Wenn muss ich alles um eine Genehmigung fragen, um über die Garage ein Zimmer bauen zu dürfen?

7 Antworten

Wenn die Garage direkt an der Grenze steht ist es nicht möglich etwas darauf zu bauen, so sind die Vorschriften bei uns zumindest, mag nicht überall so sein da musst du dich mal informieren.

Dafür ist das Bauamt verantwortlich.

Beachte auch: Die Garage muss den Aufbau auch tragen können.

ich habe eine Garage an der Grundstücksgrenze.

Und damit ist die Frage eigentlich bereits erledigt. Direkt an der Grundstücksgrenze ist ausschließlich eine Garage zulässig, kein Gebäude zur Wohnnutzung. Denn die Garage wurde seinerzeit sicher unter dem sogenannten Garagenprivileg genehmigungsfrei direkt an der Grenze errichtet.

Da unsere Wohnfläche nicht ausreicht, möchten meine Frau und meine Wenigkeit über die Garage ein Kinderzimmer bauen.

Wenn - wovon hier auszugehen sein wird - es sich nicht um ein Gebiet mit nahtloser geschlossener Baulinie handelt, also kein innerstädtisches Objekt vorliegt, sondern um ein typisches EFH, dann kann dieses Projekt überhaupt nur realisiert werden, wenn der Nachbar einer Unterschreitung des gesetzlichen Mindestabstands von 3m zur gemeinsamen Grenze schriftlich zustimmen würde. Und selbst dann dürfte die örtliche Genehmigungsbehörde den Bauantrag vermutlich ablehnen.

Als erstes solltest du mit dem entsprechenden Nachbarn reden. Ein freundliches Gespräch ist immer besser bevor es zu jahrelangen Streitereien kommt.

Für den Bau selber musst einen Antrag beim Bauamt stellen. Dafür brauchst du eine Baugenehmigung.

Ugurlua 
Fragesteller
 07.07.2021, 11:20

Hallo Jolly,

ich verstehe mich sehr gut mit meinem Nachbarn aber was ist wenn er sagen sollten "Nein möchte ich nicht" darf ich es denn dennoch umsetzen oder wars es dann? lg Tobi

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Da sind die Landesbaugesetze eigentlich überall gleich. Man darf keine Wohnfläche direkt an die Grenze bauen, da muss man eine Grenzabstand halten. Auch die Maximale Höhe ist vorgeschrieben. Garagen sind da eine Ausnahme.

Man kann für alles Ausnahmegenehmigung beantragen, aber dann muss dein Nachbar dulden, dass auf seinem Grundstück eine Baulast liegt.Das heisst für ihn, dass er auf seinem Grundstück den doppelten Grenzabstand halten müsste, wenn er etwas bauen möchte. Deshalb sehe ich da wenig Aussicht auf Genehmigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung