Nachbar bestrahlt unseren ganzen Garten nachts, wo kann man sich beschweren?
Ist das Bauamt dafür zuständig oder das ordnungsamt? Der Nachbar hat sich eine Gartenlaube gebaut die 5 Meter hoch ist und sich dort Lampen (halogenscheinwerfer ) montiert die über den Zaun unseren ganzen Garten mit Licht fluten... Die Lampen sind dann die ganze Nacht an.Reden kann man mit dem Typen nicht.Das ist schon richtige Lichtverschmutzung.
6 Antworten
Beide sind zuständig.
Bauordnungsamt , die checken die Höhe des Anbaues , der war bestimmt Genehmigungspflichtig.
Ich meine bis 2,50 ist ok
Anzeige erstellen mit Bitte um Prüfung des Sachverhaltes
Photos beilegen , auch nachts
Ich würde dort hingehen mit allen Belegen und Beweisen plus nochmal schreiben , damit es nicht in der Ablage landet, vor Weihnachten sind die Herren gerne nicht im > Büro >
https://www.gartenhaus-gmbh.de/magazin/abstand-zum-nachbarn/
Amt bitten , nicht den Antragsteller der Beschwerde zu nennen , es wird auch anonym bearbeitet
Vielleicht bei der Polizei mal nachfragen
LG
...und für Ordnungswidrigkeiten, falls das Ordnungsamt nicht rechtzeitig vor Ort sein kann. Nachts z.B.
eine Belästigung ist keine Ordnungswidrigkeit, oder auf welche Ermächtigungsgrundlage kann die Polizei zurückgreifen?
Sieht 119 OWIG aber anders
§ 119Grob anstößige und belästigende Handlungen(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. öffentlich in einer Weise, die geeignet ist, andere zu belästigen,
Da steht das Wort öffentlich. Hier ist die Öffentlichkeit aber nicht betroffen, sondern ein einzelner Nachbar auf seinem Privatgrundstück, insofern ist die Öffentlichkeit nicht zu bejahen 😉
Öffentlich bedeutet, dass es auf öffentlicher Fläche geschieht und Dritte belästigt werden. Dies wäre der Fall, wenn zB das Licht inmitten des Marktplatzes wäre, oder auf eine Straße gerichtet wäre, an der Dritte vorbei fahren oder gehen könnten und jedermann betroffen sein könnte. Dies ist hier nicht gegeben. Insofern ist die Öffentlichkeit nicht betroffen.
zur Not zivilrechtlich dagegen vorgehen. Das bedeutet einen Anwalt beauftragen und dann wird geklagt. Wenn das zu teuer ist, kann man auch erst eine Schiedsperson involvieren.
Wozu Anwalt? Den Nachbarn schriftlich auffordern und danach Klage beim AG einreichen.
Ich natürlich. Dieser Irrglaube, dass man Jurist sein müsse, um eine Klage einzureichen.......
Nicht, dass jemand die Lampe mal kaputtmacht....
Die Polizei ist für Straftaten zuständig. Liegt eine Straftat vor ?