Kann von Behoerden eine bestehende Adresse fuer ein Gartenhaus mit einer Adresse und Hausnummer geloescht werden??
Wir haben ein kleines Haus ( Gartenhaus mit Adresse und Hausnummer ) gekauft welches zu Besuchszwecken in Deutschland genutzt werden soll. Das Bauamt hat uns nach dem Eigentuemerwechsel angechrieben und darauf hingewiesen das der vorherige Eigentuemer vergeblich versucht hat das Gartenhaus mit Adrese und Hausnummer als Wohnhaus zu legalisieren und nur eine Baugnehmigung fuer ein Gartenhaus vorliegt. Eine Ummeldung als Wohnhaus kann in Zukunft nicht erfolgen und das Haus darf nur als Gartenhaus genutzt werden. Wichtig ist die Adresse und die Hausnummer ( Internet, Wasser, Strom und Post ) Kann diese bestehende Adresse und die hausnummer fuer ein Gartenhaus von den Behoerden geloescht werden.
6 Antworten
Hast du eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus oder nicht.
Offenbar gab es diese nie. Dann ist es kein Wohnhaus und hat auch keinen Anspruch auf eine Adresse. Du must froh sein, wenn nicht sogar der Abriss verfügt wurde. Mir scheint der Vorbesitzer hat dich betrogen.
Kann diese bestehende Adresse und die hausnummer fuer ein Gartenhaus von den Behoerden geloescht werden.
In diesem Fall wurde nichts gelöscht, sondern es gab nie eine Hausnummer bzw. Adresse für das Grundstück. Der vorherige Eigentümer hatte dies auch nicht bekommen. Der Verkäufer hat euch in dem Punkt angelogen und vielleicht wollt ihr entweder den Kauf wegen arglistger Täuschung anfechten oder eine Preisreduzierung wegen der zugesicherten Eigenschaft erwirken.
Das hat das Bauamt doch gar nicht gemacht. Das Gartenhaus darf nur nicht als Wohnhaus genutzt werden, denn dafür bedarf es einer separaten Genehmigung.
Wie kommt es denn zu der Annahme, dass die Adresse gelöscht worden wäre?
Die Behörden haben für Adresse ja gar nicht gestrichen, wenn "der vorherige Eigentuemer vergeblich versucht hat das Gartenhaus mit Adrese und Hausnummer als Wohnhaus zu legalisieren" ...
Deine Frage ist also der falsche Ansatz...
Außerdem musst du unterscheiden zwischen Meldeadresse (geht nicht) und Postadresse (müsst ihr testen, würde mich aber nicht drauf verlassen für wichtige Dinge...)
= ob/wie du Strom etc. bekommst, besprich am besten mit den Anbietern...
...wenn die Versorgungsleitungen schon liegen, wird das schon gehen...
Je nach Aufenthaltsdauer brauchst du aber ggf. eine gültige Melde-/Aufenthaltsadresse - aber wenn ihr z. B. eh nen Schlüssel beim Nachbarn habt oder so, gebt doch dem seine an...
Vielen Dank. Das Gartenhaus hat bereits eine Hausnummer und Adresse. Wasser, Strom, Internetanschluesse etc sind bereits vorhanden. Die Frage ist kann die Adresse nach dem Eigentuemerwechsel von den Behoerden geloescht werden ? Aus welchen Gruenden duerfen deutsche Behoerden bestehende Adressen in Deutschland loeschen.
Warum sollen die die löschen - lies doch deine eigene Frage mal richtig: "vorherige Eigentuemer vergeblich versucht hat das Gartenhaus mit Adrese und Hausnummer als Wohnhaus zu legalisieren" = da geht es ums Melderecht, nicht um Strom oder Wasser oder Post...
Es kommt drauf an, wie oft bzw. lange ihr als im Land seit...
...letztlich könnt Ihr Euch auch als "ohne festen Wohnsitz" melden...
Beim Bewohnen einer Gartenhütte sind aber auch andere Dinge tangiert wie Brandschutz, Abfallrecht, hygienische Gründe usw.
...das hat aber alles nix mit "Adresse löschen" zu tun - weil es die nie als Wohnadresse gegeben hat...
...ein Supermarkt hat auch eine Gebäudeadresse für Post, Wasser, Strom, Telefon - das ist aber auch keine Wohnadresse...
Wenn es beim Voreigentümer als nur Gartenhaus schon eine Adresse hatte, wird es die m.W. behalten. Es spricht ja auch nichts dagegen, zeitweise in einem geeigneten Gartenhaus zu wohnen, auch mit Wasser, Strom und Internet.
Dann war es auch nie legal, d.h. es gibt zwar eine Adresse, da das Objekt an einer Straße oder einem Weg liegt. Eine Hausnummer dann, weil die umliegenden Grundstücke eine haben.
Aber beides erlaubt kein Bewohnen, sondern eben nur Nutzung als Gartenhaus, in dem das Übernachten und Wohnen, gerade als "Ferienhaus" nicht zulässig ist.
Seit gewiss, dass das Ordnungsamt da häufiger kontrollieren wird und bei Verdacht dort nachschaut- oder wenn ein "netter" Nachbar etwas meldet.
Lasst es besser.
Vielen Dank, Das Gartenhaus hat bereits eine Hausnummer und Adresse. Frage ist kann die Adresse nach Eigentuemerwechsel von Behoerden geloescht werden ?