Baugenehmigung?

3 Antworten

Verfahrensfreie Bauwerke: Anhang LBO - (zu § 50 Abs. 1) - dejure.org

Soweit die Garage kein Schwarzbau ist, sollte dem Schuppen - in den Grenzen des Bebauungsplans liegend - normalerweise nichts entgegen stehen.

Du kannst das in der LBO Deines Bundeslandes nachlesen, ggfs. auch im Nachbarschaftsrecht des Landes.

Entgegen dem Rat von PatchrinT sehe ich kein Problem, beim Bauamt anzurufen. Dafür zahlst Du Steuern und solltest Du doch eine Genehmigung brauchen und baust ohne diese, ist die Gefahr eines Rückbaus möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 30 Jahren Bau-PM/-PS bei Großprojekten aller Art

Je nach Bundesland gibt es eine "eigene Bauordnung", wahrscheinlich im Internet und / oder Buecherei einzusehen.

Für 8m2 glaube ich kaum. Frage in einem Handwerkerforum oder Bauforum nach. So in dieser richtung. Nicht gleich beim Bauamt anrufen.