kann eine Gemeinde das Bauvorhaben trotz Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen, verweigern?
Kann die Gemeinde das Bauvorhaben nicht genehmigen wenn alle Anforderung zu stimmen.
bsp.: Ich plane ein Bauvorhaben im Gewerbegebiet (mit qualifiziertem Bebauungsplan). Kann die Gemeinde aufgrund der Größe des Bauvorhabens das Bauvorhaben ablehnen ? Oder um einen Wettbewerb zwischen den Gewerben drumherum zu hindern ?
3 Antworten
Normalerweise nichtm, aber Gründe finden die immer, wenn es sein muss.
Nein, wenn wirklich alle Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, dann heißt es dazu im Paragraph 36 Abs. 2 BauGB: Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde dürfen nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35 ergebenden Gründen versagt werden. Also Umkehrschluss, wenn keine Gründen dagegen sprechen, dann ist die Zustimmung zu erteilen (gebundene Entscheidung).
Die Gemeinde hätte Ihre Vorstellungen im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützen Selbstverwaltungsgarantie (hier Planungshoheit) im B-Planverfahren geltend machen und beschließe müssen.
Die Norm ist falsch, bzw das ist alles sehr ungenau. 36 II hat hier nix zu suchen.
was passiert wenn die Gemeinde zustimmt und Nachbargewerben sich dagegen stellen wollen ? Unter welchen Voraussetzungen können Nachbarn den Bau stoppen ?
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen kann die Behörde nicht ablehnen