Statikberechnung für Antennenmast?

2 Antworten

Kann so eine Statikberechnung von einem Normalbürger durchgeführt werden?

Mit Sicherheit nicht. Suche dir einen Metallbaubetrieb welcher Maste bauen kann.Du kannst das bestimmt nicht. Die liefern dann einschließlich statischer Berechnung und helfen dir auch bei der Baugenehmigung.

Hallo Daniel,

leider nein, selbst wenn der "Normalbürger" das technische Wissen hätte, die Konstruktion zu berechnen, wäre das für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben nicht zulässig.

Die Berechnung für Deinen Antennenmast muß durch einen "Nachweisberechtigten für Standsicherheit" aufgestellt werden, sprich einen Statiker. Dazu wird man durch eine entsprechende Ingenieurs- oder Meisterausbildung und mindestens 3 Jahre nachgewiesener Erfahrung in der Tragwerksplanung.

Der Statiker muß auch für die Standsicherheit bürgen mit seiner Unterschrift auf der "Baubeginnsanzeige". Das ist ein Formblatt, welches Du, nachdem Dein Bau genehmigt worden ist, einreichen musst, sobald die eigentliche Bauausführung beginnt.

Schöne Grüße!

waldenmeier

odano 
Fragesteller
 23.08.2021, 16:55

Weißt du zufällig, wie hoch die Kostennfür so einen Auftrag sind?

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waldenmeier  23.08.2021, 17:10

Nur die statische Berechnung (also ohne Konstruktionszeichnungen), schätze ich irgendwas grob zwischen 1500 und 3000 € netto.

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odano 
Fragesteller
 25.08.2021, 08:22
@waldenmeier

Und brauche ich da nur für den Mast eine Baugenehmigung oder auch für die Antenne oben dran? Wir Funker haben die Eigenschaft, Antennen immer mal zu verändern oder zu tauschen. Das wäre ja dann schwierig

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waldenmeier  25.08.2021, 08:46
@odano

Sorry, da bin ich jetzt konkret überfragt.

Vom "gesunden Menschenverstand" her würde ich aber meinen, daß Du zunächst für die gesamte Anlage eine Gemehmigung brauchst, da es ja auch um die Gesamthöhe geht (ich glaube, i.d.R. unter 10m Gesamthöhe genehmigungsfrei, ansonsten genehmigungspflichtig). Mutmaße weiterhin, daß, solange nach einem etwaigen späteren Austausch der eigentlichen Antenne die genehmigte Gesamthöhe nicht überschritten wird und auch die "Ausladung" und die Immisionen nicht wesentlich verändert werden, Du auch keine neue Baugenehmigung brauchst.

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