit Zustimmung der Mieter Ihnen die Kosten für das Kabelfernsehen weiterhin über die Nebenkostenabrechnung stellen

Ja, wenn der Mieter ausdrücklich damit einverstanden ist, geht das in Ordnung. Es sind dann zwar keine Nebenkosten mehr im Sinn der Betriebskostenverordnung, aber aufgrund der Vereinbarung kein Problem, so zu machen. Der Mieter muss damit aber nicht einverstanden sein.

Unser Haus hat einen Sammelvertrag bei Vodafone abgeschlossen um somit günstiger Kabelfernsehen zu empfangen

Sammelvertrag sagt ja nichts darüber aus, wie viele Teilnehmer hier dabei sind. Wenn eine Wohnung davon ausgenommen wird, was man bei Vodafone machen kann, dann ist es ja immer noch ein Sammelvertrag.

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Kann ich mich online in meiner HeimatStadt abmelden?

Es ist gar nicht möglich, sich wegen Umzug in eine andere Wohnung abzumelden. Das ist nicht vorgesehen. Man meldet sich in der neuen Stadt an, und die Abmeldung in der vorherigen Stadt erledigt dann das Amt.

ich hab eine generalisierte angststörung und halte Konflikte jeglicher Art nicht mehr aus

Das löst sich durch den Umzug auch nicht, sondern verschiebt es nur an einen anderen Ort. Eine Lösung findet sich nur anderweitig.

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