Schaden durch Handwerker - Rechnung bezahlen?

MrSlowhand129  25.05.2022, 08:13

Warum hat er denn den Schaden noch nicht behoben ?

Franz577 
Fragesteller
 25.05.2022, 08:40

Weil er halt bisher noch nicht dazu gekommen ist. Es ist ja noch nicht so lange her und der Schaden ist im Freien, weshalb auch das Wetter trocken sein muss.

5 Antworten

Kann ich das so machen bzw. bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite?

Rechtlich ganz klar nein!

Eine Forderung kann immer nur mit einer unstrittigen oder gerichtlich anerkannten Forderung aufgerechnet werden. In dem Fall wäre das nicht zulässig.

Üblicherweise meldet der Handwerker den Schaden seiner Betriebshaftpflicht und die kümmern sich dann um die Regulierung. Die Rechnung für seine Leistungen darfst du daher nicht einfach einbehalten.

Das kann ganz böse nach hinten los gehen

Franz577 
Fragesteller
 25.05.2022, 10:03
Üblicherweise meldet der Handwerker den Schaden seiner Betriebshaftpflicht

So hoch ist der Schaden ja nicht, schätzungsweise nur im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Und er meinte, er würde es selbst beheben. Für einen Schaden in dieser Größenordnung schaltet ein Handwerker doch nicht seine Betriebshaftpflicht ein, noch dazu wenn er in der Lage ist, ihn selbst zu beheben.

Ich hab aber keine Lust, ihm deswegen ewig nachlaufen zu müssen und brauche daher schon ein gewisses Druckmittel.

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Du darfst nicht einfach die komplette Rechnung zurück halten.

Zieh die geschätzte schadenssumme ab und Zahl das. So hast du keinen finanziellen Schaden, weil du vom differenzbetrag ja einen anderen Handwerker es reparieren lassen kannst, falls er es trotz Fristen nicht tut.

Franz577 
Fragesteller
 25.05.2022, 08:47

Das war auch mein Gedanke, aber ich will ihm erstmal noch Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben.

Denn auch wenn eine Rechnung "sofort" zur Zahlung fällig ist, hat man letztlich immer 30 Tage Zeit, um sie zu begleichen.

Erst danach befindet man sich im Zahlungsverzug und bis dahin wird er den Schaden schon behoben haben.

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Der Schaden wurde schriftlich festgehalten?

Franz577 
Fragesteller
 25.05.2022, 08:52

Nein, aber auch die Auftragserteilung erfolgte nur mündlich bzw. hat er keine schriftliche Bestätigung von mir, den Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt zu haben.

Er könnte also letztlich nicht mal beweisen, dass er überhaupt bei mir tätig war.

Natürlich werde ich die Rechnung bezahlen, aber unter diesen Bedingungen sitze ich eigentlich am längeren Hebel.

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Um sicher zu sein müsstest du diese Frage an einen Juristen stellen. Gegebenenfalls in einem der Rechtsforen. Ich persönlich würde vor Beseitigung des Schadens nichts bezahlen. Nach dem Verursacher Prinzip muss er für den Schaden auch aufkommen. Allerdings bist du selbst für die Beweisführung zuständig. Das kann für Dich nur dann blöd sein, wenn die Schadensumme höher ist als die Rechnungssumme.

Franz577 
Fragesteller
 25.05.2022, 08:42

Nein, das ist sie eher nicht, also hab ich hier schon ein gutes "Pfand".

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HarryXXX  25.05.2022, 08:53
@Franz577

Aber ich hoffe Du hast Bilder gemacht und der Schaden wurde dokumentiert, am besten beidseitig.

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Franz577 
Fragesteller
 25.05.2022, 10:05
@HarryXXX

Nein, wobei ich die Bilder immer noch machen kann, denn der Schaden ist ja noch nicht behoben.

Nur welche Beweiskraft haben diese Bilder im Zweifel?

Daraus geht ja nicht hervor, wer den Schaden verursacht hat.

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HarryXXX  25.05.2022, 10:18
@Franz577

Deswegen beidseitig, also zusammen mit dem Handwerker und beide unterschreiben das.
Ausserdem kann es ja sein, dass der nochmal Pfusch macht. Dann gibt es wenigstens jetzt ein vorher/nachher Bild.

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Franz577 
Fragesteller
 25.05.2022, 11:30
@HarryXXX

Schon klar, aber das war ja kein "Pfusch" im Sinne von schlechter Arbeit, sondern es ist einfach eine Beschädigung, die ihm an einer anderen Stelle passiert ist und die mit der eigentlichen Arbeit gar nichts zu tun hat.

Seine eigentliche Arbeit hat er ja gut ausgeführt.

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HarryXXX  25.05.2022, 11:36
@Franz577

Das ändert ja nichts daran, dass er für die Beschädigung aufkommen muss das kann natürlich jedem passieren, das ist keine Frage. Da muss man eben auch keinen Vorwurf machen. Aber selbstverständlich müssen er bzw seine Versicherung den Schaden eben regeln.

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Franz577 
Fragesteller
 25.05.2022, 12:14
@HarryXXX

Ich meinte nur, weil du geschrieben hast "nochmal Pfusch".

Seine eigentliche Arbeit war ja kein Pfusch und ich gehe daher auch davon aus, dass er in der Lage ist, den Schaden fachgerecht zu beheben.

Eine Versicherung wird da sicher nicht ins Spiel kommen, weil sich das bei einer Schadenssumme von ein paarhundert Euro wohl nicht lohnen würde.

Aber klar, er muss es beheben und wird es auch tun.

Erst dann bekommt er von mir Geld.

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sei doch einfach offen und sags ihm klipp und klarr , das du erst bezahlst, wenn der vorher verursachte schaden erledigt/beglichen ist

er hat ja einen fehler gemacht und will ihn ausgleichen,

es gibt ja auch keinen grund ihn zuvertrauen

Franz577 
Fragesteller
 25.05.2022, 08:41

Ja, ich warte jetzt noch bis Montag. Wenn ich bis dahin nichts von ihm höre, dann werde ich ihn fragen, wann er gedenkt, den Schaden zu beheben und dass ich mit der Zahlung so lange warten werde.

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