Ich meine, da ihn ja keiner sieht, dürfte eine amtliche Genehmigung nicht von Nöten sein, oder?

da könntest du dich täuschen. es gibt für gärten genehmigungsfreie bauwerke, die aber anzeigepflichtig sind, es kommt auf das bundesland und die größe an, darum geh auf nummer sicher, ruf die netten leute vom zuständigen bauamt an, in deiner stadt oder im kreis, die können dir alles sagen, was du wissen mußt.
Dennoch sollte man bei der örtlichen Behörde anfragen - als "Fliegendes Bauwerk" bezeichnen, dafür gibt es Sonderregeln.

Kommt auf das Bundesland drauf an. Wenn ihn eh keiner sieht und er nicht an der Grenze steht, ein kleineres Modell ist und auch der Nachbar nichts dagegen hat, dann sehe ich auch keine große Gefahr.

Ich habe gehört, solange das Teil nicht auf einem aus Beton gegossenen Fundament steht, braucht man keine Genehmigung u. es kommt natürlich auch auf die Größe an. Meine Eltern hatten sich vor ein paar Jahren so eine Holzhütte mit Veranda im Baumarkt gekauft, da haben sie sich erkundigt. Würde mich da meinen Vorschreibern anschliessen u. auf jeden Fall noch mal nachfragen.

Die Vorschriften sind je nach Bundesland und Ort unterschiedlich. Grunsätzlich brauchst Du in Deutschland keine Baugenehmigung für ungemauerte Bauten ohne Fundament, mit euner Firsthöhe von max. 2 Meter. Ansonsten würde ich misch schon erkundigen, welche Auflagen und Vorschriften zu beachten wären. Man weiß ja nie, welcher Nachbar sich beschweren könnte oder petzen würde, weil er sowas nicht hat...
Für eine reine Freizeit-Nutzung des Pavillon (sonntags Kaffee trinken mit den Schwiegereltern oder so) brauchst Du keine Genehmigung, unabhängig davon, ob mit Fundament oder gemauert. Der Pavillon darf weder gewerblich (als Lagerraum usw.) oder zu Wohnzwecken genutzt werden. Trotzdem beim Bauamt erkundigen, da es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt.

Also um mal einen Anhaltspunkt zu geben am Beispiel Rheinland-Pfalz: Dort sind Gartenhäuschen, Pavillons und dgl. erst ab einer Größe von 50 cbm Rauminhalt genehmigungspflichtig, also wäre z.B. eine Hütte mit Abmessungen von 4 x 4 x 3 m (=48 m³) gerade noch nicht genehmigungspflichtig. Zu beachten ist aber dabei auch, dass es nicht unproblematisch ist, so ein Ding direkt auf die Grenze zu stellen, weil dann wieder die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Vorschriften über die maximal zulässige Grenzbebauung (Länge bzw. Höhe) greifen könnten. Insofern ist der mehrfach geäußerte Rat, das Telefon zu bemühen und bei der Bauordnungsbehörde anzurufen, absolut richtig.