Baugenehmigungs Amt was ist das für eine reche Aussage?

4 Antworten

Die Antwort ist schon komisch. Andererseits gibt es da nirgends eine umfassende Beratung.

Welche Geschäftszweige in dem Bereich erlaubt sind, ergibt sich aus der Baunutzungsverordnung.

Ausschankgenehmigungen erteilt auch nicht das Bauamt, sondern das Gewerbeamt, das vielerorts zum Ordnungsamt gehört. Solltest du eine Gaststätte errichten wollen, wo noch keine ist, musst du natürlich einen Bauantrag (Nutzungsänderung) stellen, denn die Anforderungen an eine Gaststätte sind andere, als an einen Blumenladen oder einen Einzelhandelsladen (Fluchtwege, Toiletten etc.).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich sollest du das schriftlich machen und ja das kann Stimmen. Auch die Nutzungsänderung ist eine Art Baugenehmigung.

Es ist absolut normal, dass solche Anfragen und Anträge schriftlich gestellt werden.

Man kann in alles etwas hinein interpretieren, wenn ma es sich nur passend zurecht legt.