kann eine Gemeinde das Bauvorhaben trotz Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen, verweigern?

3 Antworten

Normalerweise nichtm, aber Gründe finden die immer, wenn es sein muss.

Nein, wenn wirklich alle Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann heißt es dazu im Paragraph 36 Abs. 2 BauGB: Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde dürfen nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergebenden Gründen versagt werden. Also Umkehrschluss, wenn keine Gründen dagegen sprechen, dann ist die Zustimmung zu erteilen (gebundene Entscheidung).

Die Gemeinde hätte Ihre Vorstellungen im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützen Selbstverwaltungsgarantie (hier Planungshoheit) im B-Planverfahren geltend machen und beschließe müssen.


nanfxD  03.04.2022, 18:28

Die Norm ist falsch, bzw das ist alles sehr ungenau. 36 II hat hier nix zu suchen.

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apolloniacampi 
Fragesteller
 03.04.2022, 19:22

was passiert wenn die Gemeinde zustimmt und Nachbargewerben sich dagegen stellen wollen ? Unter welchen Voraussetzungen können Nachbarn den Bau stoppen ?

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Wenn alle Voraussetzungen vorliegen kann die Behörde nicht ablehnen