Darf man sich den Baustil für sein Eigenheim in Deutschland frei aussuchen?

5 Antworten

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Die Baurechtsbehörde bewertet keine Architektur. Allerdings die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Gegebenheiten. Das Objekt muss sich in die Grundzüge des geltenden Bebauungsplanes einfügen. Das hat allerdings eher was mit dem Städtebau und weniger mit der Morphologie der Fassade zu tun.

Was sie da beschreiben ist allerdings Historismus. Der geht nicht nur ins Geld, sondern ist baukulturell stark zu hinterfragen, da es keine Handwerker mehr gibt, die so was bauen können und die Zeiten sich geändert haben.

Inkognito-Nutzer   13.02.2024, 17:20
Was sie da beschreiben ist allerdings Historismus. Der geht nicht nur ins Geld, sondern ist baukulturell stark zu hinterfragen, da es keine Handwerker mehr gibt, die so was bauen können und die Zeiten sich geändert haben

Auf Fachwerk und Steinmetzarbeiten trifft dies sicher auch zu. Fassaden a la Gründerzeit sind nicht viel teurer als heutige Fassaden. Mit einer kurzen Schulung können selbst Bauhelfer diese Fassaden herstellen, bzw. anbringen. Die Höhe der geringen Mehrkosten belegen die Ausgaben für die Fassaden nach historischen Vorbild für den Dresdener Neumarkt. In einem Videointerview sprach einer der Beteiligten von ca. 10% Mehrausgaben. Preislich haben die Kosten auf Masse viel Potenzial nach unten.
Die Fassaden in Berlin zur sogenannten Gründerzeit waren Katalogware = Massenware, schnell fertiggestellt, geringe kosten. Die Gebäude auf meinen gezeigten Bildern sind schon Extrembeispiele. Gebäude wie die Tukesburg (Bild 2) waren schon damals Gebäude welche sich nur die damalige Oberschicht leisten konnte ( in dem Fall ein Zoodirektor). Auch andere optische Rekonstruktionsobjekte sind Kostengleich mit Gebäuden mit dem Baustil der Moderne. Hier nenne ich mal das Beispiel: kosten für das Kaiser-Wilhelm Nationaldenkmal in Berlin vs Berliner Einheitsdenkmal, oder die Planungskosten für die Rekonstruktion des Frankfurter Schauspielhauses vs. Kosten für das Frankfurter Schauspielhaus mit dem Baustil aus der Moderne. Bei entsprechender Nachfrage würde sich auch die Anzahl der Facharbeiter in entsprechender Branche stark erhöhen. Das Argument mit den Kosten greift nicht, genau so wenig wie der mit den Facharbeitern.

Das Objekt muss sich in die Grundzüge des geltenden Bebauungsplanes einfügen.

Um Sie nicht misszuverstehen, könnten Sie etwas näher drauf eingehen ?

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LeWoltaire  13.02.2024, 17:31
@Inkognito-Fragesteller

Zu fast jedem Grundstück im Innenbereich einer Stadt gibt es einen Bebauungsplan. Der besteht aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil. Da stehen die Grundzüge drin. Das betrifft Art und Maß der baulichen Nutzung. Also wie Groß, Was und wie viel davon. Sie können aber auch da einen Befreiungsantrag von stellen und schauen, ob es durch geht. Es ist nunmal so, dass wir selbst bei Bauhelfern einen Kräftemangel haben. Sie können da nicht irgendwelche Leute auf die Baustelle schicken. Die müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Ausserdem brauchen Sie einen Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen usw. Der Architekt muss auch damit einverstanden sein. Ich würde sowas nur unterschreiben, wenn ich mich selber räumlich verwirklichen darf. Die Nachbarn können auch zum Bauamt gehen und Einwendungen gegen ihr Projekt vortragen. Das muss dann von der Behörde geprüft werden, die Kosten dafür werden auf Sie durch Gebühren umgelegt.

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Es muss - bei einem qualifizierten Bebauungsplan - nach deren Vorgaben entsprechen; gibt es diesen nicht, muss es ins Ortsbild passen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – In der Bauplanung tätig seit 1979

In aller Regel lautet die Antwort: Nein.

Meistens gibt es für Baugebiete klare und sehr enge Vorschriften bzw. einen Bebauungsplan in dem oftmals jedes Detail bis hin zur Farbe des Dachs festgelegt ist. Das letzte Grundstück mit dem ich mich beschäftigt habe, da war alles geregelt: Höhe bis zum Dach, zulässige Gesamthöhe, welche Farbe und Material das Dach haben soll, maximale Größe des Gebäudes im Verhältnis zum Grundstück, äußeres Erscheinungsbild angepasst an die ortsübliche Bebauung, etc. pp.

Man kann natürlich auch Glück haben und ein Grundstück finden auf dem "alles" erlaub ist - mir wäre so etwas aber bisher noch nicht untergekommen.

Inkognito-Nutzer   12.02.2024, 13:52

Hast du dich diesbezüglich schon einmal informiert ?

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MertIs  12.02.2024, 13:55
@Inkognito-Fragesteller

Naja, auf den Grundstücken die ich mir, mehr aus Intersse als in Kaufabsicht, angesehen habe, gab es eben immer solche sehr engen Vorschriften. Gezielt nach einem Grundstück ohne Vorgaben habe ich bisher nicht gesucht...

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Tatsächlich im bayrischen Voralpenland stieß ich bei einer Wanderung am Ortsrand auf einen weißen Flachbau inmitten ländlicher Bebauung.

Beziehungen ??

Aber eigentlich ist einiges bis vieles in B-Plänen geregelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das musst Du mit der Gemeinde abklären! < Da gibt es tatsächlich Vorgaben!