Häufig Baustellen und seltsame Bauarbeiter?

In meiner Straße wird sehr oft (min. 3x im Jahr) gebaut (jetzt gerade auch). Die Straße ist nur kurz und wenig befahren. Trotzdem wird sie immer wieder aufgerissen.

Mal eine kleine Chronik:

- Internetanschluss (abgebrochen)

- Internetanschluss (abgebrochen)

- Straßensanierung (abgebrochen)

- 1 Woche großes Fahrradrennen

- Wieder alles auf und Straßensanierung nochmal von vorne

Zweites Jahr:

- Fassade am Nachbarhaus

- Internetanschluss (abgebrochen)

- Fassade an anderem Nachbarhaus

- Neue Anschlüsse für Nachbar

- Internetanschluss (durchgeführt)

- Bordsteinerneuerung

Drittes Jahr:

- Sinnloses Loch (???)

- Internetanschluss (???)

- Nochmal Anschlüsse für Nachbar (???)

Besonders dieser ewige Breitbandausbau wundert mich. Außerdem kommen wirklich immer die selben drei Bauarbeiter und die sind komisch. Ihre Arbeit gleicht eher einer Beschäftigungsmaßnahme. Sie machen ein Loch und fahren eine Woche lang den Dreckhaufen durch die Gegend (jeden Tag ist er woanders). Sonst machen sie nichts. Am Ende wird das Loch wieder zu gemacht, ohne dass was passiert ist. Die Straße sieht schon wieder aus wie ein Flickenteppich. Dazu hören sie fast immer Baustellenradio. Sie ackern den ganzen Tag durch (sind klatschnass vom Schweiß), machen nur 10min Mittagspause, aber schaffen so gut wie nichts sinnvolles.

Mir ist das alles ziemlich rätselhaft und natürlich nervt es. Hat jemand eine Erklärung dafür?

Bau, Radio, Lärm, Sanierung, Bauamt, Bauarbeiten, Baulärm, Baustelle, Breitband, Straße, Kleinstadt, Breitbandausbau
Nachbar baut 9m Garage an Grundstücksgrenze?

Nachträgliche Ergänzung: Beim Baurechtsamt kann man absolut unproblematisch einen Termin ausmachen, in dem man alle Anliegen klären kann - auch so unnötige wie das von mir geschilderte. :D Uns hat das sehr weiter geholfen! :)

Hallo zusammen 😊

Ich habe ein unbebautes Grundstück und meine Nachbarn sind gerade in der Bauphase. Genehmigt war ursprünglich eine 5-6m lange Garage angrenzend an mein Grundstück. Soweit so gut.

Vor einigen Monaten haben die Nachbarn uns dann darüber informiert, dass sie überlegen stattdessen eine 9m lange Garage dorthin zu bauen. Es war ein sehr kurzes und ziemlich einseitiges Gespräch. Jedoch wurde uns versichert, dass lediglich eine sehr niedrige Garage mit Flachdach geplant sei.

Wir sind davon ausgegangen, dass wir vor dem konkreten Bau nochmal ein Schreiben mit dem zugehörigen Bebauungsplan und ggf. die Möglichkeit auf eine Anhörung eingeräumt bekommen. Vom Bauamt kam bisher nichts dergleichen, aber es scheint als würden bereits die Vorbereitungen für das Fundament laufen. Nun sind wir etwas verunsichert und sorgen uns, dass die Garage zusätzlich zur Länge auch noch sehr hoch werden könnte (bräuchte man sonst so ein großes Fundament?). Da wir eine recht schmale Doppelhaushälfte haben, wäre das lichttechnisch für uns natürlich ziemlich bescheiden...

Außerdem ragt der momentan eingerahmte Bereich (ich schätzt mal, da soll das Fundament hin) mindestens 30cm auf unser Grundstück - wäre das überhaupt rechtens??

Eine gute Nachbarschaftsbeziehung ist mir eigentlich sehr wichtig und ich möchte nicht unnötig rumpöbeln, aber irgendwie verunsichert mich das alles ein wenig.

Wie würdet ihr vorgehen? Habe ich überhaupt das Recht den neuen Bebauungsplan meiner Nachbarn einzusehen? Und könnte ich theoretisch überhaupt was gegen diese Garage tun?

Recht, Garage, Bauamt, Baurecht, Nachbarn, Nachbarschaft, Baurecht Baden Württemberg
Kleine Blockhütte/Grubenhaus Genehmigung?

Hallo,

Manche von euch kennen vielleicht die Naturensöhne und ihr momentanes Projekt. Das Grubenhaus. In welches sie auch einen "offenen Kamin" gemauert haben.
Jetzt habe ich überlegt das das eine geile Idee sein könnte für einen platz auf unserem Grundstück. Da ich kontakte zum örtlichen Förster und Forstwirt habe könnte ich an einige ausreichende menge Holz kommen das wäre nicht das Problem denke ich.
Meine eigentliche frage ist da ich wenn dann auch einen gemauerten Kamin, eben nach Vorbild der Naturensöhne, einbauen möchte und ich gelesen habe das nur bauten ohne Aufenthaltsräume Feuerstätten und Sanitäranlagen Genehmigungsfrei sind eine Baugenehmigung brauche oder nicht. Ich möchte halt einfach ein kleines Grubenhaus/Blockhaus ohne Strom-Anschluss oder Klo aber halt mit einem kleinen Kamin bauen in dem ich dann mal die eine oder andere Nacht im Sommer wie im Winter verbringen möchte. Grenzabstand >3m ist gegeben. Und würde es noch als Gartenhaus durchgehen? Es geht um NRW. Außerdem habe ich gelesen das in NRW Bauten <30m3 genehmigungsfrei sind. Wo anders wiederum ist von <75m3 umbautem Raum die rede. Was stimmt denn nun? Und wenn ich eine Genehmigung brauche, was kostet das? Und welche vorgaben gibt es für den Kamin?

Ich wäre für antworten die licht ins dunkel dieser Wagenladung von Fragen bringen sehr dankbar.

Hausbau, Recht, Anwalt, Bauamt, Baugenehmigung, Baurecht, Gartenhaus, Genehmigung, Schornsteinfeger, gartenhütte
Darf ich Kellerräume/Spitzboden die als Nutzfläche ausgewiesen sind als Abstellraum vermieten?

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und suche Rat da ich im Internet nichts genaues gefunden habe. Wir haben ein Haus in dem wir im OG leben. Im EG leben unsere Mieter. Der Keller darf nicht zu Wohnzwecken/Aufenthaltsräume vermietet werden und bei beispielsweise einem Verkauf des Hauses auch nicht als Wohnfläche ausgewiesen sein.

Die Kellerräume sind Nutzräume "Nutzfläche". Darf man diese auch vermieten also als Lagerstätte oder Abstellraum? Ist generell eine Vermietung erlaubt? NICHT zu Wohnzwecken sondern als Stauraum/Abstellraum. Beispielsweise pro 15m2 Raum 40 Euro im Monat an den Mieter im EG für seine Reifen,Rasenmäher und co.

Wenn ja, ist sowas auch in einem großen Spitzboden möglich? Das man diese als Nutzfläche und NUR als Nutzfläche vermietet? Was wir natürlich nicht machen da man ja in den Spitzboden nur über unsere DG Wohnung reinkommt. Aber nur der Wissensdursthalber wenn wir beispielsweise im EG wohnen würden und die Mieter im DG mit dem Spitzboden. Ist der Spitzboden gleichzusetzen mit dem Keller?

Auf den Punkt gebracht: Keller und Spitzboden NUR zur reinen Nutzfläche Vermietung erlaubt JA/ oder NEIN

Für Antworten danke ich jedem schonmal im vorraus!

Recht, Anwalt, Mietvertrag, Architekt, Bauamt, Hausverkauf, Makler, Wohnflächenberechnung, Nutzfläche, Wirtschaft und Finanzen
Wohnung hat keinen Wasserzähler und keine Badewanne. Liegt in jedem Falle ein Verstoß gegen die Landesbauordnung vor?

Ich lese gerade aus Neugier die Landesbauordnung. Dort steht ganz klar drin:

"(1) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche haben. Jede Wohnung und jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss mindestens eine Toilette haben. Toilettenräume für Wohnungen müssen innerhalb der Wohnung liegen. Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

(2) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."

Nun ist mir beim Lesen aufgefallen, dass anscheinend mehr als 4 Verstöße gegen die Landesbauordnung vorliegen.

2 davon finden sich in dem zitierten § 43.

Das Haus hat keinen Denkmalschutz oder Ähnliches, ist aber schon vor 1920 gebaut worden. Es wurde immer privat genutzt und auch privat vermietet. Zumindest ist mir bekannt, dass seit ca. den 80er Jahren immer wieder auch mal 1 bis 2 Wohnungen vermietet wurden.

Ganz im Ernst: Würde sich das örtliche Bauamt tatsächlich für solche und andere Verstöße gegen die Landesbauordnung interessieren?

Gibt es Fälle, wo sich Mieter einer Mietwohnung tatsächlich beim Bauamt über eine fehlende Badewanne beschwert haben und das Bauamt dann den Vermieter dazu gezwungen hat, eine Badewanne einzubauen?

Oder gilt eigentlich für sämtliche Verstöße gegen die Landesbauordnung "Bestandsschutz"?

Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt oder Bauamtsleiter. Und auch deswegen weiß ich nicht wirklich wie all' diese Dinge gehandhabt werden, aber zumindest sind ja Verstöße sehr offensichtlich und ich würde das gerne verstehen lernen.

Haus, Wohnung, Mietwohnung, Vermietung, Immobilien, Bauamt, bauordnung, Baurecht, Behörden, Bestandsschutz
Angrenzende Scheune ausbauen?

Ich wohne noch im Haus meiner Eltern in Thüringen, welches einfach viel zu klein für uns ist.

Mein großer Wunsch ist es die Scheune auszubauen, die direkt an unser Wohnhaus angrenzt. Ich weiß leider nicht genau wie groß sie ist, aber es geht mir hier auch eher um allgemeine Fragen.

Ich kenne mich leider mit diesem ganzen Behördenkram noch nicht so recht aus und werde nicht so richtig schlau. Aber bevor ich mich damit herumschlage, dachte ich mir ich frage mal hier die lieben User.

Mir ist klar, dass ich das ganze beim Bauamt beantragen muss (oder nicht, weil ja nichts neu gebaut, sondern nur innen ausgebaut wird?)

Es würde dabei wirklich nur darum gehen Wände zu ziehen, Elektronik und Heizung zu verbauen, Fenster einzusetzen und um die Wasserversorgung. Eventuell müsste das Dach noch neu gedeckt werden. Ein Zugang ist schon vorhanden, nur die Tür und eventuell die Treppe müssten erneuert werden

Das Gebäude an sich steht schon und grenzt, wie gesagt direkt an unser Wohnhaus an. Die Wohnung wäre dann auch nur auf der oberen Etage. Unten befindet sich nur die Werkstatt und der Heizungsraum, sowie diverse Abstellräume die früher als Lagerräume für Heu und Stroh genutzt worden sind.

Es sollte auch keine allzu große Wohnung entstehen, da es ja nur für mich wäre.

Ich habe beim recherchieren immer wieder gelesen, dass ich vorher einen Architekten beauftragen müsste, der einen Plan für das Bauamt anfertigt. Wir wollten allerdings größtenteils alles selbst in die Hand nehmen.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Muss ich wirklich einen Architekten beauftragen und wie hoch stehen die Chancen, dass es genehmigt wird? Hat schon jemand ähnliches bewerkstelligt und kann mir sagen welche Kosten ungefähr auch mich zu kommen?

Hausbau, Bauamt, Baugenehmigung, Scheune
Sind vertraglich vereinbarte Pauschalmieten tatsächlich unzulässig?

Ich bin eben über etwas gestolpert, was ich in Fachlichen Weisungen der BA an ein Jobcenter gefunden habe. Das Dokument hat den Stand: 1.10.2020.

Dort steht:

"Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2006 (VIII ZR 212/05) ist die Bildung einer Pauschalmiete bzw. Inklusivmiete bzw. Bruttowarmmiete aus der Grundmiete, den kalten Nebenkosten und den Heizkosten - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt – nicht zulässig. Pauschalmieten widersprechen § 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV). Der/Die Gebäudeeigentümer/in hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der Heizkostenverordnung auf die einzelnen Nutzer/innen zu verteilen."

Ist dies tatsächlich noch immer aktuell?

Ich frage mich nämlich in dem Zusammenhang, ob es eine Rolle spielt, ob es tatsächlich nur maximal 2 Wohnungen im Haus gibt oder ob es 3 Wohnungen im Haus gibt.

In meinem Falle ist es so: Das Haus hat 3 Wohnungen. In einer Wohnung wohnt der Vermieter selbst. In einer Wohnung wohne ich. Die andere Wohnung steht leer, lässt sich grundsätzlich aber auch nur gerade so als "Wohnung" überhaupt definieren. Aber da sind auf jeden Fall abschließbare Räumlichkeiten mit eigener Klingel. Und dort haben auch schon verschiedene Mieter im Laufe der Jahre gewohnt.

Jetzt frage ich mich: Wenn ein Verstoß gegen diese HeizkV vorliegen sollte, wer trägt dann überhaupt die Verantwortung? Und wer kann dann welche Strafen eigentlich verhängen? Wer kann das überhaupt wie kontrollieren?

Ich als Mieter muss mir keine Sorgen diesbezüglich machen! Korrekt?

Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, dass der Vermieter noch nie, außer mit mir, einen schriftlichen Mietvertrag gemacht hat und dass der Vermieter sich auch nicht auskennt mit Mietrecht und all' diesen Dingen. Der wüsste gar nicht wie man eine Rechnung oder sowas schreibt. Es gibt also selbstverständlich keine Abrechnungen über irgendetwas. Der Vermieter hat von Anfang an ganz klar gesagt, dass er jeden Monat einen Betrag X überwiesen bekommen will. Und fertig. Und damit ist absolut alles dann bezahlt. Es gibt keine Nachforderungen oder irgendetwas. Nur eine Pauschalmiete, wo ausnahmslos alles enthalten ist (!).

Finanzen, Miete, wohnen, Geld, Energie, Heizkosten, Mietrecht, Bauamt, Betriebskosten, Energiekosten, Nebenkosten
Gibt es noch heute aktive NATO-Kabel?

Ich habe hin und wieder etwas von NATO-Kabeln gehört und gelesen. Finde im Internet aber vor allem nur Forenbeiträge in irgendwelchen Foren.

In Beiträgen, die ich fand', wurde beschrieben, dass diese "NATO-Kabel" spezielle Leitungen zur Kommunikation waren. Zwischen NATO-Mächten, früher Besatzungsmächten. Weiter wurde beschrieben, dass diese NATO-Kabel geheim waren und bis heute auch nicht in den Unterlagen von Behörden (Bauamt und Co.) auftauchen, weil sie eben geheim waren und von Besatzungsmächten verlegt wurden, angeblich und in Einzelfällen (?) sogar durch Privatgrundstücke.

Bis heute seien diese NATO-Kabel entweder in Benutzung oder zumindest irgendwie "angeschlossen", in der Form, dass sie überwacht werden können.

Ich habe von Vorfällen gehört, wo durch Bauarbeiten Kabel berührt oder sogar beschädigt wurden. Und selbst nur die Berührung hat dafür gesorgt, dass relativ rasch Feldjäger kamen, um die Lage zu klären.

Nun weiß ich nicht genau wie diese Technik funktioniert und was die historischen Tatsachen sind und auch nicht was heute der Stand der Dinge ist.

Vielleicht kann jemand aufklären?

(Vorzugsweise Elektriker, Kabelverleger, Bauarbeiter usw., die in der Zeit zwischen 1945 und 1990 im heutigen Bundesgebiet der BRD gearbeitet haben; Soldaten, Polizisten, Geheimdienstler, Investigativ-Journalisten, Bürgermeister usw.... Auch Bürger vielleicht, die selbst als Grundstücksbesitzer mal betroffen waren und etwas gefunden haben, wovon weder die deutschen Behörden, noch deutsche Bürger was wussten)

Berlin, Technik, Geschichte, Bau, Handwerk, Bundeswehr, Deutschland, Kabel, Elektrotechnik, Post, Bauamt, Bauarbeiten, Baubranche, Baurecht, Bayern, Behörden, Brandenburg, CIA, Elektriker, Grundbuchamt, Grundgesetz, Grundstück, Kalter Krieg, Leitungen, NATO, Niedersachsen, Sachsen, Telekom, Telekommunikation, Überwachung, US Army, Zweiter Weltkrieg, Netzbetreiber, Nordrhein-Westfalen, Mauerfall
Darf von der Stadtverwaltung unnötiger Weise eine Änderung der Hausnummer vorgeschrieben werden?

Folgende Konstellation:

Unser Haus trägt seit seiner Errichtung durch unsere Familie im Jahr 1964 die Hausnummer 21. Durch eine Verdichtung der Bebauung stehen bereits seit Jahrzehnten die Hausnummern 21a und 21b neben uns.

Nun erfolgt neben uns ein Neubau. Heute hatten wir die Aufforderung der Stadtverwaltung im Briefkasten innerhalb von nicht mal 3 Wochen unsere Hausnummer in 19b zu ändern - der Neubau erhalte jetzt unsere Nummer 21.

Dies bedeutet für uns einen erheblichen (unnötigen) Aufwand auch unter Entstehung von Kosten, da wir Verträge ändern, Firmen informieren und unsere persönlichen wie auch Autopapiere ändern lassen müssen. Nicht zuletzt bringt es natürlich Unmengen an Ärger mit sich, da natürlich erfahrungsgemäß nichts und niemand mit dieser Änderung klarkommen wird.

Unser Grundstück grenzt unmittelbar an die Straße, Nummer 21a liegt links neben und über uns, das jetzige Neubaugrundstück unterhalb der 21a an der Straße und eins daneben an der Straße 21b. Für eine logische Nummerierung sollte aus meiner Sicht der Neubau jetzt die Nummer 21c erhalten. Warum sollte es besser sein eine 19b statt einer 21c zu erschaffen, wenn unter Beibehaltung der bisherigen 21er-Nummerierung unnötiger Aufwand für bereits seit Jahrzehnten ansässige Anwohner vermieden werden könnte!?

T3Fahrer

bauen, Recht, Gesetz, Bauamt, Baurecht, Hausnummer, Neubau, Stadtverwaltung

Meistgelesene Fragen zum Thema Bauamt