Ist das Stalking?
Wenn der Nachbar die ganze Zeit sich versteckt in seinem Garten um in unseren Garten zu schauen. Oder das er sich am Fenster versteckt und zuguckt was wir im Garten machen. Er guckt immer aus dem Fenster wenn wir in unserem Garten sind. Kann man sowas Anzeigen? Er ist der unbeliebteste in unserer Straße. Er schreibt oft Briefe, das wir z.B nicht die Feuerschale anmachen dürfen. Letztens hat er eine Nachbarin Angezeigt, weil sie mit dem Fahrrad auf einem Fußweg gefahren ist. (150€) Er macht sowas gerne. (Wie Briefe schreiben oder einfach Leute Anzeigen) Da frag ich mich ob er überhaupt Hobbys hat.
Er hat den vorbesitzer auch schon gestalkt oder Briefe geschrieben. (Was er zu tun hat) Deshalb ist er auch anscheinend weggezogen.
6 Antworten
Das nennt sich Neugier oder Langeweile..
Dagegen kann man nichts machen ( verbieten) - sonst dürfte ja überhaupt keiner der am Haus vorbeigeht nicht zu euch reinsehen. Gehts noch?
Sollte es ausarten oder aufdringlich werden geht man zum Anwalt (ca. 200€, holt sich der vom Nachbarn wieder) und es gibt bez. des aufdringlichen Verhaltens ( Briefe) ein strafbewehrtes Unterlassungsversprechen und ab dann gibts für jeden neuen Verstoss dieser Art ( Schmerzens-)geld..
Anzeigen kann man alles und jeden Schwachsinn, bringt aber nichts, kommt nichts raus ausser sich lächerlich zu machen..
2m hohe Hecke ist erlaubt und würde wohl etwas helfen wenn einem das glotzen stört..
Letztens hat er eine Nachbarin Angezeigt, weil sie mit dem Fahrrad auf einem Fußweg gefahren ist. (150€)
Das ist natürlich frei erfundener Unsinn, das kostet nie als soviel!
Tatbestandsnummer,Tatbestand und Bußgeld in €
141169 Sie sind auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone unerlaubt mit dem Fahrrad gefahren - 25€
141170 ... und haben dadurch jemanden behindert -30€
141171 ... und haben dadurch jemanden gefährdet - 35€
Von wegen 150€...
Er ist darauf aus Leute "erziehen" zu wollen.
Macht euch schlau, was in eurer Gemeinde erlaubt ist (Feuerstelle).
Fragt bei der Polizei oder dem Ordnungsamt nach, inwieweit er sich u.U. strafbar macht.
Und dreht den Spieß dann um.
nimm ein Buch und notiere wann er das MachT und was er macht
kann aus Langeweile sein oder er guckt gerne aus dem Fenster oder er sucht Kontakt..
Aus der Wohnung zu schauen ist kein Vergehen. Er glubscht ja offenbar nicht mit dem Fernglas in euer Schlafzimmer.