Baustelle direkt neben unserem Haus - Entschädigung?
Seit 2 Jahren haben wir eine Baustelle direkt neben unserem Haus gehabt und die Baustelle befand sich sehr nah an dem Balkon unserer Wohnung.
Über diese zwei Jahren hatten wir in unserem Balkon Zigaretten, Plastikmüll, Pappe von der Baustelle entdeckt aber noch nie was gesagt. Den Balkon konnten wir dadurch zwei Jahre lang fast nicht nutzen, weil der immer durch die Baustelle nicht sauber war. Auch unsere Fenster sind sehr staubig und schmutzig geworden.
Da das neue Haus jetzt fertig ist und wir den Balkon nutzen möchten, würden wir gerne von einer professionellen Kraft den Balkon sowie die komplette Glasfront reinigen lassen.
Dürfen wir vom Eigentümer des neuen Mehrfamilienhauses/Baustelle eine Entschädigung verlangen bzw. erwarten, dass er die Reinigungskosten übernimmt?
Wir sind Eigentümer einer Wohnung im Haus neben der Baustelle und der Bauträger/Eingetümer des Mehrfamilienhauses hat auch damals unser Haus gebaut.
6 Antworten
Wird nichts bringen. Ihr hättet gleich von Anfang an mit der Baufirma deswegen reden sollen, vielleicht hätte man sich dann auf etwas einigen können. Aber versuchen könnt ihr es ja tzd einmal, nur ob es etwas bringen wird, ist ein anderes Thema.
Danke, Problem ist 1. wir könntne nicht abschätzen wie dreckig die Fenster werden und 2. jetzt ist es vorbei und es soll eine Endreinigung sein, bei einer Reinigung mitten im Bauprozess hätte das nichts gebracht
@guteccg Ihr hättet euch aber bereits, als euch die ersten Probleme aufgefallen sind bzgl. Vermüllung und so, an die Firma wenden können (zumindest mit ihr in Kontakt treten) und mit ihr ausmachen, dass die Endreinigung die Firma übernimmt oder zumindest etwas dazu zahlt. Jetzt im Nachhinein kann es sein, dass es der Firma egal ist. Aber wie gesagt einfach dort anrufen.
Seit 2 Jahren haben wir eine Baustelle direkt neben unserem Haus gehabt und die Baustelle befand sich sehr nah an dem Balkon unserer Wohnung.
Passiert.
Über diese zwei Jahren hatten wir in unserem Balkon Zigaretten, Plastikmüll, Pappe von der Baustelle entdeckt aber noch nie was gesagt.
Esrter Fehler - nicht zeitnah reklamiert.
Den Balkon konnten wir dadurch zwei Jahre lang fast nicht nutzen, weil der immer durch die Baustelle nicht sauber war. Auch unsere Fenster sind sehr staubig und schmutzig geworden.
Zweiter Fehler - nicht reklamiert.
Dürfen wir vom Eigentümer des neuen Mehrfamilienhauses/Baustelle eine Entschädigung verlangen
Dem steht gesetzlich nichts entgegen.
bzw. erwarten, dass er die Reinigungskosten übernimmt?
Ja - nur wird er das nicht tun, weil es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Eine entsprechende vereinbarung bzw. ein entsprechendes Verlangen hätte eurerseits bzw. seitens der WEG insgesamt gegen den Bauherrn bzw. die Baufirma frühzeitig gestellt werden müssen; eine gewisse Verunreinigung ist zudem als bautechisch unabdingbar hinzunehmen. Lebensrisiko.
Hättet ihr unveruzüglich schriftlich reklamiert, die Beeinträchtigung des Eigentums dokumentiert und den Bauherrn bzw. die Firma aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Verunreinigungen gesäubert bzw. entsprechenden Verunreinigungen vorgesorgt werden muss, dann sähe das ggfs. anders aus. Aber jetzt ist der Zug abgefahren. Aber fragen kann man den Eigentümer ja trotzdem.
Sowas hinterher zu fordern ist immer schwierig. Versuchen könnt ihr es...
Es hätte keinen Sinn gemacht, eine Reinigung anzufordern, wenn alles begonnen hat, da wir ja sonst unseren Balkon jeden 2. Tagen reinigen hätten müssen
wenn man es 2 Jahre duldet, ohne eine Eingabe zu machen und erst nach Abschluss der Bauarbeiten mit einer Eingabe kommt, hat man 0 Chancen. Denn Du hast ja dann 2 Jahre Dein stilles Duldungs-Einverständnis abgegeben. Und wenn der Baulärm an normalen Arbeitstagen von 7 Uhr - max. 20 Uhr stattfand...und der Bauherr über mögliche Lärmentwicklung die Nachbarschaft hingewiesen hat, dann hast Du im Nachhinein überhaupt keine Chance mehr auf eine Entschädigung. Denn den Baulärm musst Du nämlich auch in der Dezibel Skala nachweisen können....was Dir jetzt im Nachhinein schwer möglich sein wird.
Tja also ich arbeite im Baurecht und kann sagen, das hätte Ihnen mal schon vor 2 Jahren einfallen sollen. Hierfür wäre Ihr Landratsamt zuständig gewesen. Jetzt wos vorbei ist anzukommen ist natürlich höchst Fragwürdig und ich gehe davon aus dass Sie da auf Granit beißen werden.
So einfach ist das nicht. Das LRA wäre für die Unterbindung bzw. die Sicherstellung des Schutzes des Nachbarn zuständig gewesen. Aber dann während der Verursachung und nicht wenns fertig ist ne Reinigung verlangen. Das wird n schön langer weg vors Amtsgericht. Damals hätte das LRA einschreiten können und zum Beispiel Schutzplanen verlangen können die den FS geschützt hätten.
Es hätte keinen Sinn gemacht, eine Reinigung anzufordern, wenn alles begonnen hat, da wir ja sonst unseren Balkon jeden 2. Tagen reinigen hätten müssen
Das Amt kann Ihnen keine Geldentschädigung zusprechen, sehr wohl hätten Sie aber vom Bauherren Maßnahmen zur VERHINDERUNG der Verschmutzung verlangen können. Jetzt nicht mehr möglich also viel Spaß beim Gang vors Gericht. Hoffentlich alles gut über die Jahre dokumentiert.
Nein, dafür ist der Verursacher zuständig, kein Amt.
Er macht dreckig, er bezahlt Reinigung.