Anzeige wegen beobachten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechtlich gesehen, ist das von Dir geschilderte Verhalten hier nicht strafbar. Alleine schon, weil die beiden Schwestern dort auch eine RB haben, kann man ihnen nicht per Gesetz verbieten, sich in der Nähe des Stalls aufzuhalten.

Es ist verständlich, dass es für Euch 2 keine angenehme Sache ist, denn niemand fühlt sich gerne beobachtet.

Deshalb rate ich Dir/Euch folgendes: Sucht doch mal gemeinsam das Gespräch mit dem Stall-/Pferdebesitzer, erzählt ihm das Ganze und auch, wie Ihr Euch hierbei fühlt. Ideal wäre, wenn danach ein Gespräch mit allen Beteiligten zustande kommen könnte, mit dem Ziel, die ganze Angelegenheit konstruktiv & respektvoll zu klären/bereinigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

Nein. Sowas ist nicht strafbar und auch nicht böswillig.

Der Trick ist zu lernen, darüber zu stehen. Seid froh, dass jemand erwachsenes vor Ort ist, der im Zweifel auch mal helfen kann, falls euch mal was passiert.

Alternativ könnte man ja auch einfach mal miteinander reden, wie es kommt, dass ihr immer zur gleichen Zeit da seid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Pferdehaltung, Huforthopädin

Zickentheater unter RB ist ja nichts neues, aber ganz ehrlich - wäre ich die Besi u. würde mitbekommen, dass meine RB überlegen, sich ggseitig anzuzeigen, wäre sofort Schicht im Schacht. So jmd bräuchte bei mir nicht mehr auftauchen.

Vllt sprichst du erst mal mit denen u. /o. der Besi u. weißt du, ob sie sonst nicht auch vorbei laufen/fahren, wenn du nicht da bist, es also gar nicht mit bekommst - warum beziehst du das also auf dich?

Und nein, du kannst sie nicht anzeigen, sie machen sich ja nicht strafbar mit ihrem Verhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin
Grauling0605  11.11.2022, 08:03

Erstmal unauffällig vorbei fahren, um zu sehen, ob die anderen da vorbei fahren 😂

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Nein, das ist nicht kriminell sondern jedermanns Recht.

zoewsk 
Fragesteller
 10.11.2022, 20:01

gilt das nicht als stalking? weil die stehen dann auch da und schauem einem zu

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Still  10.11.2022, 20:03
@zoewsk

aus § 238 StGB:

unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

Nur weil DU das nicht magst, ist das den anderen noch lange nicht verboten.

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Nein.

Aber eventuell wegen Stalking.

zoewsk 
Fragesteller
 10.11.2022, 20:00

also kann ich eine anzeige erstatten oder nicht ?

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atm77  10.11.2022, 20:23
@zoewsk

Anzeige kannst du immer erstatten. Die Frage ist ob etwas dabei rauskommt.

Und das sieht hier nicht so aus.

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Still  10.11.2022, 20:00

Was soll daran Stalking sein?

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Still  10.11.2022, 20:04
@atm77

Andere Menschen haben auch Rechte, u.a., dass man sich frei bewegen und seinen Aufenthalt bestimmen darf.

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zoewsk 
Fragesteller
 10.11.2022, 20:04
@Still

dass man ständig beobachtet wird

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Still  10.11.2022, 20:06
@zoewsk

Da kannst mal sehen, wie es VIP ergehen muss ; - )

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atm77  10.11.2022, 20:06
@Still

Die Freiheit des EInzelnen endet da wo die des anderen Beginnt.

Ich kann mich dunkel an ein Urteil erinnern weil der Ex immer zur gleichen Zeit vor der Wohnung rumlungerte.

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zoewsk 
Fragesteller
 10.11.2022, 20:06
@Still

ja, aber man darf ja keine menschen dauerhaft beobachten und ihnen dadurch anderen das leben schwer machen

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Still  10.11.2022, 20:07
@atm77

Hier ist weder Ex, noch Wohnung gegeben. Ferner wirken die "Stalker" in keiner Weise auf die FS ein.

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Still  10.11.2022, 20:08
@zoewsk

Du bist also 24/7 auf dem Reiterhof und die "Starker" ebenfalls? Finde dich damit ab, dass das dein Problem ist und niemand daran Schuld hat.

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atm77  10.11.2022, 20:09
@Still

Stalking ist nicht nur Exen vorbehalten.

Jeder kann jeden stalken.

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Still  10.11.2022, 20:14
@atm77
immer wenn ich dort bin und laufen vorbei, kommen vorbei oder fahren mit dem auto vorbei. das selbe bei der anderen rb.

Das soll aus deiner Sicht strafbares Stalking sein??!! Welche Intension sollen denn die "Täter" haben und warum wählen sie so ein abstruses Vorgehen, statt der Klassiker wie: beleidigen, Reifen einstechen o.ä.

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atm77  10.11.2022, 20:22
@Still

Woher soll ich das wissen?

Ich kann nicht in die Köpfe reinschauen.

Außerdem sagte ich "eventuell"! -Wenn du begründen kannst, warum meine Vermutung nicht zutreffen kann, dann ist ja gut.

Jedenfalls ist "Nachstellen" der Straftatbestand, der am ehesten zutreffen kann. "Beobachten" ist keine Straftat. -Und genau das war meine Aussage.

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