Bebautes Unland gekauft. Muss jetzt alles weg?

Hallo zusammen!

Unsere Nerven liegen blank, deshalb stelle ich hier diese Frage..

Wir haben sogenanntes "Unland" erworben, weil auf diesem eine wunderschöne, aber auch uralte Hütte (bzw eher Haus) steht aus Vollholz. Es soll schon sehr alt sein und stand bereits beim Kauf des Vorbesitzers vor 30 Jahren dort.

Es ist eine alte Umzäunung vorhanden mit Beton und verschiedenste Grillplätze und weitere Schuppen. Sogar ein Schlafwohnwagen steht dort.

Wir haben bereits fast alles repariert und restauriert und es ist wunderschön geworden. Vorher war alles sehr ungepflegt.

Nun machen uns die Nachbarn, die wohl auch alle an dem Kauf der Fläche interessiert waren, große Angst oder drohen schon mit einer Beschwerde beim Bauamt oder so.

Obwohl wir nichts dazu gebaut haben und es nicht planen, weil alles schon da ist und das wohl auch schon sehr lange, heißt es, dass der neue junge Chef beim Baumamt jetzt so richtig "abräumen" will.

Und zwar bei allen Gärten die dort sind abreißen lassen. Es sieht aber jeder Garten so ähnlich aus. Nur dieser ist besonders schön und ordentlich gworden nun.

Dann meinte ein Nachbar, die Stadt schaut sich alles mit Drohnen an und tatsächlich ist dann eine über unseren Garten geflogen.

Kann sowas sein? Müssen wir Angst haben um unsere Dinge dort? Dürfen wir überhaupt auch nur ein kleines Gemüsebeet betreiben (ist auch bereits vorhanden und schon alt).

Also eigentlich wollen wir dort Grillen und unsere Freizeit genießen.

Ich weiß nun einfach nicht, ob unsere Nachbarn übertreiben oder ob es wirklich Grund zur Sorge gibt.

Wir hatten davor schon einen Garten wo alles mit Fundament war aber halt alt. Es hat nie einen interessiert, weil auch da alle sowas haben im Nachbarort.

Und man konnte tolle Grillfeiern machen.

Baurecht, Gartenbau, gartenhütte
Ist das eine Straftat und was kann auf mich zukommen?

Ich wende mich an euch, um eine Frage zu klären, die sich auf mein Grundstück außerhalb der Stadt bezieht. Dieses Grundstück wurde mir von meiner Oma geerbt, und es handelt sich um ein ziemlich abgelegenes Gebiet, das direkt vor einem riesigen Wald liegt. In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist, wenn nicht noch größer.

In den zehn Jahren, in denen ich hier wohne, habe ich nur zwei Menschen gesehen, und das war ich selbst. Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt und Zäune errichtet habe. Außerdem habe ich Blumen, Apfel- und Birnbäume gepflanzt. Niemand scheint sich in dieser Gegend aufzuhalten, und ich kann sogar Tische und Stühle ohne Bedenken draußen aufstellen, ohne dass etwas gestohlen wird.

Meine Frage ist nun: Ist das, was ich tue, eine Straftat oder ist es rechtlich in Ordnung? Ich bin mir nicht sicher, wie die Gesetze in dieser Hinsicht funktionieren, und ich wollte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Kennt sich jemand von euch mit solchen Fragen aus oder kann mir Ratschläge geben?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und eure Meinungen zu dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Haus, Wohnung, Garten, Polizei, Hausbau, Deutschland, Politik, Recht, Erbe, Gesetz, Immobilien, Baurecht, Gesetzeslage, Grundstück, Nachbarn, Rechtslage, Strafrecht, Straftat
Funktion der äußersten Kammer an Kunststofffenster Balkontüre?

Hallo zusammen,

ich habe eine Neubauwohnung mit einer doppelflügelige Balkontüre mit 3-fach Verglasung aus Kunststoff erworben.

Ich habe mir direkt vom Fensterhersteller Fliegengitter anbringen lassen mit 2 Flügeln an der Bakontüre. Dieses wurde am fest verbauten Rahmen verschraubt.

Nun ist es der Firma passiert das Fliegengitter schräg anzuschrauben und ebenso ist das Fliegengitter zu breit, so dass es gegen ein passendes ausgetauscht werden muss.

Da das bisherige schräg angeschraubt wurde verbleiben danach 9 Löcher im äußeren Fensterrahmen.

Ich habe aufgrund des Fehlers einen Austausch des fest verbauten Fensterrahmen gefordert, da ich durch die 9 verbleibenden Löcher die Dichtheit anzweifle.

Die Fensterfirma lehnt das ab und begründet es damit, das die äußerste Kammer angeblich eh entlüftet wird und keinen Einfluss auf die Dichtheit hat. Kennt sich von euch jemand aus und kann mir sagen ob das stimmt oder nicht?

Und hättet ihr eine Begründung warum das egal ist oder nicht zu akzeptieren ist?

Ich habe selbst recherchiert aber kann leider nichts dazu finden.

Würdet Ihr das so akzeptieren mit den falsch eingebrachten und verbleibenden Löchern? Zum Teil werden diese auch danach sichtbar bleiben (Beispiel einer schräg verschraubten Schraube, was z.B. optisch sichtbar bleibt, als Bild beigefügt).

Über eine Antwort würde ich euch sehr danken, da ich mich im Moment sehr hilflos fühle.

Grüße

Patrick

Bild zu Frage
Fenster, Technik, Bau, Handwerk, Immobilien, Baurecht, Fensterbau, Handwerker, Fensterrahmen, Balkontür
Nachbar baut 9m Garage an Grundstücksgrenze?

Nachträgliche Ergänzung: Beim Baurechtsamt kann man absolut unproblematisch einen Termin ausmachen, in dem man alle Anliegen klären kann - auch so unnötige wie das von mir geschilderte. :D Uns hat das sehr weiter geholfen! :)

Hallo zusammen 😊

Ich habe ein unbebautes Grundstück und meine Nachbarn sind gerade in der Bauphase. Genehmigt war ursprünglich eine 5-6m lange Garage angrenzend an mein Grundstück. Soweit so gut.

Vor einigen Monaten haben die Nachbarn uns dann darüber informiert, dass sie überlegen stattdessen eine 9m lange Garage dorthin zu bauen. Es war ein sehr kurzes und ziemlich einseitiges Gespräch. Jedoch wurde uns versichert, dass lediglich eine sehr niedrige Garage mit Flachdach geplant sei.

Wir sind davon ausgegangen, dass wir vor dem konkreten Bau nochmal ein Schreiben mit dem zugehörigen Bebauungsplan und ggf. die Möglichkeit auf eine Anhörung eingeräumt bekommen. Vom Bauamt kam bisher nichts dergleichen, aber es scheint als würden bereits die Vorbereitungen für das Fundament laufen. Nun sind wir etwas verunsichert und sorgen uns, dass die Garage zusätzlich zur Länge auch noch sehr hoch werden könnte (bräuchte man sonst so ein großes Fundament?). Da wir eine recht schmale Doppelhaushälfte haben, wäre das lichttechnisch für uns natürlich ziemlich bescheiden...

Außerdem ragt der momentan eingerahmte Bereich (ich schätzt mal, da soll das Fundament hin) mindestens 30cm auf unser Grundstück - wäre das überhaupt rechtens??

Eine gute Nachbarschaftsbeziehung ist mir eigentlich sehr wichtig und ich möchte nicht unnötig rumpöbeln, aber irgendwie verunsichert mich das alles ein wenig.

Wie würdet ihr vorgehen? Habe ich überhaupt das Recht den neuen Bebauungsplan meiner Nachbarn einzusehen? Und könnte ich theoretisch überhaupt was gegen diese Garage tun?

Recht, Garage, Bauamt, Baurecht, Nachbarn, Nachbarschaft, Baurecht Baden Württemberg
Trittschall im Neubau ganz oben von unten - Ist das zulässig?

Hallo,

hatte in den letzten beiden Wohnungen starke Probleme mit Lärm (in der ersten Wohnung, 30er-Jahre-Bau: extrem lauter Trittschall; in der zweiten (noch aktuellen) Wohnung, 60er-Jahre-Bau, oberste Etage: Stimmen von unten und nebenan, Trittschall von unten und nebenan, Zimmertüren von unten zu hören).

Jetzt habe ich eine Neubauwohnung im Erstbezug (Fertigstellung: 2022) in der obersten Etage angemietet (wohne noch nicht dort). Am Samstagabend, als ich dort war, ist mir aufgefallen, dass ich sogar dort Schritte von unten gehört habe, allerdings vergleichsweise leise und sicherlich im Rahmen der DIN 4109 (die dB-Werte dürften vermutlich deutlich unter den zulässigen Grenzwerten liegen). Als Musik lief, hat man das auch kaum wahrgenommen. Allerdings weiß ich nicht, ob man das - auch wenn es dezent und in erster Linie bei Stille zu hören war - hören darf.

Die Wohnungsgesellschaft hat mir mitgeteilt, dass das Gebäude abgenommen wurde und keine Baumängel festgestellt werden konnten. Ich könnte mir vorstellen, dass es Schallbrücken geben könnte (Estrich ggf. mit Wand verbunden, ich habe auch einen Lüftungsschacht in der Wohnung, Rohre der Fußbodenheizung). Allerdings bin ich erst letztes Jahr in meine noch aktuelle Wohnung, die im Gegensatz zu der neuen Wohnung tatsächlich extrem hellhörig ist (wie Pappe, Baujahr 1960) eingezogen. Ich möchte natürlich einen "Umzugsmarathon" vermeiden (kein drittes Mal innerhalb von zwei, drei Jahren umziehen), zumal es kaum bezahlbare Neubauwohnungen gibt und das jedes Mal viel Geld kostet und nicht garantiert ist, dass ich das dann nicht wieder hätte. Ich weiß auch nicht, wie oft beim Schallschutz gepfuscht wird, auch wenn die DIN-Norm eingehalten wird (denn die ist ja, soweit ich das im Internet gelesen habe, nicht sonderlich streng hinsichtlich der dB-Werte, die bei mir ankommen dürfen). Ich bin aber kein Fachmann.

Haus, Wohnung, bauen, Handwerk, Recht, Mietrecht, Bauarbeiten, Baugewerbe, Bauphysik, Baurecht, Estrich, Gebäude, Jura, Neubau, trittschalldämmung, trittschall
Kleine Blockhütte/Grubenhaus Genehmigung?

Hallo,

Manche von euch kennen vielleicht die Naturensöhne und ihr momentanes Projekt. Das Grubenhaus. In welches sie auch einen "offenen Kamin" gemauert haben.
Jetzt habe ich überlegt das das eine geile Idee sein könnte für einen platz auf unserem Grundstück. Da ich kontakte zum örtlichen Förster und Forstwirt habe könnte ich an einige ausreichende menge Holz kommen das wäre nicht das Problem denke ich.
Meine eigentliche frage ist da ich wenn dann auch einen gemauerten Kamin, eben nach Vorbild der Naturensöhne, einbauen möchte und ich gelesen habe das nur bauten ohne Aufenthaltsräume Feuerstätten und Sanitäranlagen Genehmigungsfrei sind eine Baugenehmigung brauche oder nicht. Ich möchte halt einfach ein kleines Grubenhaus/Blockhaus ohne Strom-Anschluss oder Klo aber halt mit einem kleinen Kamin bauen in dem ich dann mal die eine oder andere Nacht im Sommer wie im Winter verbringen möchte. Grenzabstand >3m ist gegeben. Und würde es noch als Gartenhaus durchgehen? Es geht um NRW. Außerdem habe ich gelesen das in NRW Bauten <30m3 genehmigungsfrei sind. Wo anders wiederum ist von <75m3 umbautem Raum die rede. Was stimmt denn nun? Und wenn ich eine Genehmigung brauche, was kostet das? Und welche vorgaben gibt es für den Kamin?

Ich wäre für antworten die licht ins dunkel dieser Wagenladung von Fragen bringen sehr dankbar.

Hausbau, Recht, Anwalt, Bauamt, Baugenehmigung, Baurecht, Gartenhaus, Genehmigung, Schornsteinfeger, gartenhütte

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