Darf man ein gemieteten Lagerraum als seine Gewerbeadresse angeben?
Hi, ein Bekannter von mir möchte sein Gewerbe (Onlineshop, heisst Paket verpacken und versenden) anmelden. Er will ungerne seine Adresse zuhause nehmen, da er dort zu wenig Platz hat und es mit dem Vermieter wahrscheinlich nicht vereinbar ist. Darf er sich ein Lagerraum mieten, z.B. MyStorage und diese als BetriebsstÀtte angeben? Seine PostfÀhige Adresse ist ja noch sein zuhause.
Funktioniert das?
Sind beide echt etwas ĂŒberfragt. Vielen Dank! :)
4 Antworten
Hallo SirLevPlays,
Er kann die Adresse vom Lager nehmen, wenn da ein Firmenschild und ein Briefkasten ist, wo die Post ankommt. đđ
Kann man eine andere Adresse anstatt der eigenen Privatadresse im Impressum verwenden? Ja, denn es kommt nicht darauf an, dass man seine Privatadresse im Impressum verwendet. Vielmehr geht es um eine ladungsfĂ€hige Anschrift, welche bestimmte Anforderungen erfĂŒllen muss.
Ich habe z.B. ein Fotostudio und vermiete fĂŒr solche FĂ€lle auch Adressen...mit Telefon Service.
Ja, er muss dann nur die gemietete Adresse ĂŒberall angeben.
Die Post wird zweimal die Woche in einem Sammelumschlag an die "!echte" Adresse weitergeleitet, oder abgeholt.
Das ist natĂŒrlich falsch. Es ist zwar zulĂ€ssig, sich solche GeschĂ€ftsadressen zu mieten... Das erspart einem aber nicht, die tatsĂ€chlichen BetriebsstĂ€tten anzumelden (§ 14 GewO).
Ja, es geht hier aber nicht um das anmelden, sondern um das Impressum und den Briefkopf...also den Kontakt mit Fremden und Kunden.
Der FS hatte aber nachgefragt "heiĂt es dann, dass er nirgendswo seine Adresse angeben muss beim Gewerbeamt"?
Dazu muss man dann aber sagen, dass er natĂŒrlich seine Privatanschrift beim Gewerbeamt angeben muss.
- Ich glaube nicht, dass die Nutzungsbedingungen des Lagerraumvermieters dir dort einen GeschÀftsbetrieb zulassen.
- SÀmtliche BetriebsstÀtten sind beim Gewerbeamt anzuzeigen (Hauptniederlassung, Zweigniederlassungen, unselbstÀndige Zweigstellen).
- Im Impressum muss die Anschrift stehen, unter der das Unternehmen niedergelassen ist. Und die Niederlassung ergibt sich aus dem Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung. GeschÀftspost nach Hause geht also nur, wenn du dort deine Niederlassung angemeldet hast.
Es muss eine ladungsfÀhige Anschrift angegeben werden, auch im Impressum.
Falsch. Es muss nicht "eine ladungsfÀhige Anschrift" angegeben werden, sondern die Anschrift, unter der das Unternehmen niedergelassen ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG). Das ist - bei nicht im HR eingetragenen - Unternehmen die in der Gewerbeanzeige angegebene Adresse der Niederlassung.
Kannst du vielleicht eine Webseite/Betreiber empfehlen?
Nur kurz nochmal fĂŒrs VerstĂ€ndnis: heiĂt es dann, dass er nirgendswo seine Adresse angeben muss beim Gewerbeamt und der Vermieter auch keine Probleme macht. Er wĂŒrde sich dann noch ein extra Lagerraum mieten.