Gibt es eine maximale Größe, damit ein Hausanbau noch als Anbau gilt?

7 Antworten

Es gibt ja bei vielen Bebauungsplänen sehr unterschiedliche Vorgaben. Es gibt fast immer die Maximalfläche die bebaut werden darf, aber wie gesagt es gibt vor allem bei alten Bebauungspläne da wenig was man rauslesen kann. Du wirst die Bauvoranfrage wohl stellen müssen. Vielleicht kennt sich dein Architekt da besser aus. Er hat ja zumindest diese Vorschriften.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

McSchuett 
Fragesteller
 20.08.2023, 14:01

Naja, die Grundflächenzahl halte ich schon ein. Es geht ja eher um die Definition "Anbau". Einen Architekten braucht man für eine Voranfrage nicht.

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Norina1603  20.08.2023, 14:12
@McSchuett
Einen Architekten braucht man für eine Voranfrage nicht.

Brauchen vielleicht nicht, jedoch kennt er bereits ähnliche Fälle und vor allen Dingen könnte er das bürokratische für Dich erledigen!

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alterzapp  20.08.2023, 16:02
@McSchuett

Ja, das geht schon ohne Architekt. Aber es ist für einen Laien sehr schwierig einen solchen Baukörper richtig zu zeichnen. Länge und Breite mag ja noch gehen, aber bei der Höhe wird es ja schon wegen dem Flachdach schwierig. Deine Zeichnungen sollten natürlich auch den ganze allgemeinen Bauvorschriften entsprechen. Sonst wird es auch aus anderem Grund direkt abgelehnt. Ich würde auf jeden Fall mit einem Architekten zusammenarbeiten. Alleine schon um die Kostensituation überhaupt abschätzen zu können. Die entscheidet ja auch oft über die Abmessungen solch eines Anbaus.

Auf jeden Fall viel Glück bei deinem Vorhaben.

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McSchuett 
Fragesteller
 20.08.2023, 16:27
@alterzapp

Für die Voranfrage brauche ich keine Höhen etc. Es reicht der Grundriss aus. Lageplan etc. macht ja eh nicht der Architekt, sondern hole ich mir vom Katasteramt. Ich habe schon 2 Häuser ohne Architekt gebaut, hatte nur die erforderlichen Anteile einem Vorlageberechtigtem übergeben. Da ich immer mit den gleichen, regionalen Handwerkern zusammenarbeite, klappt das auch ganz gut.

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Ganz einfach beim Bauamt: Schriftliche Frage, schriftliche Antwort. Mündliche Frage... keine rechtssichere Antwort.

Du wirst dich mit der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl beschäftigen, die Mindestabstände zu Grenzen und Strassen einhalten und sonstige baurechtliche Limits erkunden müssen. Erst dann kannst Du deinen Antrag mit Chancen auf Genehmigung stellen.


McSchuett 
Fragesteller
 20.08.2023, 14:56

Gaskocher, damit habe ich mich beschäftigt. Es geht lediglich noch um die Dachform.

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Diese Frage ist in der Tat nicht einfach zu beantworten, es ist von vielen Faktoren abhängig, wie Baugrenzen, Einsprüche der direkten Nachbarn, Frisch- und Abwasser, Bauhöhe, mit oder ohne separaten Eingang, usw... ich würde von einem Flachdach-Anbau abraten, zudem soll das Gebäude nach dem An- und Umbau wie 1 gesamtes Bauwerk wirken, d.h. die Aussenhaut muß optisch entsprechend angepasst werden. Üblich bei Anbauten sind ca. 75% der Grundfläche des Bestandbaus, bei 1 Eingang.


McSchuett 
Fragesteller
 20.08.2023, 14:03

Baugrenzen werden eingehalten. Der Anbau bekäme einen separaten Eingang. Wo kann ich was zu den 75% nachlesen?

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luibrand  20.08.2023, 14:42
@McSchuett

Bei separatem Eingang spielen die 75% keine Rolle mehr. Bei einem Anbau darf die Wandhöhe nicht mehr als 3 Meter betragen. An der Grundstücksseite darf die Höchstgrenze von 9 Metern nicht überschritten werden. Insgesamt darf der Anbau nicht mehr als 15 Meter lang sein.

Eine Bauvoranfrage ist unumgänglich, weiteres regelt das BauGB.

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McSchuett 
Fragesteller
 20.08.2023, 14:49
@luibrand

Kann es sein, dass Sie hier die Regeln für privilegierte Gebäude an der Grundstücksgrenze aufzeigen? Ein Anbau ist nicht automatisch privilegiert. Da bei uns Wohnraum entstehen soll, entfällt die Priviligierung ohnehin. Aber das war auch nicht die Frage!

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luibrand  20.08.2023, 15:05
@McSchuett

Ein separater Eingang (eigene HausNr.) macht das Bauvorhaben kompliziert, ich bezweifle, dass dies genehmigt wird.

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McSchuett 
Fragesteller
 20.08.2023, 15:09
@luibrand

@ luibrand: Sorry, die eigene Hausnummer hat erst einmal nichts mit der Definition eines Anbaus zu tun.

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luibrand  20.08.2023, 15:23
@McSchuett

Wird der Anbau nun vom Bestand aus genutzt, oder soll er einen separaten Eingang bekommen ?

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Kommt auf die Details an. ZB was im Altbau weiterhin genutzt werden wird, ob Alt- und Neubau eine Nutzungseinheit bilden, was genau im BPlan und den übrigen baurechtlichen Vorgaben steht. Deshalb klar das du dafür mehr Infos an die senden musst. Hier kann dir jedenfalls niemand eine zuverlässigere Antwort als das zuständige Bauamt geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Architektin in allen Leistungsphasen

Ein Anbau hat nicht unbedingt etwas mit der Größe zu tun. Wenn der Anbau an das alte Gebäude anschließt, keine eigene Hausnummer hat, ist es auch kein eigenständiges Bauwerk.

Halte dich genau an den B-Plan und dann passt es schon. Die Grundflächenzahl muss beachtet werden!


McSchuett 
Fragesteller
 20.08.2023, 14:58

Pharao1961, grundflächenzahl würde passen. Aber eine Hausnummer mit einem a ist auch bei einem Snbau möglich. Haben wir vor 3 Jahren schonmal so gehandhabt.

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pharao1961  20.08.2023, 14:59
@McSchuett

Ja, dann sind es aber auch 2 getrennte Pazellen!

Dran denken, auch alle versiegelten Flächen (Wege, Garagenzufahrten,...) gehören zur GRZ!

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McSchuett 
Fragesteller
 20.08.2023, 15:06
@pharao1961

Nein, es ist eine Parzelle bei uns. Die Stadt hat uns die a-Nummer offiziell vergeben.

Ja, das Grundstück ist groß genug für die GRZ I. Für die GRZ II dürfen wir ja 50% überschreiten.

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pharao1961  20.08.2023, 15:14
@McSchuett

Unglaublich! 2 verschiedene Hausnummern gehen nur auf 2 getrennte Parzellen. Ich habe gerade den Fall, wo der Bauherr zuerst die Parzellen teilen lassen muss und so seine vorhandene Hausnummer und dann später mit dem Zusatz "a" erhält. Ohne das - keine Baugenehmigung!

Nehmen wir mal an, der mit dem Zusatz "a" verkauft sein Haus und dann? Wie ist es dann mit dem gesamten Grundstück?

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McSchuett 
Fragesteller
 20.08.2023, 15:21
@pharao1961

Das habe ich mich auch gefragt, aber die Dame von der Stadt meinte, dass eine a-Nummer unabhängig vom Baurecht wäre. Eine Parzellierung wäre für uns auch nicht möglich gewesen, da der Anbau kaum eigenes Grundstück außer der separaten Zufahrt, und dem Stellplatz kein Grundstück hat. Die GRZ wurde auf das gesamte Grundstück bemessen. Steuerlich ist es so, dass durch den Anbau aus unserem EFH mit ELW ein DFH wurde, die a-Nummer irgendwie auftaucht, außer an der Hauswand.

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pharao1961  20.08.2023, 15:31
@McSchuett

OK, da hat man was "gemutschelt".

Vermutlich existiert dann wie du schreibst die "a" baurechtlich nicht wirklich - die haben euch eben nur machen lassen... :-)

Glück gehabt.

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