Eine private Küche kann die Vorgaben der Lebensmittelaufsicht nicht erfüllen.

Sobald du die Herstellung von Lebensmittel anmeldest, informiert das Gewerbeamt das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt. Die werden dich besuchen, deinen Betrieb schließen und ein Bußgeld nach diversen Vorschriften erlassen....

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Es gibt zwei Wege, das legal zu machen:

  1. Der Vermieter/Hausverwalter beschäftigt dich geringfügig (=Minijob). Dann muss er dich bei der Minijob-Zentrale anmelden und du bist versichert.
  2. Er beauftragt dich als Reinigungsunternehmen. Dann musst du das als Gewerbe anmelden. Dafür wären 100 € aber viel zu wenig.
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  1. Ich glaube nicht, dass die Nutzungsbedingungen des Lagerraumvermieters dir dort einen Geschäftsbetrieb zulassen.
  2. Sämtliche Betriebsstätten sind beim Gewerbeamt anzuzeigen (Hauptniederlassung, Zweigniederlassungen, unselbständige Zweigstellen).
  3. Im Impressum muss die Anschrift stehen, unter der das Unternehmen niedergelassen ist. Und die Niederlassung ergibt sich aus dem Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung. Geschäftspost nach Hause geht also nur, wenn du dort deine Niederlassung angemeldet hast.
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Finde ich auch Sch....

Aber das ändert nichts. Da müssen wir durch.

Tröste dich, dass es viele Generationen vor uns gab, die es noch viel schlechter hatten :-)

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Ob und in welchem Maße diese Ordnungswidrigkeit geahndet wird, liegt im Ermessen deines Gewerbeamtes. Höher als 50-75 € (zzgl. Nebenkosten) wird das Verwarnungs- oder Bußgeld schon nicht sein.

Je länger du wartest, um so teurer wird es...

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Prostitution fällt nicht unter die Regelungen der GewO. Deshalb ist dafür kein Gewerbe anzumelden.

Bei Prostitutionsbetrieben sieht das anders aus.

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Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dir schriftlich zugeht.

Und eine Fehlzeit mit AU ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Unterschreibe blos nichts.

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Am 4. Krankheitstag muss auch ein Beamter ein AU-Attest vorlegen. Und wenn er länger oder sehr häufig krankgeschrieben ist, kann die Dienststelle ihn zum Amtsarzt schicken. Der entscheidet dann, ob der Beamte dienstunfähig ist, es bald wieder wird oder die Versetzung in den Ruhestand empfiehlt.

Wenn er oft fehlt, kann der Dienstherr auch verlangen, dass für jeden Fehltag eine AU vorgelegt werden muss. Kommt der Beamte dem nicht nach, ist das ein Dienstvergehen und kann disziplinarrechtliche Folge haben.

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Tiefbau ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Ohne Meister- oder Ingenieurbrief wirst du die Zulassung nicht bekommen.

Garten- und Landschaftsbau ist zwar auch ein Handwerk und muss in die Handwerksrolle eingetragen werden, bedarf aber keiner Zulassung.

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Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) hat absolut nichts mit der Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) zu tun. Eins ist Steuerrecht (auch nur bezüglich der MwSt) beim Finanzamt, das andere ist Gewerberecht bei der Gemeinde.

Bei der Gewerbeanzeige wird auch nicht nach deinen erwarteten Gewinnen gefragt. schließlich müssen sich auch Unternehmen anmelden, die Verlust machen.

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Selbstverständlich musst du dein Gewerbe ummelden (ergänzen), denn nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 GewO muss derjenige, der den Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Der Handel hat mit den IT-Dienstleistungen nichts zu tun.

Beachte bitte, dass du kein „Dropshipping“ anmelden kannst. Du musst wenigstens die Oberbegriffe der Warengruppen aufzählen, mit denen du handeln willst. Es ist schließlich für die Gewerbeüberwachung ein riesiger Unterschied, ob du mit Lebensmitteln, KFZ, Giftstoffe, Tieren oder Textilien handelst.

Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Und wer sein Unternehmen korrekt ausübt, muss auch mal die 20 € für eine Ummeldung zahlen. Macht der Behörde ja auch Aufwand. 

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Wenn du nach der Ursache suchst, dann prüfe deine Haltungsbedingungen und lass mal den Kot auf Parasiten prüfen.

Normaler Weise wachsen Sporni´s sehr schnell. Dafür brauchen sie aber viel Futter und viel Wärme.

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Gehen tut das, ist aber nach meiner Kenntnis sehr teuer.

Kannst du die beiden nicht wenigstens zeitweise durch Absperrungen trennen? Wie groß ist denn dein Gehege? Reicht das wirklich nicht für ein zweites Weibchen?

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Elementar wichtig ist die notwendige Erlaubnis nach § 12 ProstSchG. Wenn ihr die Agentur als GbR betreiben wollt, braucht jede von euch eine. Es wäre daher vielleicht sinnvoll eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. dann braucht nur die Gesellschaft eine.

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Vor 2 Tagen hast du noch selbst gekündigt !?

Und die Probezeit ist halt dafür da, dass der AG dich kennen lernen kann. Wenn du lieber deinen Depressionen nachhängst, anstatt im neuen Job voll durchzustarten, dann macht das einen schlechten Eindruck.

Wer will sich schon so einen Mitarbeiter einfangen?

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"das man als Künstler als Freiberufler seine Kunststücke verkauft wo es kein Gewerbe gibt und somit auch keine Gewerbesteuer zu zahlen ist."

Das ist nur bedingt richtig. Gewerberechtlich gilt die Kunst nur für die Schaffung der Kunst und für die Vermarktung der Rechte.

Der Vertrieb der Werke hingegen ist Gewerbe !

Beispiel: Ein Musiker schreibt einen Song und produziert ihn. Verkauft er die Rechte an ein Label bzw. Verlag, ist alles noch Kunst. Vertreibt er die Lieder selbst als Streams oder CD´s, ist er Gewerbetreibender.

Um deine Frage also beantworten zu können, müsstest du genau schreiben, was du tust...

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Spenden können nur gemeinnützige Organisationen annehmen. Du kannst aber Trikots mit einer Werbung von deinem Unternehmen kaufen und an die Mannschft verteilen. Das sind dann Werbungskosten.

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