Hallo, Darf man in einer gekauften Garage leben?

7 Antworten

Garage ist und bleibt ein Garage, d.h. sie darf für nichts anderes verwendet werden.

Es ist kaum zu glauben, aber das alles ist nach geltendem deutschen Baurecht verboten und kann mit kräftigen Bußgeldern geahndet werden.

Ist da jemand dem das nicht gefällt kann er dich Anzeigen. Zum Glück kommt nicht ständig jemand zur Kontrolle vorbei, sonst sehen viele Garagenbenutzer alt aus, ich auch, ich repariere und mache auch Kundendienst an unseren Fahrzeugen, was auch nicht darin gemacht werden darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klar warum nicht solange du eine Garage besitzt und eine hast die dir gehört kannst machen was du willst. Du kannst doch eine Schlafzimmer daraus machen oder Wohnzimmer was du halt möchtest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo

zunächst würde ich in der zuständigen Behörde, dem Bauamt freundlich fragen ob du eine Genehmigung beantragen kannst. ... Es gibt unterschiedliche Entscheidungen, je nach Region.

Ich kenne bzw. kannte Mal persönlich Leute, die in noch kleineren Häusern, wie in der Exgarage, dem Bauwagen oder im Linienbus leben bzw.lebten. Dort war der Raum im Vergleich kleiner.

De Garage müsste idealerweise gemauert sein. Das Stahltor bzw. die Holztür/ en müssten demontiert werden. ... Eine Vermauerung und Fenster- Einbau folgen. Der Boden muß isoliert werden. Auch die Außenwände bekommen eine Isolierung, nebst individueller Verkleidung. Auch das Flachdach bzw. Satteldach wird isoliert. Das Flachdach bekommt auch ein 2 Dach.

🚽🚿.Du kannst theoretisch im Nachbarhaus duschen und aufs Klo gehen ! Oder du baust einen kleinen Raum mit Dusche, Waschbecken und Klo ein. Ein Anbau ist auch denkbar.

Ich zähle nicht alles auf, das würde den Rahmen sprengen.Am besten ist, so viel wie irgend möglich selber zu bauen.

Coole Idee und los geht's.

Gruß Mirco

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
zetra  20.03.2021, 13:54

Sogar der Buergersteig votiert zusehends als Schlafstatt.

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Kunstschlosser  20.03.2021, 20:34
@zetra

Hallo Zetra,

ja das stimmt ! Ein anderes Beispiel: ... ich habe bereits vor ca. 30 Jahren zufällig mitbekommen, das nachdem ein "Tante Emma Laden" nicht mehr vermietet werden konnte, von 2 Studenten bewohnt wurde. Eine Toilette und ein Waschbecken war ja da, geduscht wurde wohl bei Bekannten. Was sollten Sie auch machen, es waren ja sämtliche Wohnheime und W G ' s vermietet !

Gruß Mirco

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Entgegen der unqualifizierten, spaßigen antworten die hier bereits gegeben wurden muss ich leider mit Nein antworten, zumindest nicht einfach so.

Eine Garage ist nicht zu wohnen vorgesehen und hat auch nicht die dafür nötige Gebäudetechnik (heizung, WC, ect)

Somit wäre es, laut den meisten Landesbauordnungen , eine Nutzungsänderung die vom Bauamt bewilligt werden muss.

An Wohnraum werden besondere forderungen gestellt, was z.B. die Wärmedämmung angeht, werden diese eingehalten sollte es aber kein Problem sein die änderunf bewilligt zu bekommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

es darf nicht als wohnort gemeldet sein. du musst also irgendwo anders gemeldet sein.

aber sonst... spontan fällt mir kein gesetz ein was einen das untersagt.