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Bauen im Garten, brauche ich für einen Pavillon eine Genehmingung?

gefragt von Zecke am 22.08.2007 um 21:52 Uhr

Ich meine, da ihn ja keiner sieht, dürfte eine amtliche Genehmigung nicht von Nöten sein, oder?


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Patron
beantwortet von Patron am 22. August 2007 21:54
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da könntest du dich täuschen. es gibt für gärten genehmigungsfreie bauwerke, die aber anzeigepflichtig sind, es kommt auf das bundesland und die größe an, darum geh auf nummer sicher, ruf die netten leute vom zuständigen bauamt an, in deiner stadt oder im kreis, die können dir alles sagen, was du wissen mußt.


wolli3454
beantwortet von wolli3454 am 22. August 2007 21:54
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Dennoch sollte man bei der örtlichen Behörde anfragen - als "Fliegendes Bauwerk" bezeichnen, dafür gibt es Sonderregeln.

Kommentar von Adb7ae907dc7a51085ea8f18e2ae713esmallGonzo am 22. August 2007 21:58

Damit die einem wieder Geld aus der Hüfte leiern können!

Kommentar von F4da1143171c541e4421dc3718f10bdesmallPatron am 23. August 2007 12:23

der anruf zum nachfragen kostet keine gebühr vom amt.


Luise
beantwortet von Luise am 22. August 2007 21:55
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Kommt auf das Bundesland drauf an. Wenn ihn eh keiner sieht und er nicht an der Grenze steht, ein kleineres Modell ist und auch der Nachbar nichts dagegen hat, dann sehe ich auch keine große Gefahr.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 22. August 2007 22:07
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Ich habe gehört, solange das Teil nicht auf einem aus Beton gegossenen Fundament steht, braucht man keine Genehmigung u. es kommt natürlich auch auf die Größe an. Meine Eltern hatten sich vor ein paar Jahren so eine Holzhütte mit Veranda im Baumarkt gekauft, da haben sie sich erkundigt. Würde mich da meinen Vorschreibern anschliessen u. auf jeden Fall noch mal nachfragen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. August 2007 22:53
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Die Vorschriften sind je nach Bundesland und Ort unterschiedlich. Grunsätzlich brauchst Du in Deutschland keine Baugenehmigung für ungemauerte Bauten ohne Fundament, mit euner Firsthöhe von max. 2 Meter. Ansonsten würde ich misch schon erkundigen, welche Auflagen und Vorschriften zu beachten wären. Man weiß ja nie, welcher Nachbar sich beschweren könnte oder petzen würde, weil er sowas nicht hat...


anonym
beantwortet von rama25 am 23. August 2007 02:12
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Für eine reine Freizeit-Nutzung des Pavillon (sonntags Kaffee trinken mit den Schwiegereltern oder so) brauchst Du keine Genehmigung, unabhängig davon, ob mit Fundament oder gemauert. Der Pavillon darf weder gewerblich (als Lagerraum usw.) oder zu Wohnzwecken genutzt werden. Trotzdem beim Bauamt erkundigen, da es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt.


Borrmann
beantwortet von Borrmann am 23. August 2007 14:33
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Also um mal einen Anhaltspunkt zu geben am Beispiel Rheinland-Pfalz: Dort sind Gartenhäuschen, Pavillons und dgl. erst ab einer Größe von 50 cbm Rauminhalt genehmigungspflichtig, also wäre z.B. eine Hütte mit Abmessungen von 4 x 4 x 3 m (=48 m³) gerade noch nicht genehmigungspflichtig. Zu beachten ist aber dabei auch, dass es nicht unproblematisch ist, so ein Ding direkt auf die Grenze zu stellen, weil dann wieder die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Vorschriften über die maximal zulässige Grenzbebauung (Länge bzw. Höhe) greifen könnten. Insofern ist der mehrfach geäußerte Rat, das Telefon zu bemühen und bei der Bauordnungsbehörde anzurufen, absolut richtig.


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